Problematik der Todesstrafe (eure Meinungen bitte)

Hallo Forum

Ich weiss leider nicht, ob das Thema in die „Kultur“ gehört.

Jedenfalls schreibe ich an einer Arbeit zur Todesstrafe und hätte gerne eure Meinungen gehört, welche ich danach auswerten werde.

Könntet ihr mir bitte sagen, was euch zur Problematik in den Sinn kommt, und wie ihr die verschiedenen Aspekte ordnet?

z.B. Problematisch, weil:

  1. zu teuer
  2. zu grausam
  3. usw
  4. usw

Alles klar? Bleibt natürlich alles anonym, aber das seid ihr ja eh schon genug! :o)

Tomate (dankt euch im Voraus)

Hallo,

im Großen und Ganzen auch meine Meinung:

http://www.amnesty-todesstrafe.de/

mfg, tf

Hallo,

Jedenfalls schreibe ich an einer Arbeit zur Todesstrafe und
hätte gerne eure Meinungen gehört, welche ich danach auswerten
werde.
Könntet ihr mir bitte sagen, was euch zur Problematik in den
Sinn kommt, und wie ihr die verschiedenen Aspekte ordnet?

  1. Lehne ich sie ab, weil schon zu viele Unschuldige auf diese Art umgebracht wurden. Bei einer Zuchthausstrafe können Justizirrtümer, die leider öfter vorkommen, wenigstens teilweise wieder korrigiert werden. Entlassung und Entschädigung. Ist zwar auch kein Idealzustand, aber einen Toten kann man nicht wieder lebendig machen.

  2. Weil m.E. keine Mensch das Recht hat einen anderen, aus welchen Gründen auch immer, umzubringen. Und dabei schließe ich auch die militärische Gerichtsbarkeit mit ein.

  3. Weil auch ein Lebenslänglicher (wegen Mordes verurteilter) so noch die Möglichkeit erhält, sein Verhalten/Einstellung zu verändern. Auch dies ist problematisch - wer beurteilt das und nach welchen Kriterien. Aber eine Chance hat wohl jeder verdient. Und jeder Fall ist schließlich anders gelagert.

Gruß,
Cantate

Hi

Damit du auch eine Gegenansich hast:

Grundsätzlich befürworte ich die Todesstrafe in speziellen Fällen. Allerdings verhält es sich hier ähnlich wie mit dem Kommunismus: Die Zustände, die sie vertretbar machen könnten, sind noch in idealer Ferne.

a) Todesstrafe darf nur verhängt werden, wenn die Schuld eindeutig nachgewiesen ist. Das bedeutet auf keinen Fall bei Indizienprozessen oder schwachen Zeugenaussagen (1 Zeuge bei Dunkelheit). Im positiven Sinne: Nur wenn der Täter auf frischer Tat ertappt wird oder wenn geprüfte (!) Video/DNA Nachweise vorhanden sind oder wenn ein nachweislich nicht unter Erpressung/Folter (darunter fällt z.B. auch Schlafentzug) entstandenes Geständnis vorliegt. Und dann lässt sich noch darüber reden ob das Geständnis einen Grund für die Umwandlung in Lebenslänglich darstellt.

b) Alternative zur Todesstrafe wäre eine lebenslängliche Strafe, die WIRKLICH lebenslänglich ist und weder Möglichkeiten zur Flucht noch rechtliche Schwachsinnigkeiten ermöglicht (Beispiel: "Och der Mann der 7 Menschen bestialisch ermordet hat ist zum Christentum übergetreten und hat seinem Therapeuten gesagt, dass er seine Taten nicht so doll findet, lassen wir ihn raus!).

b.1) Ein Problem stellt in beiden Fällen die Finanzierung dar. Zum einen kostet es dem Steuerzahler ein Vermögen einen Verbrecher für den Rest seines Lebens durchzufüttern. Manch ein Harz4ler wird da neidisch.
Auf der anderen Seite kann es auch nicht sein, dass eine Exekution mehrere Millionen Dollar (USA) kostet, wtf.

c) Ziel der Todesstrafe soll es nicht sein, Rache zu üben, sondern die Gesellschaft vor dem Täter zu schützen. Dementsprechend müssen einige Fakten gewährleistet sein, bevor es dazu kommen kann:

  1. Der Täter darf keine ehrliche (!) Reue zeigen
  2. Es MUSS ein generelles Motiv vorliegen, sprich, wenn jemand seinen Ehemann erschießt, weil man Misshandelt wurde ist die Wahrscheinlichkeit weiterer Morde gering. Das selbe gilt für die Ermordung der Eltern um das Erbe zu erschleichen. Immernoch Morde, aber die Gefahr für die Gesellschaft ist gering und daher eine Todesstrafe nicht gerechtfertigt
  3. Es muss ein akuter Grund zur Annahme weiterer Übergriffe auf Mitglieder der Gesellschaft vorliegen, so etwa bei Serienmördern, denen egal ist wen sie töten, wenn er/sie ins Schema passt und es daher jeder Zeit wieder tun sollten.

d)Das einzige Verbrechen, dass eine Todesstrafe rechtfertigt, ist das aktive Herbeiführen des Todes eines Menschen. Darunter zähle ich (das ist meine persönliche Meinung) sowohl Mord als auch die absichtliche (!) Ansteckung anderer Menschen mit einer unweigerlich zum Tod führenden Krankheit.

e) Da die Todesstrafe eben keine Rache darstellen soll, sondern einen Schutzmechanismus der Gesellschaft, ist sicherzustellen, dass der Täter nicht unnötig leidet.
Dazu zählt:

  • Keine 10 Jahre oder eine sonstwie Widersinnig lange Haftstrafe in Isolation obwohl das Urteil definitiv gefällt wurde vor der Exekution
  • keine Tötungsarten die unnötig Leiden hervorrufen, sprich keine Gaskammer, kein elektrischer Stuhl
  • Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Tötungsmethode. Sprich, nicht wie in den USA irgendein Drecksgift für die Todesspritze verwenden, sondern eins, dass wirklich schnell wirkt und so den Prozess erheblich abkürzt. Und so auch verhindert, dass eine Spritze nicht wirkt und nachgepiekst werden muss - das geht einfach nicht.

Unter diesen Punkten wäre eine Todesstrafe zu befürworten, wenn wir da mal ankämen. Abzuschaffen wäre sie wieder dann, wenn wirklich 100% sichere lebenslängliche Strafen gewährleistet würden.

lg
Kate

Hallo,

Jedenfalls schreibe ich an einer Arbeit zur Todesstrafe und
hätte gerne eure Meinungen gehört, welche ich danach auswerten
werde.
Könntet ihr mir bitte sagen, was euch zur Problematik in den
Sinn kommt, und wie ihr die verschiedenen Aspekte ordnet?

  1. Lehne ich sie ab, weil schon zu viele Unschuldige auf diese
    Art umgebracht wurden. Bei einer Zuchthausstrafe können
    Justizirrtümer, die leider öfter vorkommen, wenigstens
    teilweise wieder korrigiert werden. Entlassung und
    Entschädigung. Ist zwar auch kein Idealzustand, aber einen
    Toten kann man nicht wieder lebendig machen.

  2. Weil m.E. keine Mensch das Recht hat einen anderen, aus
    welchen Gründen auch immer, umzubringen. Und dabei schließe
    ich auch die militärische Gerichtsbarkeit mit ein.

  3. Weil auch ein Lebenslänglicher (wegen Mordes verurteilter)
    so noch die Möglichkeit erhält, sein Verhalten/Einstellung zu
    verändern. Auch dies ist problematisch - wer beurteilt das und
    nach welchen Kriterien. Aber eine Chance hat wohl jeder
    verdient. Und jeder Fall ist schließlich anders gelagert.

Hallo Cantate,

bin ganz Deiner Meinung.

Ich halte dazu die in den USA häufig geübte Praxis für unmenschlich:
Ein zum Tode verurteilter Häftling kann natürlich durch sämtliche Instanzen gegen seine Verurteilung klagen. Da die Mühlen der Gerechtigkeit sehr langsam mahlen sitzt so ein Mensch zuerst 10 bis 15 Jahre in der Todeszelle, um danach doch hingerichtet zu werden. Im Endeffekt hat er dann 2 Strafen verbüßt. Dann doch besser gleich lebenslänglich.

