Problem Einzelunternehmer

Folgende Situation:

Person A will eine Hundeschule eröffnen. Geplant sind regelmäßige Übungsstunden sowie Hausbesuche und Seminare. Person B ist mit Person A befreundet und wäre auch gerne Hundetrainer (nebenberuflich, wegen Kind).

Da für eine GbR die Rücklagen fehlen, will Person A gerne unter seinem Namen als Einzelunternehmer ein Kleingewerbe anmelden, und Person B als freien Mitarbeiter beschäftigen, der seine Steuern selber abführt. Da Person B aber zeitlich eingebunden wäre, wegen der festen Übungszeiten, wäre ein Angestelltenverhältnis gegeben und das Ganze somit eine illegale Scheinselbstständigkeit.

Eine Einstellung von Person B als Angestellter käme auch nicht in Frage, da Person A sich das nicht leisten kann.

Nun folgende Idee:

Person A meldet eigenes Gewerbe und Steuern an, wie geplant, und das Gleiche macht Person B. Beide schließen als jeweilige Einzelunternehmer eine Art Kooperationsvertrag, in welchem festgehalten wird, dass Person A sich um Marketing, Kundenakquise und Organisation kümmert, sowie einige Kunden an Person B abgibt, dafür arbeitet Person B unter dem Namen von Person A (welche für die Hundeschule eine Geschäftsbezeichnung hat). Beide Unternehmer erhalten ihre Gelder direkt vom Kunden und führen getrennte Geschäftsbücher.

Möglich? Oder gibt es eine andere Alternative?

sorry, keine ahnung ob diese konstellation so machbar ist. frage doch am besten einen steuerberater, die können dir die steuerrechtlichen vor- nachteile nennen.
es ist für mich immer ein problem bei den konstellationen zwischen freunden und bekannten. irgendwann kommen probleme und dann kommen richtige probleme…

Grundsätzlich wird dies gehen.

Person A meldet sein Gewerbe (Hauptgewerbe) an wie auch Person B (Nebengewerbe)
Person B erbringt Leistungen für Person A die er A in Rechnung stellt.

Ein Vertrag muss nicht geschlossen werden wenn Person B ein Angebot mit Leistungsbeschreibung Person A übergibt. Person A macht eine Auftragsbestätigung für Person B. Geklärt sein muss das in den Verträgen mit den Hundebesitzern steht, das A mit Partnern wie B zusammenarbeitet und diese in seinem Namen agieren.

Einen Vertrag kann man natürlich auch aufsetzen allerdings ist dieser bindend. Sollte einmal die Arbeit von B nicht dem entsprechen wie A es gerne möchte kann dieser einfach die Zusammenarbeit beenden.

Liebe/r Kikiseven,
das ist alles viel zu kompliziert und geht m.E. auch viel einfacher: A meldet das gewerbe an (das mit den „Ruecklagen“ habe ich nicht verstanden, eine GbR braucht eigentlich keine???). Dann kann A an B, unabhaengig von deren/dessen Status, einen Werkvertrag vergeben. Eine Schein-Selbststaendigkeit wuerde nur dann vorliegen, wenn feste Arbeitszeiten aehnlicvh einer Anstellung seitens A vorgegeben wuerden und wenn B z.B. einen dauerhaften Arbeitsplatz bei A eingerichtet bekaeme. Eine Scheinselbststaaendigkeit wird von den Sozialkassen (nicht vom Finanzamt) auch i.d.R. nach ungefaehr nach drei Jahren hinterfragt werden, eine Regel dafuer gibt es aber nicht. Problematisch waere aber ein unbeefristeter Werkvertrag mit monatlich gleichen Betraegen.
Deshalb mein Tip: Jaehrliche Vertraege schließen mit einer Jahrespauschalsumme fuer aufgelistete Taetigkeiten (NICHT ARBEITSZEITEN), dann jedes Jahr unter leicht veraenderten Konditionen neu schliessen (nicht verlaengern!!!), und spaetestens nach drei Jahren solltet Ihr Euch ueberlegen, ob es so oder anders weitergehen soll, ggfs kann dann B. immer noch als Teilhaber der GbR beitreten.
Diese Werkvertragsloesung ist unabhaengig davon, ob B selbststaendig, Freiberufler, Gewerbtreibender, Hausfrau/-mann oder irgendwo angestellt. In letzten Fall waere nur zu beachten, ob sie/er eine zusaetzliche Beschaeftigung aufnahmen darf.

Gruss
Bernhard