Probleme beim Auszug, Einbauten Vormieter

Hallo, ein Frege:

Ich war seit 99 Mieter eines „Lagerraumes zum Zwecke des Musizierens“(so im Mietvertrag). Der Vormieter (vermutlich) hat den Lagerraum mit Holz/RiGips-Wänden in 3 Räume unterteilt; diese wurden dann auch gedämmt (Matratzen und ähnliches).
Er suchte 99 einen Nachmieter, der ich dann wurde.
Im Mietvertrag steht wörtlich: „Der Raum wird wie von Herrn L. übergeben übernommen“

Des weiteren auch, daß der Raum nach Mietende wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt werden muß.
Leider aber keinerlei Beschreibung, wie der denn auszusehen hat, geschweige denn, welche Umbauten stattgefunden haben, bzw. welche wieder zurückzubauen, zu entfernen sind.
Es gibt zwischen dem Vermieter und dem Vormieter keinerlei Übergabeprotokoll, aus dem ich ersehen kann, welche Einbauten der Vormieter hinterlassen hat, bzw. daß der Vermieter mit diesen „Hinterlassenschaften“ nicht einverstanden war und ich diese beseitigen muß.
Der Vermieter behauptet nun, er hätte den Raum vom Vormieter in diesem Zustand nicht abgenommen, und nun muß ich dafür einstehen, ohne zu wissen, was und vom wem denn nun baulich verändert wurde - aber das muß mir doch irgendwie vor Mietbeginn bekannt gemacht werden…(von wem eigentlich? Vormieter oder Vermieter?)?!?

Wäre mir das sehr umfangreiche Ausmaß dieser Einbauten bekannt gewesen (bzw. dessen Aufwand der Beseitigung), wäre der Mietvertrag in dieser Form nicht zustande gekommen, da hätte ich auf Entfernung der Einbauten bestanden.

Der ganz ursprüngliche Zustand ist mir wirklich völlig unbekannt, ich kenne den Raum nur mit den zugegebenermaßen nicht sehr schönen (aber zweckmässigen) Wänden.

Kann der Vermieter verlangen, daß ich diese Einbauten herausnehme - oder ist „mein“ ursprünglicher Zustand ausschlaggebend?

Habe noch folgendes gefunden (was haltet Ihr davon?):

"Einbauten durch den Vormieter

Hat ein Mieter vom Vormieter Einbauten in der Mietsache übernommen, ist der Mieter bei Auszug aus der Mietsache nur dann zur Entfernung der Einbauten verpflichtet, wenn die Einbauten im Mietvertrag konkret benannt und bezeichnet wurden. Eine allgemeine Klausel im Vertrag, wonach „etwaige vom Vormieter übernommene Betriebs- und sonstige Einrichtungen… als nicht zur Mietsache gehörig und als vom Mieter eingebaut bzw. eingebracht“ gelten, stellt keine konkrete Bezeichnung der übernommenen Einbauten dar. (AG Berlin Schöneberg, Az. 108 C 386/99, aus: GE 12/00,
S. 814)"

Ich habe jetzt ein Schreiben bekommen, daß der Vermieter den Raum in dieser Form nicht wieder abnimmt, und ich somit im Mietverzug bin.
Der Schlüssel ist schon beim Vermieter, da am 30.06. der Mietvertrag endete.

Nächste Woche werde ich mir auch eine Rechtsberatung holen, hier vor Ort - würde mich aber auch schon jetzt über Kommentare freuen.

Viele Grüße

Thomas

Hallo,

es gibt in diesem Fall keinerlei Probleme. Die Wohnung wurde vom Vormieter übernommen und es ist vereinbart, dass bei Auszug die Wohnung in den ursprünglichen Zustand zurück versetzt werden muss. Also war es Aufgabe des Mieters mit dem Vormieter abzuklären, welche Einbauten dieser vorgenommen hat und welche Rückbauten er dann bei Auszug durchführen muss.

Ich war seit 99 Mieter eines „Lagerraumes zum Zwecke des
Musizierens“(so im Mietvertrag). Der Vormieter (vermutlich)
hat den Lagerraum mit Holz/RiGips-Wänden in 3 Räume
unterteilt; diese wurden dann auch gedämmt (Matratzen und
ähnliches).
Er suchte 99 einen Nachmieter, der ich dann wurde.
Im Mietvertrag steht wörtlich: „Der Raum wird wie von Herrn L.
übergeben übernommen“

Des weiteren auch, daß der Raum nach Mietende wieder in den
Ursprungszustand zurückversetzt werden muß.
Leider aber keinerlei Beschreibung, wie der denn auszusehen
hat, geschweige denn, welche Umbauten stattgefunden haben,
bzw. welche wieder zurückzubauen, zu entfernen sind.

Hier hättest Du nachfragen müssen.

Es gibt zwischen dem Vermieter und dem Vormieter keinerlei
Übergabeprotokoll, aus dem ich ersehen kann, welche Einbauten
der Vormieter hinterlassen hat, bzw. daß der Vermieter mit
diesen „Hinterlassenschaften“ nicht einverstanden war und ich
diese beseitigen muß.

