Probleme beim ebay Kauf von Privat -

Liebe/-r Experte/-in,

Person K hat bei ebay einen Sattel von privat für 240€ gekauft, der mit „normalen Gebrauchsspuren“ in der Beschreibung deklariert war. Zahlung per Überweisung. Als der Sattel bei K ankam, war er jedoch an mehreren Stellen beschädigt (Nähte offen, Abschürfungen, heftige Macke, Sattelsitz - eigentlich wildlederartig- blank).
K schreibt den VK sofort an, macht Fotos von den Mängeln, Zeugen sind auch vorhanden. Später ruft K den VK auch an, will ihm die Fotos schicken, dieser guckt sie sich an, schiebt es auf den Paketdienst, dann räumt er ein er muss nix zurück nehmen, will den Sattel reparieren lassen, wenn K ihn auf eigene Kosten an ihn zurück schickt. Fakt ist aber, daß die Mängel dem VK bekannt sein mussten und er sie absichtlich nicht bei ebay beschrieben hat, denn die Mängel kann man sehr wohl sehen und auch fotografieren, wenn man will. Der Sattel wäre sonst auch nie für einen solchen Preis verkauft und gekauft worden.

VK weigert sich das Geld zurück zu zahlen, und will nun auch nur noch was unternehmen, wenn K den mitlerweile bei ebay eröffneten Fall schließen lässt und alle Beschuldigungen und die negative Bewertung zurück nimmt - sonst hätte K halt Pech gehabt.

Wie kann nun K schnellstmöglich zu seinem Geld kommen und die Sache ohne Gerichte klären?

Danke für Ihre Anregungen!

Ich gehe mal davon aus, dass sich der Verkäufer noch nicht über eBay und den offenen Fall sondern im Zweifel per email gemeldet hat.

Der VK hat lediglich 10 Tage Zeit auf den gemeldeten Fall zu reagieren. EBAY wird im Zweifel von Dir sowohl die Fotos als auch die Zeugenaussage anfordern und dann den Fall entscheiden.

Bei Deiner scheinbar so ausreichenden Dokumentation bietet sich allerdings auch der Hinweis an den Verkäufer auf das vermutliche Vorliegen einer Straftat nach § 263 ff StGB (Betrug) und die damit verbundenen Unannehmlichekeiten an.

Schließlich ist es immer möglich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen eines vermuteten Straftatbestandes nach § 263 ff. StGB zu stellen.

Ich hab das alles schon praktiziert; mein eBay-account ist: formel1tv.

Gruß Wolfgang

Hallo,

meist hält ebay sich ja aus allem raus, aber in diesem Fall würde ich doch ebay als ersten Ansprechpartner wählen, da der VK ja versucht den Käufer zu erpressen (Bewertungsrücknahme)…und das sieht ebay gar nicht gern.

Evtl hilft folgender link weiter

http://contact.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?CustomerSupport

Claudia

Ich befürchte, dass der VK sehr wohl gewusst hat, was er da tut. Es ist also mit Vorsatz gehandelt worden.

Liegt Vorsatz vor, handelt es sich unzweifelhaft um einen Betrugsversuch (oder, da Geld und Ware bereits übergegangen sind) um einen vollendeten Betrug. So zumindest meine persönliche Einschätzung.

In keinem Fall würde ich als Käufer die Wahrheit zurück nehmen. Schließlich öffnet man für den Verkäufer sonst Tür und Tor, weiterhin solches Gebaren an den Tag zu legen. Ein Gericht dürfte an dieser Stelle noch nicht nötig sein. Ich persönlich würde zur nächsten Polizei-Inspektion gehen und dort Anzeige erstatten.

Spätestens wenn der Verkäufer zur Vernehmung vorgeladen wird, wird er sich sein Handeln noch einmal durch den Kopf gehen lassen. Wenn er dann den Kaufbetrag/Nebenkosten zurück erstattet hat, kann man sich sicher einigen, die Anzeige zurück zu nehmen, da ja der Schaden ausgeglichen worden ist. Diese Überlegung würde ich dem Verkäufer auch ans Herz legen, sobald die Anzeige bei der PI erstattet worden ist.

Eine Vorstrafe wegen Betrugs für einen vergleichsweise geringen Betrag in Kauf zu nehmen, so dumm wird der Verkäufer ja wohl nicht sein.

Hallo !!!

Problem läst sich ohne Rechtsanwalt nicht regeln wenn der VK nicht nachgibt.Was sagt eigentlich ebay dazu ?? Müßte normalerweise den VK verwarnen oder ausschließen.Noch einen TIP wenn man so eine hohe Summe überweist dann nächstesmal nur mit PayPal denn dann können sie sich das Geld sofort zurückholen und der VK hat keine chance das zu verhindern. Ich hoffe ich konnte helfen mit lg christian

Hsllo!

NICHT die Ebay Meldung zurücknehmen, bevor Kaufvertrag rückabgewickelt wurde !!!
NICHT die Bewertung löschen lassen, auch nicht danach, die anderen sollen ja sehen, wo das Problem ist!

Über Paypal gekauft? Das wäre Glcük, da dann das Geld einfroren wird beim Verkäufer.

Verkäufer vielleicht doch nicht ganz soo privat? Bei vielen Verkäufen einfach mal mit dem Finanzamt drohen!

Ansonsten: ANWALTSTERMIN kann nicht vermieden werden, ist bei der Summe nicht so teuer. ALTERNATIVE: Mahnbescheid schicken, wird dann bei Gericht geprüft und der Verlierer zahlt in jedem Fall alle Kosten!!!

Viel Glück!
Dina Stern