Wolfgang D.

Wolfgang D.

Hallo!
Ein paar Gegenagumente:

a) Todesstrafe darf nur verhängt werden, wenn die Schuld
eindeutig nachgewiesen ist.

Jede Strafe darf nur verhängt werden, wenn die Schuld eindeutig feststeht. Das ist ein Grundprinzip eines jeden Rechtsstaates. Wenn man die Todesstrafe an das Vorliegen bestimmter Beweise knüpft, hängt das Leben des Täters vom Zufall ab, ob im konkreten Fall gerade diese Beweise vorliegen.

b) Alternative zur Todesstrafe wäre eine lebenslängliche
Strafe, die WIRKLICH lebenslänglich ist und weder
Möglichkeiten zur Flucht noch rechtliche Schwachsinnigkeiten
ermöglicht

Was du als rechtliche Schwachsinnigkeiten bezeichnest, findet seine Voraussetzungen in §§ 57, 57a StGB (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__57.html, http://bundesrecht.juris.de/stgb/__57a.html). Diejenigen, die nach deinen Ausführungen die Todesstrafe zu gewärtigen hätten, kommen nach diesen Bestimmungen sowieso nicht mehr raus. Im Übrigen gibt es eine Vielzahl von Gründen, die für die Möglichkeit einer solchen Aussetzung sprechen, auch wenn sie im Einzelfall nicht immer angewendet werden kann.

b.1) Ein Problem stellt in beiden Fällen die Finanzierung dar.
Zum einen kostet es dem Steuerzahler ein Vermögen einen
Verbrecher für den Rest seines Lebens durchzufüttern. Manch
ein Harz4ler wird da neidisch.

Wenn man beginnt, ein Menschenleben mit Geld aufzuwiegen, wird’s problematisch. Das hat mit Rechtsstaatlichkeit nicht mehr viel zu tun.

c) Ziel der Todesstrafe soll es nicht sein, Rache zu üben,
sondern die Gesellschaft vor dem Täter zu schützen.
Dementsprechend müssen einige Fakten gewährleistet sein, bevor
es dazu kommen kann:

  1. Der Täter darf keine ehrliche (!) Reue zeigen

Und wer beurteilt das? Wie kann man beurteilen, ob jemand, dem der Tod droht, ehrlich und reuig handelt?

  1. Es MUSS ein generelles Motiv vorliegen, sprich, wenn jemand
    seinen Ehemann erschießt, weil man Misshandelt wurde ist die
    Wahrscheinlichkeit weiterer Morde gering. Das selbe gilt für
    die Ermordung der Eltern um das Erbe zu erschleichen.
    Immernoch Morde, aber die Gefahr für die Gesellschaft ist
    gering und daher eine Todesstrafe nicht gerechtfertigt

Das ist die Spezialprävention, die ohnehin bei der Strafzumessung berücksichtigt wird. In der Praxis sind solche Prognosen in den wenigsten Fällen eindeutig zu führen, außerdem sind wir wieder an einem Punkt, an dem die Todesstrafe nicht von der Schuld des Täters, sondern von den Zufälligkeiten der Beweisbarkeit abhängt. In der Regel sind diese Prognosen von großer Unsicherheit, speziell wenn es wie hier um lange Zeiträume geht. Aber wenn man jemanden aufknüpft, braucht man sich keine Gedanken zu machen, ob man vielleicht falsch gelegen ist. :frowning:

  1. Es muss ein akuter Grund zur Annahme weiterer Übergriffe
    auf Mitglieder der Gesellschaft vorliegen, so etwa bei
    Serienmördern, denen egal ist wen sie töten, wenn er/sie ins
    Schema passt und es daher jeder Zeit wieder tun sollten.

s.o.

d)Das einzige Verbrechen, dass eine Todesstrafe rechtfertigt,
ist das aktive Herbeiführen des Todes eines Menschen. Darunter
zähle ich (das ist meine persönliche Meinung) sowohl Mord als
auch die absichtliche (!) Ansteckung anderer Menschen mit
einer unweigerlich zum Tod führenden Krankheit.

