Hallo zusammen!
Ich brauche mal euren Rat. Ich biete seit längerem historische Postkarten aus meiner Sammlung bei Ebay an. Nun hatte ich einen Käufer aus Dortmund, der mit den Versandmodalitäten nicht zufrieden war. Angeblich zu teuer, angeblich dauerte es zu lange - am Ende gabs für mich eine schöne negative Bewertung.
Ich schrieb dem Käufer daraufhin eine Email, „bedankte“ mich für die Bewertung, erklärte ihm meine Sicht der Dinge und teilte ihm gleich noch mit dass ich künftig keine weiteren Deals mit ihm wünsche - verhängte also eine Art „virtuelles Hausverbot“ wenn man so will.
Einen Tag später setzte ich ihn auch auf die Schwarze Liste bei Ebay. Leider jedoch zu spät, im Zeitraum zwischen meiner Email und der Eintragung in die Liste hatte er bereits bei anderen Auktionen erneut mitgeboten, diese Gebote löschte ich.
Eben liefen die Auktionen nun aus, und siehe da: Nicht er war jetzt Gewinner der Auktion, sondern eine Frau mit gleichem Nachnamen und gleicher Adresse in Dortmund. Also Frau / Schwester / Mutter / Oma / Tochter. Verarschen kann ich mich irgendwie auch alleine…
So, was nun? Bin ich wirklich verpflichtet dem Typen / der Typin die Postkarten zu liefern? Immerhin hatte ich im Vorfeld ja genau dies ausgeschlossen. Eine negative Bewertung ist mir so oder so sicher - da bin ich mir leider sicher.
Wendet man sich in so einer Sache an den Ebay-Support bekommt man ja leider immer selbst was auf die Mütze. So nach dem Motto „du wagst uns bei unserer Arbeit zu stören? Na warte, du kannst was erleben!“
Grüße,
Alex