Dass der Vermieter mit den Hinterlassenschaften des früherne Mieters nicht einverstanden war ergibt sich schon aus dem neuen Mietvertrag" dass der Raum wieder in den Ursprungszustand zurück versetzt werden muss". Du hättest hier klären müssen, was der Vormieter gemacht hat, notfalls von diesem sogar wegen des Rückbaus Kostenersatz verlangen müssen.

Der Vermieter behauptet nun, er hätte den Raum vom Vormieter
in diesem Zustand nicht abgenommen, und nun muß ich dafür
einstehen, ohne zu wissen, was und vom wem denn nun baulich
verändert wurde - aber das muß mir doch irgendwie vor
Mietbeginn bekannt gemacht werden…(von wem eigentlich?
Vormieter oder Vermieter?)?!?

Aber wenn im Mietvertrag steht, dass der Nachmieter bei einem Auszug den Rückbau vornehmen muss, besteht doch keine Notwendigkeit des Vermieters hier im Detail zu erklären um was es sich handelt. Im Gegenteil. Du als Nachmieter hättest klären müssen, um was es sich hier handelt.

Wäre mir das sehr umfangreiche Ausmaß dieser Einbauten bekannt
gewesen (bzw. dessen Aufwand der Beseitigung), wäre der
Mietvertrag in dieser Form nicht zustande gekommen, da hätte
ich auf Entfernung der Einbauten bestanden.

Mag sein, aber die Haftung hast Du im Mietvertrag übernommen und nun musst Du auch die Arbeiten erledigen.

Der ganz ursprüngliche Zustand ist mir wirklich völlig
unbekannt, ich kenne den Raum nur mit den zugegebenermaßen
nicht sehr schönen (aber zweckmässigen) Wänden.

Kann der Vermieter verlangen, daß ich diese Einbauten
herausnehme - oder ist „mein“ ursprünglicher Zustand
ausschlaggebend?

Nein, der Zustand bei Vermietung an den Vormieter ist hier maßgebend. Dein Vermieter kann also die Herausnahme der Einbauten verlangen. Hierzu gehört dann auch, dass notfalls die Wände wieder neu gegipst und tapeziert werden müssen.

Habe noch folgendes gefunden (was haltet Ihr davon?):

"Einbauten durch den Vormieter

Hat ein Mieter vom Vormieter Einbauten in der Mietsache
übernommen, ist der Mieter bei Auszug aus der Mietsache nur
dann zur Entfernung der Einbauten verpflichtet, wenn die
Einbauten im Mietvertrag konkret benannt und bezeichnet
wurden. Eine allgemeine Klausel im Vertrag, wonach „etwaige
vom Vormieter übernommene Betriebs- und sonstige
Einrichtungen… als nicht zur Mietsache gehörig und als vom
Mieter eingebaut bzw. eingebracht“ gelten, stellt keine
konkrete Bezeichnung der übernommenen Einbauten dar. (AG
Berlin Schöneberg, Az. 108 C 386/99, aus: GE 12/00,
S. 814)"

Dieses Urteil dürfte in Deinem Fall nicht zutreffen. In Deinem Vertrag wurde konkret aufgenommen, dass die Einbauten bei Auszug zu entfernen sind. Ich vertrete hier - wie übrigens viele andere im Mietrecht die Auffassung - dass hier eher das OLG Hamm Recht hat, das in einer anderen Angelegenheit erklärt, dass von einem durchschnittlich gebildeten Bürger zu erwarten ist, wenn er solche Klauseln unterschreibt, dass er zuerst fragt, um was es geht.

Ich habe jetzt ein Schreiben bekommen, daß der Vermieter den
Raum in dieser Form nicht wieder abnimmt, und ich somit im
Mietverzug bin.
Der Schlüssel ist schon beim Vermieter, da am 30.06. der
Mietvertrag endete.

Dies ist mir nun rätselhaft. Wann war die Wohnungsübergabe und was geschah dabei ? Wann wurden die Schlüssel und an wen übergeben ? Wir haben immerhin nun fast Ende August. Dass erst nach knapp acht Wochen der Vermieter anzeigt, dass er mit der Übernahme nicht einverstanden ist, musst Du nicht akzeptieren. Der Vermieter hat sich sofort zu äussern. Könnte es sein, dass er keinen Mieter gefunden hat und nun Dich haftbar machen will ? Weshalb wurde nicht am 30.06.2003 der Rückbau der Einrichtungen verlangt ? Gibt es Zeugen für eine Wohnungsübergabe ? Oder fehlt hier eine Information z.B. dass es bisher schon mehrfach Schriftverkehr gab mit der Aufforderung des Rückbaus und Du hast auf die Post nicht reagiert ? Dann aber sähe es wirtschaftlich für Dich schlecht aus.

Gruss Günter

Hallo,

es gibt in diesem Fall keinerlei Probleme. Die Wohnung wurde
vom Vormieter übernommen und es ist vereinbart, dass bei
Auszug die Wohnung in den ursprünglichen Zustand zurück
versetzt werden muss. Also war es Aufgabe des Mieters mit dem
Vormieter abzuklären, welche Einbauten dieser vorgenommen hat
und welche Rückbauten er dann bei Auszug durchführen muss.

