Probearbeiten trotz Aufhebungsvertrag?

Hallo ihr Lieben,

ich habe mich mit meinem „alten“ Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt, er kann mich jetzt nach der Elternzeit nicht mehr beschäftigen (zumidest nur Vollzeit, klappt aber bei mir nicht)
Der Vetrag tritt ab dem 08.10.2012 in Kraft. Jetzt bewerbe ich mich auf andere Stellen und habe mehrere Probearbeiten angeboten bekommen? Darf ich das? Trotz der der Aufhebungsvertrag noch nicht gilt? Es ist die selbe Branche (Verkauf/Einzelhandel)
Muss ich das mit meinem „noch Arbeitgeber“ kären, brauch ich seine Zustimmung??
Wer weiß was?
Lieben Gruß
Lapana

Hallo,
grundsätzlich kann man während man einen Arbeitsvertrag hat nicht bei einem anderen Arbeitgeber „Probearbeiten“. Daher ist dies nur möglich, in dem du Urlaub nimmst und während deines Urlaubs bei dem neuen Arbeitgeber „Probearbeit“ absolvierst. Wenn du nicht genügend Urlaub hast, dann kann dir dein derzeitiger Arbeitgeber unbezahlt frei geben.

Hallo Lapana, auf jeden Fall würde ich das mit dem alten Arbeitgeber klären, dann sollte es keine Probleme geben. Viele Grüße

Sorry, übersteigt mein Wissen.
Bitte FA Arb.recht kontaktieren.

hallo
meines erachtens - probearbeiten - ohne vergütung ist erlaubt…
alles gute
ischdem

Hallo Lapana,

während der Elternzeit ist eine Erwerbstätigkeit bis zu 30 Stunden in der Woche mit Zustimmung des Arbeitgebers erlaubt, (§ 15 Ans. 4 Satz 3 BEEG), die Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers.

Wenn er die nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich verweigert, kann die Arbeit bei dem anderen Arbeitgeber angetreten werden.

Dies ist die Rechtlage, da er ja eine Weiterbeschäftigung nur als Vollzeitkraft weiterführen will, dürfte es eigentlich keine Probleme geben.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Sie sollten das mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen, wenn er zustimmt, spricht nichts dagegen. Probearbeiten sind auch nur ein paar Stunden (sonst ist es direkt ein Arbeitsverhältnis).

Sie schreiben ja selbst schon, dass ihr alter Arbeitgeber sie nicht mehr wie gewünscht beschäftigen kann. Es ist legitim, dass man sich dann um eine neue Stelle bemüht. Wenn sie dort zur Probe arbeiten sollen, dann können sie dies an ihren freien Tagen. Sie können aber nicht dem bisherigen Arbeitsplatz fern bleiben um woanders zu arbeite.

Hallo ihr Lieben,

ich habe mich mit meinem „alten“ Arbeitgeber auf einen
Aufhebungsvertrag geeinigt, er kann mich jetzt nach der
Elternzeit nicht mehr beschäftigen (zumidest nur Vollzeit,
klappt aber bei mir nicht)
Der Vetrag tritt ab dem 08.10.2012 in Kraft. Jetzt bewerbe ich
mich auf andere Stellen und habe mehrere Probearbeiten
angeboten bekommen? Darf ich das? Trotz der der
Aufhebungsvertrag noch nicht gilt?

Eines verstehe ich nicht:

Wenn der Aufhebungsvertrag erst ab dem 8.10. gilt, dann müsstest Du doch jetzt eigentlich noch im alten Betrieb arbeiten, könntest also nicht in einem anderen Betrieb probearbeiten - oder???

Es ist die selbe Branche

(Verkauf/Einzelhandel)
Muss ich das mit meinem „noch Arbeitgeber“ kären, brauch ich
seine Zustimmung??
Wer weiß was?
Lieben Gruß
Lapana

Hallo lapana,

meiner Einschätzung zufolge solltest du das mit deinem Arbeitgeber absprechen.

In der Regel steht in Aufhebungsverträgen wie dem deinen drin, dass der Mitarbeiter „unwiderruflich“ freigestellt ist und während der Freistellung auch bei anderen Unternehmen arbeiten kann. Dein Arbeitgeber hat ja auch ein Interesse an der Aufhebung und will dir deshalb sicher keine Steine in den Weg legen.

Wenn es im Vertrag aber nicht explizit drinsteht, solltest du deinen Arbeitgeber / die Personalabteilung informieren.

Schau bei der Gelegenheit auch mal in den Aufhebungsvertrag, ob dort eine Regelung drinsteht, ob du dir während der Freistellung etwaiges Einkommen auf dein Gehalt anrechnen lassen musst. Auch in diesem Fall solltest du deinen Arbeitgeber informieren.

Dass es die gleiche Branche ist, halte ich nicht für problematisch; Einzelhandel ist ein weites Feld. Okay, dein Arbeitgeber könnte ein Problem haben, wenn du z. B. bei H&M einen Vertrag hast und zum Probearbeiten zu C&A gehst, aber sonst…

Also wirf mal einen genauen Blick in den Vertrag. Im Zweifelsfall würde ich den Arbeitgeber informieren, damit es nicht nachträglichen Ärger gibt.

Viele Grüße
tinastar

Das solltest Du mit Deinem jetzigen Arbeitgeber klären. Er hat sicher nichts dagegen. Sonst kann es Probleme geben, z.B. weil es sich um konkurrierende Unternehmen handelt.

Gruß
Martin

liederr im Uraluab

Hallo lapana,
ich nehme an, dass der Aufhebungsvertrag am 8. 10. „in Kraft“ tritt, weil da Deine Elternzeit endet. Das kann Dich aber nicht daran hindern, Dich jetzt schon nach einer neuen Beschäftiigung umzusehen, so verstehe ich das mit dem Probearbeiten. Ich empfehle Dir, das aber auch Deinem noch-Arbeitgeber zu sagen, so ähnlich wie es auch üblich ist, wenn man einen Nebenverdienst eingeht.
Grüße!
U. Daniel

Muss mit dem Arbeitgeber sprechen, weil bis 07.10.12 sind Sie bei ihm angestellt.

Gruß
Marinel1

Hallo,

wichtig sind Branchenverbot Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder Aufhebungsvertrag.

Trotz noch laufendem Aufhebungsvertrag bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, sehe ich für ein "Probearbeiten, keine Hinderungsgründe.
Information der Noch-Arbeitgeber halte ich nicht für zwingend notwendig, auch bei gleicher Branche.

Probearbeiten ist in Ihrem Tätigkeitfeld üblich.

Viel Erfolg.

Sehr geehrte Anfragende,

schauen Sie, was im einzelnen im Aufhebungsvertrag vereinbart wurde. Wenn der Arbeitgeber für die Suche einer neuen Arbeit freistellt, brauchen Sie ihn nur informieren.
Ansonsten sind sie bis zum Ende ihres früheren Arbeitsvertrages zu Ihrer Arbeitsleistung verpflichtet. Ggf. sollten Sie das Gespräch mit Ihrem früheren Arbeitgeber suchen.

Grüße

Hallo Lapana,

es geht um Deine Zukunft, mache es doch einfach, was soll Dir passieren?