Problem mit falscher Angebotsbeschreibung bei ebay

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem, weiß nicht mehr weiter und hoffe, dass mir
jemand einen Ratschlag geben kann:
Ich habe bei ebay einen Computerartikel gekauft (Wert ca. 20 €),
nach Erhalt des Päckchens jedoch festgestellt, dass die Artikelbeschreibung
falsch war und das Teil technisch/funktionell nicht dem angebotenen
entspricht. Da dies für mich nicht tragbar war hab ich dem Verkäufer
geschrieben, dass der Kaufvertrag für mich hinfällig ist und er mir gegen
Rücksendung des Teils das Geld zurücküberweisen soll. Er hat auf diese Mail
(und auch auf weitere) nur arrogant reagiert und bis heute nichts unternommen.
Auch eine Frist von einer Woche hat er verstreichen lassen.

Ich möchte die Sache gerade aufgrund seines Verhaltens nicht einfach so auf sich
beruhen lassen und würde jetzt gerne wissen, wie ich weiter vorgehen kann, um
mein Geld wiederzubekommen.

Kann ich ihn über dieses praktische Online-Mahnverfahren mahnen (muss ich ihm
dazu vorher den Artikel zurückschicken oder nicht?), kann ich Anzeige
wegen Betrugs erstatten…?

Danke für eure Antworten und Tipps,
Andreas

Hi!
Nach dem neuen Schuldrecht brauchst du ihn jetzt nicht mehr zu mahnen, da du ja schon mal eine Frist gesetzt hast. Du kannst jetzt ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten. also muss er dir das Geld zurückgeben und du ihm die Sache. Wenn er das nicht macht, verklag ihn, diesen Prozess hast du schon gewonnen.
Tobias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

— Käuferschutz —
hi,

für solche Fälle gibt’s angeblich den EBAY-Käuferschutz

Allerdings würde ich mir nach meinen bisherigen Erfahrungen nicht allzuviel Hoffnungen machen
(siehe meinen Artikel)

sorry dass ich keine besseren News habe

Gruss
pm

Hi!
Nach dem neuen Schuldrecht brauchst du ihn jetzt nicht mehr zu
mahnen, da du ja schon mal eine Frist gesetzt hast. Du kannst
jetzt ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten. also muss er dir
das Geld zurückgeben und du ihm die Sache. Wenn er das nicht
macht, verklag ihn, diesen Prozess hast du schon gewonnen.
Tobias

Hallo Tobias,

danke für deine Antwort. Ich frage mich jetzt nur noch, ob ich ihm
das Teil auf jeden Fall _zuerst_ zurücksenden muss oder ob ich auch so
mahnen kann. Ich hab ihm gesagt, dass ich es zurücksende, sobald das
Geld da ist - mir isses halt einfach ein Risiko, ihm das einfach so
zurückzuschicken, nicht dass am Ende dann beides weg ist.

Andreas

hi,

für solche Fälle gibt’s angeblich den EBAY-Käuferschutz

Allerdings würde ich mir nach meinen bisherigen Erfahrungen
nicht allzuviel Hoffnungen machen
(siehe meinen Artikel)

sorry dass ich keine besseren News habe

Hallo Paul,

danke auch für deine Antwort.
Mit dem EBAY Käuferschutz ist das Problem, dass die in meinem
Fall ausdrücklich nicht aktiv werden (laut Homepage), weil sie
nicht überprüfen können, ob das Teil wirklich nicht der Beschreibung
entspricht. Von dieser Seite hab ich also keine Hilfe zu erwarten, hab
aber ehrlich gesagt auch nicht wirklich drauf gehofft… :frowning:

Andreas

Immer feste drauf …

Hi!
Nach dem neuen Schuldrecht brauchst du ihn jetzt nicht mehr zu
mahnen, da du ja schon mal eine Frist gesetzt hast. Du kannst
jetzt ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten. also muss er dir
das Geld zurückgeben und du ihm die Sache. Wenn er das nicht
macht, verklag ihn, diesen Prozess hast du schon gewonnen.
Tobias

Ja, sicher. 20 Euro sind schließlich eine Menge Geld. Sowohl die Gerichte als auch die Anwälte haben bei einem derartig hohen Streitwert höchstes Interesse an einer juristischen Auseinandersetzung und Klärung.