Hallo, vielen Dank für die ausführliche Antwort!!

Aber vielleicht noch eine (haarspalterische) Frage:

Es steht ja im Mietvertrag „Der RAUM wird wie von Herrn X übergeben übernommen“
Hätte nicht die Klausel „Die EINBAUTEN werden wie von Herrn X übergeben übernommen“ heißen müssen?!? Oder „Der Raum wird inklusive der vorhandenen Einbauten wie von Herrn x übergeben übernommen“

Ich habe den Vormieter nur kurz kennengelernt, bei Übergabe war weder von Seiten der damaligen Vermieterin noch vom Vormieter ein Hinweis gekommen über Einbauten, wer sie durchgeführt hat, wie sie konkret aussahen, etc…

Mir fällt gerade auf, daß von vorhandenen oder bisherigen (!) Einbauten im gesamten Mietvertrag kein Wort steht. Hmmm, vielleicht etwas weit hergeholt?! Aber ich klammere mich gerade an jeden Strohhalm…außerdem ist dieses Forum ja auch für solche Frage da…

Insgeheim finde ich mich schon mit dem Ausbau ab…aber fragen kann ich ja nochmal…

Ich war seit 99 Mieter eines „Lagerraumes zum Zwecke des
Musizierens“(so im Mietvertrag). Der Vormieter (vermutlich)
hat den Lagerraum mit Holz/RiGips-Wänden in 3 Räume
unterteilt; diese wurden dann auch gedämmt (Matratzen und
ähnliches).
Er suchte 99 einen Nachmieter, der ich dann wurde.
Im Mietvertrag steht wörtlich: „Der Raum wird wie von Herrn L.
übergeben übernommen“

Des weiteren auch, daß der Raum nach Mietende wieder in den
Ursprungszustand zurückversetzt werden muß.
Leider aber keinerlei Beschreibung, wie der denn auszusehen
hat, geschweige denn, welche Umbauten stattgefunden haben,
bzw. welche wieder zurückzubauen, zu entfernen sind.

Hier hättest Du nachfragen müssen.

Es gibt zwischen dem Vermieter und dem Vormieter keinerlei
Übergabeprotokoll, aus dem ich ersehen kann, welche Einbauten
der Vormieter hinterlassen hat, bzw. daß der Vermieter mit
diesen „Hinterlassenschaften“ nicht einverstanden war und ich
diese beseitigen muß.

Dass der Vermieter mit den Hinterlassenschaften des früherne
Mieters nicht einverstanden war ergibt sich schon aus dem
neuen Mietvertrag" dass der Raum wieder in den
Ursprungszustand zurück versetzt werden muss". Du hättest hier
klären müssen, was der Vormieter gemacht hat, notfalls von
diesem sogar wegen des Rückbaus Kostenersatz verlangen müssen.

Der Vermieter behauptet nun, er hätte den Raum vom Vormieter
in diesem Zustand nicht abgenommen, und nun muß ich dafür
einstehen, ohne zu wissen, was und vom wem denn nun baulich
verändert wurde - aber das muß mir doch irgendwie vor
Mietbeginn bekannt gemacht werden…(von wem eigentlich?
Vormieter oder Vermieter?)?!?

Aber wenn im Mietvertrag steht, dass der Nachmieter bei einem
Auszug den Rückbau vornehmen muss, besteht doch keine
Notwendigkeit des Vermieters hier im Detail zu erklären um was
es sich handelt. Im Gegenteil. Du als Nachmieter hättest
klären müssen, um was es sich hier handelt.

Wäre mir das sehr umfangreiche Ausmaß dieser Einbauten bekannt
gewesen (bzw. dessen Aufwand der Beseitigung), wäre der
Mietvertrag in dieser Form nicht zustande gekommen, da hätte
ich auf Entfernung der Einbauten bestanden.

Mag sein, aber die Haftung hast Du im Mietvertrag übernommen
und nun musst Du auch die Arbeiten erledigen.

Der ganz ursprüngliche Zustand ist mir wirklich völlig
unbekannt, ich kenne den Raum nur mit den zugegebenermaßen
nicht sehr schönen (aber zweckmässigen) Wänden.

Kann der Vermieter verlangen, daß ich diese Einbauten
herausnehme - oder ist „mein“ ursprünglicher Zustand
ausschlaggebend?

Nein, der Zustand bei Vermietung an den Vormieter ist hier
maßgebend. Dein Vermieter kann also die Herausnahme der
Einbauten verlangen. Hierzu gehört dann auch, dass notfalls
die Wände wieder neu gegipst und tapeziert werden müssen.

