Liebe Wissende,
angenommen, ein Universitätsangestellter mit unbefristetem Arbeitsvertrag (kein Beamter) möchte an eine andere Universität im selben Bundesland wechseln. Kann er verlangen, dass im neuen Arbeitsvertrag keine Probezeit vereinbart wird, da sein Arbeitgeber nach wie vor das Land ist? Wie sieht es aus, wenn sowohl das Land als auch andere Institutionen die neue Universität finanzieren?