Gruß

Matthias

Ja, sicher. 20 Euro sind schließlich eine Menge Geld. Sowohl
die Gerichte als auch die Anwälte haben bei einem derartig
hohen Streitwert höchstes Interesse an einer juristischen
Auseinandersetzung und Klärung.

mich regen diese ewigen Verweise auf den „niedrigen“ Betrag langsam auf.
Das ist doch keine Begründung, die Wildwest-Manieren, für die ebay leichtfertig eine Plattform bietet, hinzunehmen.
Da brauchen wir uns auch über die Verluderung sonstiger Sitten - z.B. Missbrauch von Haftpflicht-oder Hausratsversicherungen auch nicht zu wundern.

Gruß
Peter

Das ist nicht so einfach. Eigentlich bist du jetzt am Zug, wenn du das Geld zurück haben willst musst du zuerst die Ware zurücksenden. Da aber die Ware mangelhaft war muss er die Kosten übernehmen, wenn er das nicht vorher ausgeschlossen hat. Bei diesem kleinen Betrag ist es aber wirklich schwierig. Ein Rechtsanwalt hat keinen Spaß daran, weil der verdienst gleich 0 ist. Ich würde ihm erstmal mit einem Rechtsanwalt drohen das wirkt meistens. Ansonsten ist es ohne Rechtschutz oder auch mit fast übertrieben das einzuklagen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das ist nicht so einfach. Eigentlich bist du jetzt am Zug,
wenn du das Geld zurück haben willst musst du zuerst die Ware
zurücksenden. Da aber die Ware mangelhaft war muss er die
Kosten übernehmen, wenn er das nicht vorher ausgeschlossen
hat. Bei diesem kleinen Betrag ist es aber wirklich schwierig.
Ein Rechtsanwalt hat keinen Spaß daran, weil der verdienst
gleich 0 ist. Ich würde ihm erstmal mit einem Rechtsanwalt
drohen das wirkt meistens. Ansonsten ist es ohne Rechtschutz
oder auch mit fast übertrieben das einzuklagen.

Aha… na also mit dem Rechtsanwalt hab ich ihm ja schon gedroht:
Ohne Erfolg. Und wegen dem Aufwand für einen Rechtsanwalt:
Da gibts ja wie gesagt dieses Online-Mahnverfahren, womit der
Rechtsanwalt zunächst mal fast keinen Aufwand mit hat und die
Bezahlung später vom Verlieren bekommt.
Ich will ihn ja aber eigentlich gar nicht verklagen, sondern mahnen.
Wenn er vom Gericht Post bekommt muss er sich rühren, bezahlen oder
widersprechen, dann gehts aber wenigstens weiter…

Du meinst also, das steht nicht dafür?
Ich finds halt ärgerlich und will nicht einfach klein beigeben, nur
weils um knapp 20 € geht. Kann ja nicht sein, dass man bei solchen
Geschichten auf die Freundlichkeit des Verkäufers angewiesen ist, oder?

Andreas

Hallo Andreas,

Deine Rechte (und Pflichten) in diesem Falle werden hier in den FAQs des wer-weiss-was Brettes „Ebay“ beschrieben:

FAQ:1167

Wenn der Kauf weniger als 14 Tage her ist und der Verkäufer gewerblich handelt, kannst Du übrigens ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten.

Viel Erfolg!

Gruß,

Myriam

Ja du hast natürlich recht, klein beigeben würd ich auch nicht, aber wenn du wirksam zurücktreten willst, musst du nachdem du den Rücktritt erklärst, der dir nach der Fristsetzung zusteht die Sache zurückübereignen, erst dann kannst du ein Mahnverfahren gegen ihn einleiten.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ja du hast natürlich recht, klein beigeben würd ich auch
nicht, aber wenn du wirksam zurücktreten willst, musst du
nachdem du den Rücktritt erklärst, der dir nach der
Fristsetzung zusteht die Sache zurückübereignen, erst dann
kannst du ein Mahnverfahren gegen ihn einleiten.

Das hab ich jetzt mal gemacht, sprich ihm zurückgeschickt.
Nach ner Woche ohne Regung seinerseits werd ich dann ein
Mahnverfahren beginnen.
Danke für deine Hilfe :wink:

Andreas

Das soll´s !

mich regen diese ewigen Verweise auf den „niedrigen“ Betrag
langsam auf.
Das ist doch keine Begründung, die Wildwest-Manieren, für die
ebay leichtfertig eine Plattform bietet, hinzunehmen.
Da brauchen wir uns auch über die Verluderung sonstiger Sitten

  • z.B. Missbrauch von Haftpflicht-oder Hausratsversicherungen
    auch nicht zu wundern.