Habe noch folgendes gefunden (was haltet Ihr davon?):

"Einbauten durch den Vormieter

Hat ein Mieter vom Vormieter Einbauten in der Mietsache
übernommen, ist der Mieter bei Auszug aus der Mietsache nur
dann zur Entfernung der Einbauten verpflichtet, wenn die
Einbauten im Mietvertrag konkret benannt und bezeichnet
wurden. Eine allgemeine Klausel im Vertrag, wonach „etwaige
vom Vormieter übernommene Betriebs- und sonstige
Einrichtungen… als nicht zur Mietsache gehörig und als vom
Mieter eingebaut bzw. eingebracht“ gelten, stellt keine
konkrete Bezeichnung der übernommenen Einbauten dar. (AG
Berlin Schöneberg, Az. 108 C 386/99, aus: GE 12/00,
S. 814)"

Dieses Urteil dürfte in Deinem Fall nicht zutreffen. In Deinem
Vertrag wurde konkret aufgenommen, dass die Einbauten bei
Auszug zu entfernen sind. Ich vertrete hier - wie übrigens
viele andere im Mietrecht die Auffassung - dass hier eher das
OLG Hamm Recht hat, das in einer anderen Angelegenheit
erklärt, dass von einem durchschnittlich gebildeten Bürger zu
erwarten ist, wenn er solche Klauseln unterschreibt, dass er
zuerst fragt, um was es geht.

Ich habe jetzt ein Schreiben bekommen, daß der Vermieter den
Raum in dieser Form nicht wieder abnimmt, und ich somit im
Mietverzug bin.
Der Schlüssel ist schon beim Vermieter, da am 30.06. der
Mietvertrag endete.

Dies ist mir nun rätselhaft. Wann war die Wohnungsübergabe und
was geschah dabei ? Wann wurden die Schlüssel und an wen
übergeben ? Wir haben immerhin nun fast Ende August. Dass erst
nach knapp acht Wochen der Vermieter anzeigt, dass er mit der
Übernahme nicht einverstanden ist, musst Du nicht akzeptieren.
Der Vermieter hat sich sofort zu äussern. Könnte es sein, dass
er keinen Mieter gefunden hat und nun Dich haftbar machen will
? Weshalb wurde nicht am 30.06.2003 der Rückbau der
Einrichtungen verlangt ? Gibt es Zeugen für eine
Wohnungsübergabe ? Oder fehlt hier eine Information z.B. dass
es bisher schon mehrfach Schriftverkehr gab mit der
Aufforderung des Rückbaus und Du hast auf die Post nicht
reagiert ? Dann aber sähe es wirtschaftlich für Dich schlecht
aus.

Dieses Verwirrspiel hat damit zu tun, daß mir der neue Vermieter erst nach Kündigung des Raumes (gegenüber der ehemaligen Vermieterin, mir war der neue Besitzer nicht bekannt) mitgeteilt hat, daß er schon seit 2001 (!) Eigentümer ist, sich aber mir gegenüber bis heute in keinster Weise legitimiert hat. Es kam in der vorherigen Mietzeit auch keinerlei Hinweis, wie die neuen Mietverhältnisse sind. Die Vorbesitzerin ist die Großmutter des neuen Eigentümers - die Bankverbindung und alles andere blieb ohne jeglichen Hinweis natürlich beim Alten.
Also habe ich guten Gewissens die Schlüsselübergabe mit der alten Vermieterin gemacht. Die war (kurioserweise)folgendermassen: Ich bat telefonisch um einen Termin zur Abnahme und Übergabe des Raumes…sie sagte „Kommen sie mal Morgen gegen 17.00 uhr…sollte ich nicht da sein, werfen sie den Schlüssel in den Briefkasten(!), (so und jetzt kommt es:smile: Was ist denn mit den Wänden?“ Ich: „Ich bin mir nicht sicher, ob ich die überhaupt herausnehmen muß“ Sie:" Na, dann ist das wohl gut so"
Natürlich habe ich keine Zeugen für diesen Vorgang - bis der neue Besitzer auf die Bildfläche gekommen ist, war die Sache für mich auch erledigt. Er (übrigens mir gegenüber immer noch nicht legitimiert) behauptet nun, er nehme mir das so nicht ab…telefonisch zwar schon 3 Tage nach Abgabe des Schlüssels - aber schriftlich eben erst letzte Woche - er sagt immer noch, ohne mir einen Nachweis zu erbringen, er sei nun der neue Besitzer - und ich solle Zahlungen nun auf sein Konto leisten…ohne Nachweis (Grundbuch?) tue ich das natürlich nicht.
Ab wann zählt eigentlich der Umstand des Vermieterwechsels? Ab Grundbucheintrag oder ab Bekanntgabe und Legitimation des neuenbesitzers??? Es kann doch theoretisch jeder behaupten, er sei mein neuer vermieter…
Gruß
Thomas

Gruss Günter

Hallo,

Aber vielleicht noch eine (haarspalterische) Frage:

Es steht ja im Mietvertrag „Der RAUM wird wie von Herrn X
übergeben übernommen“
Hätte nicht die Klausel „Die EINBAUTEN werden wie von Herrn X
übergeben übernommen“ heißen müssen?!? Oder „Der Raum wird
inklusive der vorhandenen Einbauten wie von Herrn x übergeben
übernommen“

Nein,

Ich habe den Vormieter nur kurz kennengelernt, bei Übergabe
war weder von Seiten der damaligen Vermieterin noch vom
Vormieter ein Hinweis gekommen über Einbauten, wer sie
durchgeführt hat, wie sie konkret aussahen, etc…

ja, wenn aber der Eintrag im Mietvertrag vorhanden ist, weshalb hast Du nicht gefragt um was es geht ? Ich sehe keine Chance, dass das nicht nachfragen auch nur annähernd positiv für Dich bewertet werden kann. Der Fehler - keine Rückfrage - liegt aus juristischer Sicht klar bie Dir.

