Grundrecht vielleicht nicht, aber sowohl bei §1 VersG als auch beim Art. 11 EMRK findet sich kein Hinweis auf die Staatsbürgerschaft.
Lg,
Penegrin
Grundrecht vielleicht nicht, aber sowohl bei §1 VersG als auch beim Art. 11 EMRK findet sich kein Hinweis auf die Staatsbürgerschaft.
Lg,
Penegrin
Dein Glaube ist uninteressant. Wichtig ist wie es
sieht.
Hallo Ultra,
Natürlich hat Pro NRW das gleiche Recht.
Ich würde mit aller Entschiedenheit dafür eintreten, dass Pro NRW demonstrieren darf.
Wie kannst Du nur alle meine Beiträge lesen und dann in dieser Hinsicht Zweifel hegen?
Gruß, Hans-Jürgen Schneider
Das ist gut! Übrigens musste die genannte Organisation aktuell gerade um ihre Demo kämpfen und sich in zwei Instanzen durchsetzen: Ein rechter Demonstrationszug gegen die für Sonntag geplante Pro-Erdogan-Kundgebung in Köln darf endgültig stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat eine Beschwerde der Kölner Polizei dagegen zurückgewiesen, wie ein Sprecher des Gerichts am Samstag bestätigte.
Frage: Die Erdogan-Verehrer wollen doch die Türkei schützen. Das könnten sie doch viel besser in der Türkei. Warum wird nicht ein Sonderzug für die Erdoganfreunde nach Ankara bereitgestellt? Vermutlich gehts denen aber nur um den Krawall.
Schon blöd, wenn man meint, rechtliche Grundlagen zu kennen und sich dann mangels Masse in die Bedeutungslosigkeit „argumentiert“ - aber gut, ich will dich ja nicht dumm sterben lassen.
§ 1, Abs. 1 VersG:
Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.
Art. 11, Abs. 1 EMRK:
Jede Person hat das Recht, sich frei und friedlich mit anderen zu
versammeln und sich frei mit anderen zusammenzuschließen; dazu gehört
auch das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu gründen
und Gewerkschaften beizutreten.
Steht hier zwar schon, aber die Sache mit dem Leseverständnis mal wieder …
Zum Glück habt ihr euch beide geirrt:
Polizei ist zufrieden mit Ablauf von Pro-Erdogan-Demo
Der Kölner Polizeipräsident Jürgen Mathies hat sich nach dem Ende der Pro-Erdogan-Demonstration zufrieden gezeigt. „Der gesamte Einsatz ist positiv verlaufen. Wir haben die Versammlung so durchführen können, wie vorgesehen“, sagte Mathies am Sonntagabend in Köln in einer ersten Bilanz. Die 30.000 bis 40.000 Teilnehmer hätten friedlich demonstriert.
Lg,
Penegrin
Frage:
Was würde wohl geschehen, wenn zigtausende Deutsche mit deutschen Fahnen und christlichen Symbolen in Ankara für Merkel jubeln würden und die Türkei, AKP und Erdogan kritisieren würden?
Hallo Penegrin,
ich freue mich auch, dass die Demonstrationen friedlich endeten.
Vielleicht freut sich nicht jeder?
Gruß, Hans-Jürgen Schneider
Nicht nur vielleicht. Es ist immer ärgerlich, wenn Vorurteile nicht erfüllt werden.
Lg,
Penegrin
Was mich durchaus wundert (oder doch nicht?). Wo war denn der schwarze Block (u.a. militante Gegendemonstranten) in Köln? Wäre die gleiche Menge dt. „Freunde der Demokratie“ in Köln aufmarschiert, um eine Huldigungsveranstaltung abzuhalten, dann hätte es doch wenigstens Angriffe (von Teilen der Gegendemonstranten) auf die armen Bullen gegeben, die mal wieder als Puffer fungieren (müssen).
Türkische „Nazis“ passen wohl nicht ins Feindbild.
Gruß
vdmaster
Ultra liegt hier richtig. Er hatte sich speziell auf das GG bezogen, weil HJS diese Formulierung verwendete „Aber ein vom Grundgesetz geschütztes Recht“. Und das ist es eben für Nichtdeutsche nicht.