Gruß
Peter

Hallo,

wer bei ebay handelt, sollte sich zumindest ansatzweise bewusst sein, dass es nicht das gleiche ist wie beim OTTO Versand mit 30 Tagen „Geld zurück Garantie“ bei Nichtgefallen. Und der Missbrauch von Versicherungen stellt idR. den Straftatbestand des Betrugs dar, was hier wohl nicht der Fall ist.

Bedauerlich ist es, dass sich die deutschen Gerichte und Rechtsanwälte um Peanuts streiten, während wirklich wichtige Fälle, bei denen es um viel Geld und teilweise existenzbedrohende Beträge geht, auf Monate hinausgeschoben werden.

Es stellt sich hier einfach die Frage, die vermutlich von einer Ethik-Kommission beantwortet werden sollte, ob in einem Fall von ebay Betrug (den wir hier ja zunächst nur mutmaßlich unterstellen) eine negative Bewertung ausreicht oder ein Rechtsstreit eingeleitet werden muss.

Hast Du eigentlich schon mal darüber nachgedacht, warum der Gesetzgeber selbst Beträge festsetzt, um Klagen zu verhindern (Eigenbeteiligung bei Produkthaftung, Streitwerte die zum LG zugelassen werden ) ?

Genau aus dem Grund, um die ewig streitsüchtige Zeitgenossen vom Klageweg abzuhalten.

Gruß

Matthias

Hallo!

Also man muss natürlich immer abwegen, ob ein Streit dafür steht oder nicht.

Eines ist jedenfalls klar: man muss sich nicht alles gefallen lassen! Es gibt genügend Leute, für die sind 20,- keine Peanuts, sondern wahnsinnig viel Geld. Ich bin in meiner Studentenzeit auch einmal um diesen Betrag bei ebay betrogen worden und das war wahnsinnig viel für mich - ich habe es mir auch zurückgeholt.

Außerdem, wenn jemand mehrere Leute um jeweils 20 Euro betrügt, verdient er auch 200,-, mit welcher Begründung denn??

Wie gesagt, man muss immer individuell im Einzelfall abwägen, ob der nervliche Aufwand (das ist eher das größere Problem) dafür steht, sein Recht durchzusetzen und es gibt genügend Fälle, wo man besser auf sein Recht verzichtet.

Aber so generell zu sagen, dass man um 20,- nicht zu streiten hat, sondern sich bescheissen lassen soll und dies angeblich vom Gesetzgeber auch noch so gewünscht ist, was übrigens nicht richtig ist und mit Streitwertgrenzen überhaupt nichts zu tun hat, kann ich nicht nachvollziehen.

Gruß
Tom

Hallo, Matthias,

wer bei ebay handelt, sollte sich zumindest ansatzweise
bewusst sein, dass es nicht das gleiche ist wie beim OTTO
Versand mit 30 Tagen „Geld zurück Garantie“ bei Nichtgefallen.
Bedauerlich ist es, dass sich die deutschen Gerichte und
Rechtsanwälte um Peanuts streiten, während wirklich wichtige
Fälle, bei denen es um viel Geld und teilweise
existenzbedrohende Beträge geht, auf Monate hinausgeschoben
werden.

Es stellt sich hier einfach die Frage, die vermutlich von
einer Ethik-Kommission beantwortet werden sollte, ob in einem
Fall von ebay Betrug (den wir hier ja zunächst nur mutmaßlich
unterstellen) eine negative Bewertung ausreicht oder ein
Rechtsstreit eingeleitet werden muss.

wieso sollte für Verkäufer/Käufer bei ebay anderes gelten als für jeden anderen Bürger??!! Ist das die Forderung nach einer „lex-ebay“?

Hast Du eigentlich schon mal darüber nachgedacht, warum der
Gesetzgeber selbst Beträge festsetzt, um Klagen zu verhindern
(Eigenbeteiligung bei Produkthaftung, Streitwerte die zum LG
zugelassen werden ) ?

Na ja, die Entscheidungen, die hier zu treffen sind, dürften in der Mehrzahl der Fälle (*)vom Referendar zwischen 12 Uhr und Mittag geschrieben werden können. Für die Gerichte wohl eher eine Möglichkeit, dem Staat etwas Geld zu verdienen.
Ansonsten würde ich mich der Meinung von Tom anschliessen.

(*)Allerdings meine ich, es bedürfte in diesem Bereich der „Versteigerungen“ schon noch einiger klarstellender Urteile

Gruß
Peter