Hallo alle miteinander,
ich suche Informationen zu folgendem Problem:
Ist Zustand …
Land Niedersachsen.
Erbengemeinschaft (2 Personen) eines 2(3) Familienhauses.
Baujahr 1966.
Soll aufgeteilt werden in 3 Eigentumswohnungen.
Eine der Wohnungen (OG) möchte ich mit meinen Kindern bewohnen.
Potentieller Käufer für die EG-Wohnung vorhanden.
Dachgeschoss ist komplett ausgebaut (Trockenbau) und wurde seit Jahrzehnten vermietet. Wie das halt manchmal früher so war, erfolgte der Ausbau in Eigenleistung (und anderen Hilfen) der verstobenen Eltern. Es gibt keinerlei Unterlagen über irgendwelche Abnahmen seitens des Bauamtes (ist mit anzunehmeder Sicherheit auch nie erfolgt).
Um eine Teilungserkärung einzureichen muss nun eine Abgeschlossenheitserkärung aller Wonungen vorhanden sein.
Um diese zu erlangen müsste ein Architekt (vorhanden) eine Zeichnung machen und diese dann bein Bauamt einreichen.
Das Problem:
Die lichte Höhe der Dachgeschosswohnung beträgt zur Zeit gut 2 Meter.
Gemäss Bauvorschrift müsste das DG aber eine lichte Höhe von 2,20 über 50% der Wohnung erreichen. Die Rigips-Decke ist momentan unter den Kehlbalken angebracht. Selbst wenn man die Decke oben auf die Balken setzt, fehlen noch ein paar Zentimeter zur Erfüllung der Vorschrift.
Meine Frage:
Gibt es irgeneine Möglichkeit aus dem DG eine offizielle Eigentums-Wohnung zu machen (Ausnahmegenehmigung z.B.?), oder sind wir gezwungen das DG als Wohnung komplett „einzustampfen“ ?
Tips/Empfehlungen wären mir sehr hilfreich.
Mit freundlichen Grüssen
Max