Hallo, ich habe heute meine Kündigung zum 15.05. bekommen. In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes : Vertragsbeginn 01.11.15. In Absatz 2 steht, dass das Arbeitsverhältnis in der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden kann. In Absatz 3 heißt es, dass die Bedingung für das Inkrafttreten des Arbeitsverhältnisses mein erfolgreicher Abschluss meiner Weiterbildung ist. Den Abschluss habe ich am 13.11. gemacht, so dass mein tatsächlicher erster Arbeitstag erst am 16.11. war.
Dass die Frist für die Probezeit nicht eingehalten wurde, sehe ich oder habe ich einen Denkfehler? Meine Frage ist zudem, ist meine Probezeit bereits zum 01.05. abgelaufen oder erst zum 16.5.? Zumal weiß ich nicht wie ich mich jetzt verhalten soll weil man mir die Kündigung heute zum 15.05. gegeben hat und ich konnte in Ruhe meine Sachen packen und gehen. Ist das als Freistellung zu betrachten oder wie soll ich das auffassen? Nicht das im Nachhinein noch kommt ich wäre nicht mehr zur Arbeit erschienen. Das habe ich nicht schriftlich.
Ich würde mich über Informationen sehr freuen. Schon einmal vielen Dank vorab.