Problem mit "zusammenfassender Meldung"

Hallo,

Unternehmer U führt im Dezember 2017 Leistungen für den Kunden K in Österreich aus.
K ist eine österreichische GmbH, welche wenige Tage vor Ausführung der Leistungen gegründet und ins Firmenbuch eingetragen wurde.
U ist in Deutschland ansässiger Einzelunternehmer und hat eine deutsche UID.
U erstellt Ende Dezember 2017 eine Nettorechnung in der auf das Reverse-Charge Verfahren verwiesen wird.
Dabei meckert das Rechnungsprgramm, dass die UID des Leistungsempfängers fehlt.
K informiert U am 03.01.18, dass die UID nun vorliegt.
U fügt die fehlenden Daten ein und druckt die Rechnung aus, diese trägt als Datum der Erstellung den 30.12.17 (ursprüngliches Datum der Anfertigung der Rechnung).
Der Steuerberater von U erledigt die zusammenfassende Meldung.

Nun bekommt U einen Brief vom Zentralamt für Steuern (BRD), dass die ZM beanstandet wird:
Die UID des Leistungsempfänger gilt erst ab dem 03.01.18, somit war sie im Meldezeitraum nicht gültig.

Der Kunde K hatte im Dezember 2017 noch keine UID. U wusste das nicht.

Was kann nun U passieren? Kann dieser Fehler „geheilt“ werden?
(Steuerberater hat in der nächsten Woche nur eine Notbesetzung.)

Meinung der Finanzverwaltung ist, dass für den Nachweis einer Unternehmereigenschaft eine gültige UStID erforderlich ist. Rechtsprechung und Literatur sind sich jedoch einig, dass ein Nachweis der Unternehmereigenschaft auch anders erfolgen kann. Ich würde also schön alles lassen, wie es ist und den Umsatz einfach nicht in die ZM aufnehmen. EDV-technisch muss man das gegebenenfalls auf ein anderes Konto umbuchen, beispielsweise eines für Drittlandsumsätze, um Fehlermeldungen der Software zu vermeiden.