Problem an der Arbeit

Ich habe ein Problem an der Arbeit. Ich habe einen gültigen Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis bis Juli.2022 und auf meinem Arbeitserlaubnis steht dass ich arbeiten kann während das Studienkolleg besuche und das Studienkolleg ist schon am Dezember 2020 fertig. Leider konnte ich nicht letztes Semester an der Hochschule studieren wegen einer Ablehnung und ich wusste nicht , dass ich mein Arbeitgeber Bescheid geben muss und er hat auch nicht darüber gefragt und ich habe weiter gearbeitet ,weil ich das Semester frei hatte. Jetzt will mein Arbeitgeber, dass ich ihm ein Blatt schreiben und unterschreiben, wo steht, dass ich keine Immatrikulation für letztes Semester hatte und ich habe dafür ihm kein Bescheid gegeben und er sagt ,dass ich keine Kündigung mache bis ich das Blatt gebe. Meine Frage jetzt ist, was soll ich in dieser Situation machen? Ich bin jetzt eine Stundentin an der Hochschule.

Muss ich eine Strafe bezahlen? und werde ich ein Problem mit der Ausländerbehörde haben

Servus,

wenn die Arbeitserlaubnis nur galt, solange Du das Studienkolleg besucht hast, hast Du ab Januar 2021 ohne gültige Arbeitserlaubnis gearbeitet. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Es kann ein Bußgeld festgesetzt werden, aber keine Geldstrafe.

Es ist gut möglich, dass Du zu der Sache angehört werden wirst. Dann solltest Du die Dinge erklären, wie sie waren - es braucht nicht zu einem Problem zu werden.

Ich schätze, das braucht er nur für die Unterlagen zur Lohnabrechnung, weil eingeschriebene Studenten bei der Lohnabrechnung anders behandelt werden. Er wird jedenfalls von sich aus nicht anzeigen, dass Du ohne gültige Arbeitserlaubnis gearbeitet hast, weil das nicht nur für Dich, sondern auch für ihn ein Ordnungswidrigkeitsverfahren auslöst.

Das hier

habe ich nicht verstanden. Kannst Du es bitte nochmal anders formulieren?

Schöne Grüße

MM

er hat gesagt , dass ich muss das Blatt schicken wenn nicht er muss mein Vertrag brechen und er muss mich kündigen ,dann sagte ich ja okay sie können das machen “Kündigung", danach hat er mir gesagt ,ich kann nicht kündigen ohne das Blatt zu schicken und er wollte auch nicht sagen wofür brauchte er es.

Wie gesagt - er wird von sich aus nicht anzeigen, dass er Dich ohne gültige Arbeitserlaubnis beschäftigt hat.

Wenn er diese Bestätigung von Dir in dem Zusammenhang haben möchte, dass das schon von irgendjemand anderem angezeigt worden ist, wird für Dich nichts besser und nichts schlechter, wenn Du ganz schlicht bestätigst, wie es war.

Wie willst Du denn nachweisen, dass Du im Jahr 2021 am Studienkolleg warst, obwohl Du schon im Dezember 2020 damit fertig warst?

Es hat überhaupt keinen Sinn, hier irgendwas zu konstruieren, was nicht so war. Damit reitest Du Dich nur in Sachen rein, die gar nicht so dramatisch sein müßten. Wenn Du aber anfängst, gegenüber Behörden irgendwelche erfundenen Geschichten zu erzählen, bekommst Du ernsthaft Probleme - das mögen die nämlich gar nicht.

Schöne Grüße

MM

ich habe einen Nachweis, dass ich am Studienkolleg bis Dezember 2020 war und das ich an der Uni beworben habe und ich habe eine Ablehnung bekommen. Mein Aufenthaltserlaubnis ist immer noch gültig bis nächstes Jahr. Das Problem ist, ich wusste nicht ,dass ich Bescheid geben muss, wenn ich ein Semester Frei hatte und der Arbeitgeber hat mir nicht darüber gefragt.

Servus,

ja, an der Aufenthaltserlaubnis ändert sich auch nichts.

Es geht hier ja nicht um die Aufenthaltserlaubnis, sondern um die Arbeitserlaubnis. Und diese war, wie Du schreibst, nur für die Dauer des Besuchs des Studienkollegs erteilt. Ab Januar 2021 hast Du also ohne gültige Arbeitserlaubnis gearbeitet.

Wenn das schon so in der Arbeitserlaubnis steht, bleibt die Einschränkung gültig, auch wenn niemand danach fragt.

Jeder, gegen den ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet wird, wird darüber informiert und dazu angehört - kein Bußgeld kommt aus heiterem Himmel und ohne dass man was daran machen könnte. Erklären kannst Du das Ganze immer noch, wenn ein OWi-Verfahren eröffnet wird (das weißt Du jetzt noch gar nicht) und Du dazu angehört wirst. Man kann bei so einer Anhörung recht viel erreichen, solche Bußgelder gehen von harmlosen bis großen Beträgen, und ob das harmlos bleibt, lässt sich bei der Anhörung beeinflussen.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für die Antwort