Mir fällt gerade auf, daß von vorhandenen oder bisherigen (!)
Einbauten im gesamten Mietvertrag kein Wort steht. Hmmm,
vielleicht etwas weit hergeholt?! Aber ich klammere mich
gerade an jeden Strohhalm…außerdem ist dieses Forum ja auch
für solche Frage da…

Fragen sind erlaubt, siehe oben.

Insgeheim finde ich mich schon mit dem Ausbau ab…aber fragen
kann ich ja nochmal…

Dieses Verwirrspiel hat damit zu tun, daß mir der neue
Vermieter erst nach Kündigung des Raumes (gegenüber der
ehemaligen Vermieterin, mir war der neue Besitzer nicht
bekannt) mitgeteilt hat, daß er schon seit 2001 (!) Eigentümer
ist, sich aber mir gegenüber bis heute in keinster Weise
legitimiert hat.

Dann erkundige Dich mal auf dem Grundbuchamt, wer der Eigentümer des Grundstückes und des Hauses ist.

Es kam in der vorherigen Mietzeit auch

keinerlei Hinweis, wie die neuen Mietverhältnisse sind. Die
Vorbesitzerin ist die Großmutter des neuen Eigentümers - die
Bankverbindung und alles andere blieb ohne jeglichen Hinweis
natürlich beim Alten.

Dann soll der angebliche neue Vermieter sich legitimieren also nachweisen, dass er Eigentümer ist. Dies kann er durch einen Grundbuchauszug machen.

Also habe ich guten Gewissens die Schlüsselübergabe mit der
alten Vermieterin gemacht. Die war
(kurioserweise)folgendermassen: Ich bat telefonisch um einen
Termin zur Abnahme und Übergabe des Raumes…sie sagte „Kommen
sie mal Morgen gegen 17.00 uhr…sollte ich nicht da sein,
werfen sie den Schlüssel in den Briefkasten(!), (so und jetzt
kommt es:smile: Was ist denn mit den Wänden?“ Ich: „Ich bin mir
nicht sicher, ob ich die überhaupt herausnehmen muß“ Sie:"
Na, dann ist das wohl gut so"

Mit dem Satz zeigst Du eigentlich, dass auch Dir bekannt ist, dass die Wohnung von Dir nicht in dem ursprünglichen Zustand mit den Einbauten zurück gegeben wird. Jeder Richter würde Dir Deinen Satz als Nachweis auslegen, dass Du Dir jederzeit klar warst, dass die Einbauten zu beseitigen sind.

Wenn die alte Frau nicht mehr Vermieterin war, hätte sie die Wohnungsübergabe ohnehin nicht mir Dir ohne Volmacht vornehmen können.

Natürlich habe ich keine Zeugen für diesen Vorgang - bis der
neue Besitzer auf die Bildfläche gekommen ist, war die Sache
für mich auch erledigt. Er (übrigens mir gegenüber immer noch
nicht legitimiert) behauptet nun, er nehme mir das so nicht
ab…telefonisch zwar schon 3 Tage nach Abgabe des Schlüssels

  • aber schriftlich eben erst letzte Woche - er sagt immer
    noch, ohne mir einen Nachweis zu erbringen, er sei nun der
    neue Besitzer - und ich solle Zahlungen nun auf sein Konto
    leisten…ohne Nachweis (Grundbuch?) tue ich das natürlich
    nicht.

Keine Zahlung ohne Nachweis der Grundbucheintragung und der schriftlichen Erklärung der Vermieterin. Ausserdem, da Du ausgezogen bist, welche Zahlungen erwartet der Neue ?

Ab wann zählt eigentlich der Umstand des Vermieterwechsels? Ab
Grundbucheintrag oder ab Bekanntgabe und Legitimation des
neuenbesitzers??? Es kann doch theoretisch jeder behaupten, er
sei mein neuer vermieter…

Ab Grundbucheintrag. Für Dich zählt er jedoch erst dann, wenn Dir der neuen Vermieter nachgewiesen hat, dass er Eigentümer ist und der alte Vermieter Dir mitgeteilt hat, dass nicht mehr an sie sondern an den neuen Vermieter Zahlungen zu leisten sind.

Gruss Günter

Hallo,

Dieses Verwirrspiel hat damit zu tun, daß mir der neue
Vermieter erst nach Kündigung des Raumes (gegenüber der
ehemaligen Vermieterin, mir war der neue Besitzer nicht
bekannt) mitgeteilt hat, daß er schon seit 2001 (!) Eigentümer
ist, sich aber mir gegenüber bis heute in keinster Weise
legitimiert hat.

Dann erkundige Dich mal auf dem Grundbuchamt, wer der
Eigentümer des Grundstückes und des Hauses ist.

