Problem mit Käufer -> bietet trotz Sperrung

Hallo zusammen!

Ich brauche mal euren Rat. Ich biete seit längerem historische Postkarten aus meiner Sammlung bei Ebay an. Nun hatte ich einen Käufer aus Dortmund, der mit den Versandmodalitäten nicht zufrieden war. Angeblich zu teuer, angeblich dauerte es zu lange - am Ende gabs für mich eine schöne negative Bewertung.
Ich schrieb dem Käufer daraufhin eine Email, „bedankte“ mich für die Bewertung, erklärte ihm meine Sicht der Dinge und teilte ihm gleich noch mit dass ich künftig keine weiteren Deals mit ihm wünsche - verhängte also eine Art „virtuelles Hausverbot“ wenn man so will.

Einen Tag später setzte ich ihn auch auf die Schwarze Liste bei Ebay. Leider jedoch zu spät, im Zeitraum zwischen meiner Email und der Eintragung in die Liste hatte er bereits bei anderen Auktionen erneut mitgeboten, diese Gebote löschte ich.
Eben liefen die Auktionen nun aus, und siehe da: Nicht er war jetzt Gewinner der Auktion, sondern eine Frau mit gleichem Nachnamen und gleicher Adresse in Dortmund. Also Frau / Schwester / Mutter / Oma / Tochter. Verarschen kann ich mich irgendwie auch alleine…

So, was nun? Bin ich wirklich verpflichtet dem Typen / der Typin die Postkarten zu liefern? Immerhin hatte ich im Vorfeld ja genau dies ausgeschlossen. Eine negative Bewertung ist mir so oder so sicher - da bin ich mir leider sicher.

Wendet man sich in so einer Sache an den Ebay-Support bekommt man ja leider immer selbst was auf die Mütze. So nach dem Motto „du wagst uns bei unserer Arbeit zu stören? Na warte, du kannst was erleben!“

Grüße,
Alex

Servus Alexander,

Ich schrieb dem Käufer daraufhin eine Email, „bedankte“ mich
für die Bewertung, erklärte ihm meine Sicht der Dinge und
teilte ihm gleich noch mit dass ich künftig keine weiteren
Deals mit ihm wünsche - verhängte also eine Art „virtuelles
Hausverbot“ wenn man so will.

Interessant. Ich denke aber das es eher so ist -> Dadurch dass Du bei ebay verkaufst unterwirst Du Dich ja quasi ihren Gegebenheiten/AGB’s. Ein virutelles Hausverbot ist bestimmt nach AGB nicht möglich, AUSSER durch diese schwarze Liste.
Hast Du ihn also zu spät auf diese Liste gesetzt so hast Du in meinen Augen Pech gehabt.

Einen Tag später setzte ich ihn auch auf die Schwarze Liste
bei Ebay. Leider jedoch zu spät, im Zeitraum zwischen meiner
Email und der Eintragung in die Liste hatte er bereits bei
anderen Auktionen erneut mitgeboten, diese Gebote löschte ich.
Eben liefen die Auktionen nun aus, und siehe da: Nicht er war
jetzt Gewinner der Auktion, sondern eine Frau mit gleichem
Nachnamen und gleicher Adresse in Dortmund. Also Frau /
Schwester / Mutter / Oma / Tochter. Verarschen kann ich mich
irgendwie auch alleine…

Auch wenn das „Hausverbot“ gültig wäre so gilt es ja nur für die eine Person. Sollte also eine andere Person (Mutter, Tochter, usw) etwas ersteigern so ist das „Hausverbot“ für diese Personen nicht gültig.

So, was nun? Bin ich wirklich verpflichtet dem Typen / der
Typin die Postkarten zu liefern?

ja bist Du, da der Käufer ja nicht die Person auf der schwarzen Liste ist und ein gültiger KV zustande gekommen ist.

Immerhin hatte ich im Vorfeld
ja genau dies ausgeschlossen. Eine negative Bewertung ist mir
so oder so sicher - da bin ich mir leider sicher.

Offensichtlich hat dieser Mensch arge Langeweille und schadet Deinem Geschäft durch negative Bewertungen. Dir wird wohl nix übrig bleiben als Dich an den ebay support zu wenden.

Ich würde mir auf jeden Fall noch was ausdenken um ihm eins reinzuwürgen :smile: Aber das gehört hier nicht hin.

Gruß
Markus

So, heute hatte mein Liebling dann wohl Zeit: Mit vier Accounts wurden insgesamt 17 negative Bewertungen auf einmal abgegeben. Geld für die „gewonnenen Auktionen“ habe ich natürlich bis heute nicht gesehen…

Hatte zwar Problemfälle eröffnet, aber dummerweise vergessen diese rechtzeitig zu schließen. So liefen die Fälle aus und er hatte wieder Bewertungsrechte.

Strafanzeige wegen Verleumdung? Bringt sowas was?