Hallo,
Unternehmer U führt im Dezember 2017 Leistungen für den Kunden K in Österreich aus.
K ist eine österreichische GmbH, welche wenige Tage vor Ausführung der Leistungen gegründet und ins Firmenbuch eingetragen wurde.
U ist in Deutschland ansässiger Einzelunternehmer und hat eine deutsche UID.
U erstellt Ende Dezember 2017 eine Nettorechnung in der auf das Reverse-Charge Verfahren verwiesen wird.
Dabei meckert das Rechnungsprgramm, dass die UID des Leistungsempfängers fehlt.
K informiert U am 03.01.18, dass die UID nun vorliegt.
U fügt die fehlenden Daten ein und druckt die Rechnung aus, diese trägt als Datum der Erstellung den 30.12.17 (ursprüngliches Datum der Anfertigung der Rechnung).
Der Steuerberater von U erledigt die zusammenfassende Meldung.
Nun bekommt U einen Brief vom Zentralamt für Steuern (BRD), dass die ZM beanstandet wird:
Die UID des Leistungsempfänger gilt erst ab dem 03.01.18, somit war sie im Meldezeitraum nicht gültig.
Der Kunde K hatte im Dezember 2017 noch keine UID. U wusste das nicht.
Was kann nun U passieren? Kann dieser Fehler „geheilt“ werden?
(Steuerberater hat in der nächsten Woche nur eine Notbesetzung.)