Habe ich soeben gemacht (telefonisch - erschreckend!) - der neue Besitzer ist tatsächlich der Mensch, der hier die Einwände zur Abnahme hat.

Es kam in der vorherigen Mietzeit auch

keinerlei Hinweis, wie die neuen Mietverhältnisse sind. Die
Vorbesitzerin ist die Großmutter des neuen Eigentümers - die
Bankverbindung und alles andere blieb ohne jeglichen Hinweis
natürlich beim Alten.

Dann soll der angebliche neue Vermieter sich legitimieren also
nachweisen, dass er Eigentümer ist. Dies kann er durch einen
Grundbuchauszug machen.

Also habe ich guten Gewissens die Schlüsselübergabe mit der
alten Vermieterin gemacht. Die war
(kurioserweise)folgendermassen: Ich bat telefonisch um einen
Termin zur Abnahme und Übergabe des Raumes…sie sagte „Kommen
sie mal Morgen gegen 17.00 uhr…sollte ich nicht da sein,
werfen sie den Schlüssel in den Briefkasten(!), (so und jetzt
kommt es:smile: Was ist denn mit den Wänden?“ Ich: „Ich bin mir
nicht sicher, ob ich die überhaupt herausnehmen muß“ Sie:"
Na, dann ist das wohl gut so"

Mit dem Satz zeigst Du eigentlich, dass auch Dir bekannt ist,
dass die Wohnung von Dir nicht in dem ursprünglichen Zustand
mit den Einbauten zurück gegeben wird. Jeder Richter würde Dir
Deinen Satz als Nachweis auslegen, dass Du Dir jederzeit klar
warst, dass die Einbauten zu beseitigen sind.

Naja, es war jetzt nur ein Satz aus diesem Gespräch. Wir haben schon eine ganze Zeit miteinander gesprochen. Sie sagte sogar: „Ach, dann bleiben die Sachen von Herrn L. also drin?! Hmm, naja, da sollen sowieso 2 Wohnungen 'rein. Wird sowieso alles rausgerissen.“
Ich müsste nochmal in mich gehen, bezüglich dieses Gespräches. Habe aber halt nicht wirklich in allen Einzelheiten darauf geachtet, weil ich mit der bisherigen Vermieterin bislang ein sehr sehr gutes Verhältnis hatte und auch keinerlei Schwierigkeiten erwartet hatte.

Wenn die alte Frau nicht mehr Vermieterin war, hätte sie die
Wohnungsübergabe ohnehin nicht mir Dir ohne Volmacht vornehmen
können.

Seh ich ein! Wenn sie nicht mehr Vermieterin ist, hätte sie mir nichts abnehmen dürfen. Aber woher sollte ich wissen, daß sie eben dies nicht machen durfte?!
Mehr noch: Auch wenn obiger Satz als Nachweis ausgelegt wird, so kamen doch aber von ihr keine Einwände, geschweige denn der Hinweis, daß sie in dieser Sache nicht handeln darf, bzw, daß es Einwände bezüglich der Abnahme gibt!?

Natürlich habe ich keine Zeugen für diesen Vorgang - bis der
neue Besitzer auf die Bildfläche gekommen ist, war die Sache
für mich auch erledigt. Er (übrigens mir gegenüber immer noch
nicht legitimiert) behauptet nun, er nehme mir das so nicht
ab…telefonisch zwar schon 3 Tage nach Abgabe des Schlüssels

  • aber schriftlich eben erst letzte Woche - er sagt immer
    noch, ohne mir einen Nachweis zu erbringen, er sei nun der
    neue Besitzer - und ich solle Zahlungen nun auf sein Konto
    leisten…ohne Nachweis (Grundbuch?) tue ich das natürlich
    nicht.

Keine Zahlung ohne Nachweis der Grundbucheintragung und der
schriftlichen Erklärung der Vermieterin. Ausserdem, da Du
ausgezogen bist, welche Zahlungen erwartet der Neue ?

Der „neue“ sagt (3-4 Tage nach der Schlüsselabgabe) und schreibt (am 15.8.) daß er mir den Raum nicht abnimmt, somit das Mietverhältnis weiter besteht und ich somit seit 1.7.03 im Mietrückstand bin - und daß ich 2 Monatsmieten auf sein Konto überweisen soll. Auch hier nur der Hinweis, daß er der neue Vermieter ist - und wiederum keinerlei Legitimation, keine Kopien des Grundbuches, nichts!

Ab wann zählt eigentlich der Umstand des Vermieterwechsels? Ab
Grundbucheintrag oder ab Bekanntgabe und Legitimation des
neuenbesitzers??? Es kann doch theoretisch jeder behaupten, er
sei mein neuer vermieter…

Ab Grundbucheintrag. Für Dich zählt er jedoch erst dann, wenn
Dir der neuen Vermieter nachgewiesen hat, dass er Eigentümer
ist und der alte Vermieter Dir mitgeteilt hat, dass nicht mehr
an sie sondern an den neuen Vermieter Zahlungen zu leisten
sind.

Was heißt das für mich?