Schön, dass die Todesstrafe nur bei Schwerkriminalität zum Zug kommen soll. Eine solche Ansteckung kann übrigens jetzt schon durchaus einen Mord darstellen.

e) Da die Todesstrafe eben keine Rache darstellen soll,

Sondern? Zum Schutz des einzelnen/der Gesellschaft gibt es andere Möglichkeiten.

sondern einen Schutzmechanismus der Gesellschaft, ist
sicherzustellen, dass der Täter nicht unnötig leidet.
Dazu zählt:

  • Keine 10 Jahre oder eine sonstwie Widersinnig lange
    Haftstrafe in Isolation obwohl das Urteil definitiv gefällt
    wurde vor der Exekution
  • keine Tötungsarten die unnötig Leiden hervorrufen, sprich
    keine Gaskammer, kein elektrischer Stuhl

Da gebe ich dir Recht, diese unmenschlichen Verschärfungen sind entschieden abzulehnen und unnötiges Leiden ist zu vermeiden. Selbstverständlich müssen aber die Länder, die die Todesstrafe anwenden, Gelegenheit geben, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Unter diesen Punkten wäre eine Todesstrafe zu befürworten,
wenn wir da mal ankämen. Abzuschaffen wäre sie wieder dann,
wenn wirklich 100% sichere lebenslängliche Strafen
gewährleistet würden.

Ich lehne sowohl die Todesstrafe als auch eine lebenslange Strafe ohne Möglichkeit einer Aussetzung des Strafrestes (was ja nichts anderes ist wie eine aufgeschobene Todesstrafe) entschieden ab.
Grüße, Peter

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Hi,

die Todesstrafe… sollte es nicht geben. Wenn jemand einen anderen Menschen tötet, ist er ein Mörder. Das gilt auch für Richter und Henker.

Egal, was ein Mensch getan haben mag, man kann ihn auch auf andere Weise davon abhalten, es wieder zu tun. Dazu muss man ihn nicht töten.

MfG, IHF

Hi

Ich lasse deine Argumente für den Ersteller so stehen, weil ich momentan über das Thema nicht diskutieren möchte.

Habe aber eine Frage, weil du sagst, dass du Lebenslänglich ablehnst:

Wie kannst du das verantworten? Was sagst du den Hinterbliebenen, wenn der Freigelassene den nächsten Menschen umbringt, oder auch mehrere?
Ist ja nicht mein Bier? Dann wärst du bei der selben Kaltschnäuzigkeit, die du der Todesstrafe zuschreibst.

Das hat ja nichts mit schuld oder unschuld zu tun, wenn herauskommt, dassjemand Unschuldig einsitzt, kann man denjenigen ja nicht im Gefängnis lassen.
Das hat aber nichts gemein mit einem verurteilten Wiederholungsstraftäter, der dann Strafaussetzung bekommt nur um neue Morde zu begehen.

lg
Kate

Hallo Kate!

Habe aber eine Frage, weil du sagst, dass du Lebenslänglich
ablehnst:

Das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt, ich lehne die lebenslange Strafe ohne Möglichkeit einer Aussetzung des Strafrestes ab.

Wie kannst du das verantworten? Was sagst du den
Hinterbliebenen, wenn der Freigelassene den nächsten Menschen
umbringt, oder auch mehrere?
Ist ja nicht mein Bier? Dann wärst du bei der selben
Kaltschnäuzigkeit, die du der Todesstrafe zuschreibst.

Es gibt eine Reihe von Aspekten, die in die Strafbemessung einfließen. Der Schutz der Gesellschaft vor Wiederholungstätern ist nur einer davon, wenn auch ein sehr wichtiger. Aber nicht jeder, der lebenslang ausfasst, ist auch dauerhaft gefährlich.
Es ist daher im Einzelfall zu entscheiden, ob und wann die Aussetzung erfolgen kann: in manchen Fällen bei Vorliegen aller anderen Voraussetzungen schon nach 15 Jahren, in anderen gar nicht. Bei Gewalttätern in Sexualbereich sind bei der Gefährdungsprognose andere Maßstäbe anzulegen als z.B. bei einem Mord aus Eifersucht. Aber ist ein 80jähriger Sexualstraftäter, der nach 50 Jahren Knast im Rollstuhl sitzt, noch eine Gefahr? Welchen Zweck soll ein weiteres Einsperren erfüllen? Das lässt sich im Zeitpunkt der Urteilsfällung nicht voraussagen, daher muss die Möglichkeit bestehen bleiben, darüber später zu entscheiden.

