Pro rata temporis bei Kündigung korrekt berechnen

So, nachdem ich jetzt zwei Arbeitsanwälte gefragt habe, welche mir jeweils unterschiedliche Antworten gegeben haben, wende ich mich an euch, vielleich kann mir hier jemand Klarheit verschaffen :wink:

Ich kündige mein Arbeitsverhältnis zum 31.8. und habe von meinen 27 Tagen Jahresurlaub noch 22 Tage übrig.
Leider greift laut Vertrag die pro rata temporis Regelung, wodurch mir trotz der zweiten Jahreshälfte nicht der komplette Resturlaub von 22 Tagen zusteht, sondern das Ganze gezwölftelt wird. Schade :-/
Aber wie viele Tage Resturlaub habe ich denn nun? 15 Tage (Mindesturlaub) oder 19,67 bzw. 20 Tage?
Ich versuche meinen Gedankengang mal so unkompliziert wie möglich zu erklären:
Von den 27 Tagen Jahresurlaub sind 20 Tage gesetzlicher Mindesturlaub, davon habe ich bereits 5 Tage genommen, also noch 15 Tage gesetzlichen Urlaub übrig und 7 Tage zusätzlich vereinbarten Urlaub. Soweit ich das verstanden habe, wird bei pro rata temporis nur der zusätzliche Urlaub von 7 Tagen gezwölftelt, nicht aber der übrige Mindesturlaub.
Die Rechnung lautet meiner Meinung nach wie folgt:
15 Tage restlicher Mindesturlaub + (7 Tage÷12 Monate×8 Monate= 4,67 Tage) = 19,67 Tage Resturlaub

Der erste Anwalt sagt, die Rechnung stimmt.
Der zweite Anwalt hat mir zwischenzeitlich mit folgender Rechnung geantwortet:
27 Tage Jahresurlaub ÷12 Monate ×8 Monate = 18 Tage - 5 Tage genommener Urlaub. (Hier hätte ich am Ende zwar so oder so noch meine 15 Tage gesetzlichen Mindesturlaub, die man mir nicht nehmen kann, aber mir würde gegenüber der ersten Rechnung fast eine Woche flöten gehen)

Jetzt habe ich zwei unterschiedliche Aussagen, einen dritten Anwalt kenne ich nicht. Vielleicht kennt sich jemand von euch aus?
Ich würde mich wahnsinnig freuen :slight_smile:

Hi!

Vorausgesetzt, dass die pro rata temporis vernünftig geregelt ist (ich würde es so sehen, allerdings gibt es sicherlich Menschen, denen die Formulierung nicht transparent genug ist), dann sind es bei einer 5-Tage-Woche
27 / 12 * 8 = 18 Tage.

Da der gesetzliche Mindesturlaub nicht unterschritten werden kann, sind es 20 Tage, da Du nach der Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte austrittst und somit den vollen Anspruch hast.

Diese 20 abzgl. der 5 genommenen Tage sind 15 Tage Rest.

Gruß
Guido