Hat die mir bekannte Vermieterin nun den Raum abgenommen, ohne mir einen Einwand zu schicken und ich bin somit gegenüber dem neuen Vermieter zu nichts mehr verpflichtet…sprich, daß ich, solange vom „Neuen“ keine Legitimation kommt, auch mit ihm nicht über vergangene Mietprobleme verhandeln muß?
Oder bin ich dem neuen gegenüber auch rückwirkend (vor Legitimierung) sehr wohl verpflichtet, alle Mietsachen im aus seiner Sicht einwandfreiem Zustand zurückzugeben?!?

Gruss Günter

Hallo,

Was heißt das für mich?

Hat die mir bekannte Vermieterin nun den Raum abgenommen, ohne
mir einen Einwand zu schicken und ich bin somit gegenüber dem
neuen Vermieter zu nichts mehr verpflichtet…sprich, daß ich,
solange vom „Neuen“ keine Legitimation kommt, auch mit ihm
nicht über vergangene Mietprobleme verhandeln muß?
Oder bin ich dem neuen gegenüber auch rückwirkend (vor
Legitimierung) sehr wohl verpflichtet, alle Mietsachen im aus
seiner Sicht einwandfreiem Zustand zurückzugeben?!?

Du bist hier doch ausgezogen. Du mailst nun, dass die alte Vermieterin von einem Umbau gesprochen hat. Kannst Du prüfen, ob der Umbau im Gange ist ? Wurde Dir möglicherweise bewusst der Vermieterwechsel nicht mitgeteilt, weil Vorsatz bestanden hat, Dich warten zu lassen, um dann Wochen später zu verlangen, dass die Einbau entfernt werden - also schlichtweg durch Manipulation einfach während der Arbeit weiter die Miete kassiert werden soll. Ich muss Dir - nachdem Du immer wieder ein Teilstück an Informationen hier preisgibst, möglicherweise immer noch wesentlich Hinweise fehlen, dringend empfehlen Dich anwaltlich beraten zu lassen. Die Mietforderung muss zurück gewiesen werden, zumindest wegen Täuschung bei der Wohnungsabnahme und nicht rechtzeitiger Mängelerklärung. Du musst für August keine Miete zahlen, wenn Dir vorsätzlich nach dem Auszug der Mangel nicht gemeldet wurde. Dann muss genau besprochen werden, was bei der Übergabe der Wohnung - in Deinem Telefonat besprochen wurde - . Vielleicht ergeben sich Anhaltspunkte, dass die Einbauten bleiben können.

Gruss Günter

Hallo,

Was heißt das für mich?

Hat die mir bekannte Vermieterin nun den Raum abgenommen, ohne
mir einen Einwand zu schicken und ich bin somit gegenüber dem
neuen Vermieter zu nichts mehr verpflichtet…sprich, daß ich,
solange vom „Neuen“ keine Legitimation kommt, auch mit ihm
nicht über vergangene Mietprobleme verhandeln muß?
Oder bin ich dem neuen gegenüber auch rückwirkend (vor
Legitimierung) sehr wohl verpflichtet, alle Mietsachen im aus
seiner Sicht einwandfreiem Zustand zurückzugeben?!?

Du bist hier doch ausgezogen. Du mailst nun, dass die alte
Vermieterin von einem Umbau gesprochen hat. Kannst Du prüfen,
ob der Umbau im Gange ist ? Wurde Dir möglicherweise bewusst
der Vermieterwechsel nicht mitgeteilt, weil Vorsatz bestanden
hat, Dich warten zu lassen, um dann Wochen später zu
verlangen, dass die Einbau entfernt werden - also schlichtweg
durch Manipulation einfach während der Arbeit weiter die Miete
kassiert werden soll. Ich muss Dir - nachdem Du immer wieder
ein Teilstück an Informationen hier preisgibst, möglicherweise
immer noch wesentlich Hinweise fehlen, dringend empfehlen Dich
anwaltlich beraten zu lassen. Die Mietforderung muss zurück
gewiesen werden, zumindest wegen Täuschung bei der
Wohnungsabnahme und nicht rechtzeitiger Mängelerklärung. Du
musst für August keine Miete zahlen, wenn Dir vorsätzlich nach
dem Auszug der Mangel nicht gemeldet wurde. Dann muss genau
besprochen werden, was bei der Übergabe der Wohnung - in
Deinem Telefonat besprochen wurde - . Vielleicht ergeben sich
Anhaltspunkte, dass die Einbauten bleiben können.

Ja Günter, vorerst vielen herzlichen Dank für Deine Mühe und Deine umfangreichen Antworten!!