Wenn man sich das VersG anschaut und weiß, dass es auf Grundlage des Art. 74 GG beschlossen wurde, kann man den Ursprung sehr wohl im GG sehen.
Abgesehen davon gibt es nicht wenige Personen, die den Anspruch auch aus Artikel 5 GG ableiten und selbst Artikel 2 GG wird da zur Argumentation herangezogen.
Sorry, das ist eine völlig abstruse Behauptung. Weil der Bund hier Vorrang in der konkurrirenden Gesetzgebung hat (Art 74) ist bitte wo ein Zusammenhang?
Es gibt das GG, dort ist dieses Grundrecht explizit auf Deutsche beschränkt. Anderenfalls würde eben nicht von Deutschen gesprochen, sondern die Formulierung wäre ganz allgemein gehalten. Nun wird auf ein Bundesgesetz verwiesen und dort taucht dann genau diese allg. Formulierung („Jedermann“) auf. Und schon ist der Schutz (für Nichtdeutsche) eben nicht grundgesetzlicher Art, sondern bundesgesetzlicher. Mehr gibt es eben nicht zu sagen.
Ultra liegt hier richtig, wenn er „grundgesetzlich“ bemängelt, weil das einfach zuviel der Ehre ist.
Es ist eben aktuell bundesgesetzlich geschütztes Recht, aber auch nicht mehr.
Personen, die Art.2 und 5 noch extra benötigen, sind solche, die gerne mit möglichst viel Munition schiessen, um eine Nebelwand aufzubauen. Wie wäre es gleich mit dem Widerstandsartikel.
Gruß
vdmaster
Mal zum Einlesen:
http://www.rechtslexikon.net/d/versammlungsgesetz/versammlungsgesetz.htm
Dann mach Dich mal schlau mit den Suchbegriffen „Auffanggrundrecht für Ausländer“
Es wird ja in der Sache aufgrund der bereits zitierten Rechtsquellen, die außerhalb des GG existieren, nichts benötigt
VG
Guido
Korrekterweise müsste die Frage lauten:
„Was würde wohl geschehen wenn zigtausende, mehrheitlich deutschstämmige Türken, ihr Recht auf Demonstrationsfreiheit in der Türkei wahrnehmen würden um mit deutschen Fahnen, „Gott ist gross“ Rufen und der Forderung der Todesstrafe in Deutschland Merkel, die gerade dabei ist Deutschland in eine Diktatur zu verwandeln, zu huldigen und die Türkei dafür zu verurteilen dass sie nicht per Video zugeschaltet werden durfte?“
„Erdogan wurde demokratisch gewählt!“ sagten mehrere Teilnehmer in Köln. Das kennen wir doch irgendwo her…
Ich schliesse mich dem Fazit der MP des Saarlands heute in der WELT an: „Man sah das Ergebnis nicht stattgefundener Integration“
Das ist jetzt auch das einzig stichhaltige Argument. Weil das Bundesrecht entsprechende Regelungen vorhält, muss das GG gar nicht rhetorisch (und fehlerhaft) bemüht werden. Und genau darauf Ultra hingewiesen.
Und in Deinem Link steht es explizit
Zu beachten ist, dass das Versammlungsgesetz weitergehend als Art. 8 GG auch Ausländern das Versammlungsrecht gewährt
Gruß
vdmaster
Schade, dass Du meiner Aufforderung, Dich mit den entsprechenden Suchparametern zu informieren, nicht nachgekommen bist.
Gruß
Guido
Netter Versuch, Guido. Irgendwann wirst du auch mal Glück haben. Einstweilen danke ich vdmaster für seine Erläuterungen.
Übrigens, in dem bekannten Online-Kommentar (vielleicht hat dein Arbeitgeber dir ja einen Account spendiert), steht, dass das Recht aus Artikel 8 ausdrücklich ein Deutschen-Grundrecht sei. Und nur darum ging es, wie man bei Hans-Jürgen deutlich sehen kann.
Lustig aber, wie du dich hier wieder mal erklären musst. Taucht jetzt zufällig wieder d. auf, um dir unter die Arme zu greifen?
Ihr langweilet uns .