Folgende Situation:
Person A will eine Hundeschule eröffnen. Geplant sind regelmäßige Übungsstunden sowie Hausbesuche und Seminare. Person B ist mit Person A befreundet und wäre auch gerne Hundetrainer (nebenberuflich, wegen Kind).
Da für eine GbR die Rücklagen fehlen, will Person A gerne unter seinem Namen als Einzelunternehmer ein Kleingewerbe anmelden, und Person B als freien Mitarbeiter beschäftigen, der seine Steuern selber abführt. Da Person B aber zeitlich eingebunden wäre, wegen der festen Übungszeiten, wäre ein Angestelltenverhältnis gegeben und das Ganze somit eine illegale Scheinselbstständigkeit.
Eine Einstellung von Person B als Angestellter käme auch nicht in Frage, da Person A sich das nicht leisten kann.
Nun folgende Idee:
Person A meldet eigenes Gewerbe und Steuern an, wie geplant, und das Gleiche macht Person B. Beide schließen als jeweilige Einzelunternehmer eine Art Kooperationsvertrag, in welchem festgehalten wird, dass Person A sich um Marketing, Kundenakquise und Organisation kümmert, sowie einige Kunden an Person B abgibt, dafür arbeitet Person B unter dem Namen von Person A (welche für die Hundeschule eine Geschäftsbezeichnung hat). Beide Unternehmer erhalten ihre Gelder direkt vom Kunden und führen getrennte Geschäftsbücher.
Möglich? Oder gibt es eine andere Alternative?