Hallo zusammen,
gegeben sein eine Arbeitnehmerin AN und ein Arbeitgeber AG.
Der AG stellt die AN mit einer Probezeit von 6 Monaten ein. Nach einem Monat stellt der AG fest, dass die AN nicht im Ansatz in der Lage ist, die Aufgaben zu erledigen, für die man sie eingestellt hat. Beim diesbezüglichen Gespräch teilt die AN mit, dass sie nicht gekündigt werden könne, da sie schwanger sei. (Wir nehmen an, dass die AN ohnehin nicht die schlankste sei, sie weite Klamotten liebt und in einem Alter sei, in dem eine Schwangerschaft langsam Seltensheitwert besitzt - es gab für den AG vor Beginn des Arbeitsverhältnisses keine klaren Anzeichen für die Schwangerschaft.)
So verbringe die AG insgesamt 4 Monate bis zum Eintritt des Mutterschutzes. Das Kind wird geboren, die Mutter geht in Elternzeit.
Fragen: Wenn sie nun aus der Elternzeit wiederkäme, würde dann das Arbeitsverhältnis in dem vorherigen Status fortgeführt werden - also mit 2 verbleibenden Monaten Probezeit?
Mir ist bekannt, dass ein AG innerhalb der Elternzeit nur unter sehr wenigen Umständen rechtswirksam kündigen kann. Aber so weit mir bekannt, kann er mit der Wiederaufnahme der Arbeit eine ordentliche Kündigung aushändigen. Habe ich das so richtig in Erinnerung.
Bedeutet die Verbindung beider Fragen, dass der AG in meinem Beispiel der AN am ersten Tag ihrer Arbeitsaufnahme die Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen in die Hand drücken dürfte und sie rechtskräftig wäre?
Vielen Dank im Voraus
Pierre