Hallo alle miteinander…ich weiss echt nicht was ich machen soll deshalb habe ich mich hier mal angemeldet und hoffe das mir jemand weiterhelfen kann…
Also zu meiner Situation…ich bin zurzeit noch Auszubildender in der Logistik branche und bin damit in nem Monat fertig…soweit so gut:smile:Weiter geht’s…Seit 2006 arbeite ich auch noch im Einzelhandel.In diesem Laden war ich über die jahre (also seit 2006) schon als Vollzeit sowie Teilzeitkraft beschäftigt.Seit meiner ausbildung die 2011 begann arbeite ich dort nur noch nebenbei am Wochenende…
Sooo…da ich ja meine Ausbildung jetzt bald abgeschlossen hab,habe ich beschlossen in dem Geschäft wieder als Vollzeitkraft anzufangen und habe auch dies bezüglich auch schon alles geklärt aber als ich in meinen neuen Arbeitsvertrag gestern rein schaute entdeckte ich „6 Monate Probezeit“ was ich eigentlich nicht verstehe weil der Chef mich ja kennt und ich schon ja jetzt knapp 8 Jahre dort beschäftigt bin.Darauf hin fragte ich meinen chef und er meinte er könne es nich umgehen…Stimmt das?Nach so einer langen Beschäftigungszeit kann er es nich umgehen??Ich glaube das nich so richtig…und bitte euch deshalb um hilfe:frowning:
Danke euch schonmal im Vorraus…bis dann
Hallo,
man kann natürlich Verträge ohne Probezeit abschließen, vermutlich handelt es sich hier aber um eine Vorgabe der Personalabteilung, die er nicht „überstimmen“ kann.
Gruß,
Steve
Hallo,
zunächst, das ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich mein Kenntnisstand.
Das ist nicht wirksam, denn für Folgearbeitsverträge ist eine Probezeit nicht zulässig
(Diese Grundsatzentscheidung traf das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 28.02.2002 Aktenzeichen: 4 Sa 68/01 ).
Anders jedoch ist es, wenn die neue Aufgabe eine grundlegend andere ist.
Also wenn du zum Beispiel vom Verkäufer zum Filialleiter wirst (LAG Düsseldorf, 18. 9. 2003, 15 Sa 103/03, FA 2004, 58).
Neuere anderslautende Entscheidungen sind mir nicht bekannt.
Was würde ich tun?
Vertrag unterschreiben, wenn nichts passiert (und davon ist ja auszugehen) ist doch alles gut. Wenn etwas passiert, dann gewinnst Du den Prozeß aus meiner Sicht ziemlich sicher
Hoffe, geholfen zu haben.
Gruß
Hey…also erstmal danke für deinen sehr hilfreichen beitrag:smile:
ja okay klingt logisch mit dem Folgearbeitsvertrag…aber mache ja derzeit dort nur ein Minijob mit 40 Stunden im Monat…und es ist ja ein komplett neuer vertrag zustande gekommen.Und die rede von einem Folgearbeitsvertrag ist im Inhalt auch nirgendwo zu finden…weil dies müsste doch dann auch vermerkt werden oder?Gruß
Hallo,
das alles ist gar nicht wirklich relevant, Du musst ja nur die „alten Arbeitsverträge“ haben.
Auch die Arbeitszeit ist völlig egal.
Du bist Deinem Arbeitgeber bekannt und genau in dieser Position bekannt, das ist völlig Latte, ob Du da 4 Stunden oder ( Stunden stehst.
Lies die Urteile mal durch…