Der Anwaltstermin ist nächste Woche! Aber trotzdem noch eine Frage:

Wie verhalte ich mich gegenüber dem neuen Vermieter, solange er mir nicht nachweist, daß er wirklich berechtigt ist, in dieser Sache Einwände zu geben?
Wie gesagt, er teilte mir irgendwann mit, daß er es sei - aber ohne Nachweis…den habe ich bis heute nicht erhalten, und auch bei dem Telefonat 3 Tage nach der Schlüsselübergabe darauf hingewiesen, daß ich bislang nicht weiß, warum ich mit ihm darüber spreche - das war das Telefonat, in dem er mir mitteilte, daß er den Raum so nicht abnimmt - das war der erste Kontakt mit ihm, nachdem ich den Schlüssel am letzten Miettag bei seiner Großmutter in den Briefkasten warf - unter Zeugen übrigens…der mir auch bestätigen kann, daß zum verabredeten Zeitpunkt niemand da war…

Vielleicht ist folgender Punkt noch wichtig: In der Vergangenheit (vor ca. 3 Jahren) war schon mal von einem Umbau die Rede und daß ich die Räumlichkeiten verlassen muss - dies würde mir mitgeteilt von einem Sohn der Vermieterin - der sich als neuer Besitzer ausgab…nachdem ich die Vermieterin daufhin ansprach, sagte sie nur (unter Zeugen!!) :„Ach, das brauchen sie nicht ernst nehmen, sie bleiben noch lange bei mir, machen sie sich keinen Kopf - der erzählt viel, wenn der Tag lang ist…er hat eh kein Geld für den Umbau in Wohnungen“ Es hat sich also schon mal jemand als neuer Vermieter ausgegeben…was aber wirklich nicht stimmte…

Ein Umbau ist also schon seit ein paar Jahren in der Familie im Gespräch…

Auch als ich nach dem letzten, aktuellen Hinweis auf den jetzt gepplanten Umbau und der Bitte, die Räume zu verlassen, auf eine schriftliche Kündigung bestand, kam keine von ihrer Seite…ICH mußte eine Aufhebungsvereinbarung formulieren, damit der Mietvertrag endet…ihr Kommentar: „Ach, sooo schnell, hätten sie nun auch wieder nicht rausmüssen - die Planung zum Umbau hat sich verzögert…“

Daß ich hier nach und nach immer wieder nähere Angaben mache, hat vielleicht mit der Tatsache zu tun, daß ich bislang mit der sehr herzlichen Dame nicht einmal das kleinste Problem hatte! Im Gegenteil - es fand sogar schon der eine oder andere Grillabend statt, an dem auch gerne vorbeischaute!
Insofern habe ich den Auszug eher „locker“ gesehen! Bis auf einmal der vermeintlich neue Vermieter aufkreuzte.
Ich bin mir absolut sicher, daß sie mir den Raum so abgenommen hat - zwar telefonisch - aber wo war der Anlass, ihr zu mißtrauen (ich weiß, wirklich naiv von mir!!)Selbst erhebliche Mietmängel habe ich aufgrund des guten Kontaktes „übersehen“ (Wände voller Salpeter, nasse Fußböden bei hoher Luftfeuchtigkeit, kaputte Fenster, 3 Meter lange Risse in den Wänden, Zugluft durch nicht ordentlich schliessende Türen, Außentür nur durch ein Vorhängeschloß gesichert, evtl. unbefugter Zugang durch 3 nicht näher definierte Türen möglich, Mauerausbrüche über dem Fenstersturz, etc…ich weiß, im Nachhinein habe ich da keine Chancen…)! (Sollte ich wirklich den Ausbau machen müssen, habe ich arge Bedenken bezüglich der Bausubstanz…aufgrund der Risse in Aussenwänden und dem Herausfallen ganzer Mauersteine aus Fensterstürzen habe ich das Gefühl, die eingebaute Konstruktion ist tragend geworden…aber das nur nebenbei, ich bin kein Statiker…)

Kann der neue Vermieter mir wirklich die Abnahme verweigern, ohne daß er sich bislang (wie gesagt, bis heute ist nix gekommen!!) mir gegenüber als neuer Vermieter kenntlich gemacht hat?? Bzw. ist nicht eine Abnahme vollzogen worden durch die „alte“ Vermieterin?..Sorry, habe gerade den Begriff „Täuschung“ in Deinen Ausführungen etdeckt…insofern hat sich die Frage schon beantwortet…

So leid sie mir tut, aber ist nicht ursächlich das Verschweigen der Mietverhältnisse der Grund dieses Dilemmas? Sowohl von ihr als auch auch vom neuen Vermieter? Hätte man mich nicht schriftlich aufklären müssen über Besitzerwechsel und das neue Mietverhältnis? Oder muß ich einmal pro Woche auf dem Grundbuchamt mir die Informationen holen, wer denn nun mein Ansprechpartner und Vermieter ist?!?

Viele herzliche Grüße und nochmal herzliche Dank fürs Lesen und für Deine Kommentare…

Gruß Thomas

Gruss Günter

Hallo,

So leid sie mir tut, aber ist nicht ursächlich das
Verschweigen der Mietverhältnisse der Grund dieses Dilemmas?
Sowohl von ihr als auch auch vom neuen Vermieter? Hätte man
mich nicht schriftlich aufklären müssen über Besitzerwechsel
und das neue Mietverhältnis? Oder muß ich einmal pro Woche auf
dem Grundbuchamt mir die Informationen holen, wer denn nun
mein Ansprechpartner und Vermieter ist?!?

Nein, selbstverständlich musst Du nicht ständig kontrollieren wer der Vermieter ist. Die Angelegenheit muss in die Hände eines Anwaltes, da sich hier eíne Unmenge von Fragen auf tun.

Gruss Günter