Liebe/-r Experte/-in,
von einem gewerblichen Verkäufer habe ich über ebay eine neue Uhr gekauft. Diese kam ohne ordnungsgemäße Rechnung bei mir an. Auf meine Mahnungen hin teilte der Verkäufer mir vor einer Woche per E-Mail mit, er habe die Rechnung an meine Anschrift abgeschickt.
Dies ist vermutlich eine Lüge, denn ich habe keinen Brief mit einer Rechnung erhalten.
Um evtl. Garantieansprüche geltend machen zu können, brauche ich eine Rechnung. Ich habe ebay bereits kontaktiert, jedoch hat man dort bei Problemen dieser Art keinen Einfluss.
Was raten Sie mir?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Hilla
Hallo Hilla
Dies ist nicht mein Expertengebiet.
Sehr geehrte Frau Hilla,
Ich gebe Ihnen Recht, Sie benötigen eine Rechnung um sowohl das Eigentum an der Uhr nachzuweisen, als auch für die Geltendmachung von Garantieansprüchen. Normalerweise gehört die Rechnung zur Ware. Sollte der Verkäufer nun behaupten, die Rechnung per Post separat verschickt zu haben, so halte ich dies für eine Schutzbehauptung - wozu hätte er denn separat Porto ausgeben sollen?!?
Setzen Sie dem Verkäufer eine Nachfrist von einer Woche und kündigen Sie an, falls die Rechnung weiterhin fehlt, von ihrem Widerrufsrecht gebrauch zu machen, d.h. schicken Sie dem Verkäufer die Uhr zurück und fordern Sie ihr Geld zurück.
Ich denke, spätestens dann werden Sie eine Rechnung erhalten.
Gruß
Marcus Lentz
Sorry,
da kenne ich mich leider nicht mit aus.
Hallo und guten Tag,
wenn die Uhr noch nicht bezahlt ist, auf jeden Fall zurücksenden zum Absender, zumindest dem Absender das mitteilen, vermutlich kommt die Rechnung dann schnell.
Gruß Eva Haubrock
Guten Abend. Aus meiner Sicht ist es durchaus möglich, dass der Anfangsverdacht einer Straftat, hier Betrug gem § 263 , gegeben ist. Das nichtvorhandensei einer Rechnung könnte rein theoretisch bedeuten, dass es sich bei der gelieferten Ware nicht um Originalware handelt oder aber sonst etwas nicht damit stimmt (Garantie bereits abgelaufen etc) Ich würde dem Verkäufer nochmals deutlich machen, dass sie auf eine Originalrechnung bestehen. Dies sollte normalerweise für einen Händler kein Problem darstellen. Im Falle dass er keine verschickt, würde ich bei der Polizei eine Strafanzeige wegen dem Anfangsverdachts des Warenbetruges stellen. MfG Christoph Till