Das hat ja nichts mit schuld oder unschuld zu tun, wenn
herauskommt, dassjemand Unschuldig einsitzt, kann man
denjenigen ja nicht im Gefängnis lassen.

Nebenbei: was macht man in diesem Fall bei vollzogener Todesstrafe?

Das hat aber nichts gemein mit einem verurteilten
Wiederholungsstraftäter, der dann Strafaussetzung bekommt nur
um neue Morde zu begehen.

Es ist ja nicht so, dass ich es darauf anlege, Horden von Gewaltverbrechern auf die Bevölkerung loszulassen. Selbstverständlich kommt es bei Wiederholungsgefahr nicht zu einer Aussetzung des Strafrestes. Es kann aber Gründe geben, die im Einzelfall für eine solche Aussetzung sprechen.
Grüße, Peter
PS: Ich weiß ehrlich gesagt nicht, warum du mir Kaltschnäuzigkeit vorwirfst.

2 Like

(m)eine Meinung dazu
Hi,

Ich weiss leider nicht, ob das Thema in die „Kultur“ gehört.

Absolut

Könntet ihr mir bitte sagen, was euch zur Problematik in den
Sinn kommt, und wie ihr die verschiedenen Aspekte ordnet?

Gelegentlich werden Unschuldige als schuldig verurteilt - unabhängig davon ob politisch so erwünscht oder gar gefördert/gesteuert oder nicht (es soll ja auch wirkliche Fehlurteile geben). Ein einziger unschulidg Getöteter wäre genau einer zuviel.
Dies allein ist DER Grund überhaupt ein Todesurteil nicht auszuführen.
Wenn man aber ein Todesurteil nicht ausführen sollte, braucht man dieses auch nicht zu verhängen.
Gelegentlich bedaure ich diese Umstände zutiefst, denn wäre diese Unzuverlässigkeit nicht gegeben, würde ich Todesurteile befürworten (nicht als Strafe, sondern um die Menschheit final vor Monstern zu schützen).

Die Begleitumstände mit dem technischen Verfahren oder der Finazierung usw wären dagegen leicht in den Griff zu bekommen.

Freundliche Grüsse
Ray

Es gibt einen Grund die Todesstrafe zu verhängen, nur dann wenn die Tat zu 100 % bewiesen wurde oder ein Geständnis des Angeklagten vorliegt.

Bei Mord von Kindern

Da gibt es auch nichts zu diskutieren.

Hallo,

Tat zu 100 % bewiesen

DAS ist meiner Meinung nach die größte Problematik.

Und wie oft gab es schon falsche oder widerrufene Geständnisse?

Ich finde, da gibt es ziemlich viel zu diskutieren.

Andererseits wäre für einen Kinderschänder lebenslanger Knast vielleicht die schlimmere Strafe.

Grüße
Didi

Das Problem ist dann kommt er nach 15 oder 20 Jahren wieder frei, weil ihm ein ach so guter Physiotherapeut oder ein andere Gutachter bescheinigt, das von ihm keine Gefahr mehr ausgehe. Und dann tötet er wieder. Er hat 20 Jahre auf diesen Augenblick gewartet. Nein das kann es nicht sein. Unser Strafsystem ist in vielen Dingen zu lasch.

Hallo,

Das Problem ist dann kommt er nach 15 oder 20 Jahren wieder frei,

Und dann tötet er wieder.

Davon abgesehen, das es bei uns für einen solchen Fall sicher sehr wenige Beispiele geben wird, meinte ich wirklich lebenslang, d.h. bis zum Tod.

Grüße
Didi

Moin Grußloser,

Es gibt einen Grund die Todesstrafe zu verhängen, nur dann
wenn die Tat zu 100 % bewiesen wurde

das mach mal!

oder ein Geständnis des
Angeklagten vorliegt.

Es gibt Selbstbezichtiger.
Der ist dann tot und der Täter läuft noch rum.

Da gibt es auch nichts zu diskutieren.

Eben:
Todesstrafe ist keine Option!

Gandalf