Hallo
habe letzte Woche einen Gasherd mit 29,2 kw Gesamtleistung gekauft.
Geliefert wurde mir der selbe Herd mit 23,2 kw.Daraufhin habe Ich mich beschwert und die Verkäufer meinten nur die Düsen und der Aufsatz würden diesen auf 29,2 kw tunen.Gesagt getan aber keine Veränderung.Es war jetzt schon drei mal ein Gasfachmann da der dies auch für unmöglich hält.ausserdem müsste in Deutschland doch immer die Gesamtleistung mit CE Siegel auf dem Gerät sein .Dort steht halt 23,2 kw und nicht 29,2 kw.Wir haben mit dem Techniker alles probiert was der Verkäufer und gesagt hat,sprich neue Schläuche mit anderen Regelern oder auch größere Gasflaschen.Ich habe den Eindruck er ist ein Betrüger und Verkauft mir das günstigere Gerät für teuerer.
Möchte es nun zurückgeben!Wie sehen meine Rechtlichen Grundlagen aus
Hilfe!
Und Danke im vorraus
Wende Dich doch bitte an die Verbraucherzentrale oder an das Ordnungsamt Deiner Stadt, die können Dir weiterhelfen.
LG,Katja
Hierzu muss ich zuerst einmal bei Ihnen nachfragen:
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Wann genau wurde der Herd gekauft? (eventuell können Sie nämlich noch widerrufen)
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Welche Watt-Leistung ist auf dem Kaufvertrag angegeben? (es ist natürlich wichtig, dass Sie nachweisen können, ein Gerät mit 29,2 kw gekauft zu haben)
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Sind im Kaufvertrag oder ggf. den AGB des Händlers spezielle Rücknahmebedingungen oder Garantieleistungen vereinbart? (ansonsten gilt für Sie aber mindestens die gesetzliche Sachmängelhaftung)
Hallo auch .Zur Sache :
http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Sac…
Zunächst einmal würde ich die Rücknahme verlangen,das ganze per Übergabe-Einschreiben und Kopie.Frist setzen unter Angabe der Bankverbindung,ca 10 Tage.
Wegen §263 Stgb ( Betrug ) die Sache mal bei der Polizei vortragen.
Und auf keinen Fall irgendwas zahlen.
Verbraucherzentralen helfen günstig
Mit der Technik an sich kenne ich mich allerdings nicht aus,rechtlich hat die Sache offensichtlich einen Sachmangel.
Mfg,
Hallo
habe letzte Woche einen Gasherd mit 29,2 kw Gesamtleistung
gekauft.
Geliefert wurde mir der selbe Herd mit 23,2 kw.
Hallo Onuaa,
leider kann ich dabei nicht helfen.
mfG
Der Herd wurde am 23.01.2013 gekauft und auf dem Vertrag steht 29,2 kw.
Das Problem ist das der Verkäufer die Schuld auf den zuständigen Hauptlieferanten schiebt.Dieser versichert mir persönlich das das so üblich sei und alles seine Richtigkeit hat.Der Technicker und meine Köche erwidern dies.
Leider habe Ich Bar bezahlt vor Lieferung
Ich bin kein Fachmann, mein Gefühl sagt mir, er müsste den Herd zurücknehmen. Wenn er sich weigert würde ich einen Anwalt einschalten.
Wenn Sie den Herd privat gekauft haben, dann können Sie dem Verkäufer gemäß § 355 BGB noch schriftlich Ihren Widerspruch erklären und vom Kaufgeschäft zurücktreten. Ein Widerspruch ist bis 2 Wochen nach Kauf möglich.
Wenn Sie den Herd als gewerblich handelnde Person gekauft haben, können Sie den Verkäufer gemäß § 434 BGB zur Sachmängelhaftung verpflichten. Gemäß § 363 BGB obligt Ihnen hierzu jedoch die Beweislast, d.h. Sie müssen nachweisen, dass tatsächlich ein Sachmangel vorliegt. Da Sie ja anhand der Rechnung nachweisen können, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht, dürfte der Mangel bewiesen sein.
Falls der Verkäufer die Gewährleistung nicht erbringen will, rate ich Ihnen einen Rechtsanwalt oder behelfsweise den Verbraucherschutz zu Rate zu ziehen.
Viel Erfolg und beste Grüße von Pippilotta
Danke
Hallo Onuaa,
der Verkäufer hat den Vertrag nicht erfüllt, weil er nicht das geliefert hat, was vertraglich vereinbart wurde, deshalb muss er nachbessern, tut er dies nicht, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
Wie gesagt bei der Polizei nachfragen wegen Betrug und auf alle Fälle zur Verbraucherzentrale,bzw. noch besser Rechtsanwalt um das Geld zurück zu bekommen.
Letzterer wird von der unterliegenden Gegenseite bezahlt,im Verhältnis Gewinnen-verlieren.(http://www.steinmetz-rechtsanwaelte.de/kosten.html)
Leider habe Ich Bar bezahlt vor Lieferung
Hallo Onuaa,
Ihr Fall ist im Detail sehr Kompliziert. Da Sie Gewerbetreibender sind gelten für Sie teilweise andere Rechte. Es können auch per AGB,s „Grundrechte“ ausgeschlossen werden. Es gelten für Sie nicht nur das BGB sonder auch das HGB.
Wie ich verfahren würde:
Keine eigenen weiteren Nachbesserungsversuche Unternehmen. Der Verkäufer soll mir Nachweisen wie die KW Zahl erreicht wird und dies beweisen.Überprüfen Sie in den AGB.s wie oft Nachbesserungsversuche stattfinden dürfen, müßen. Bei 3 Maligen Nachbesserungsversuch würde ich eventuell vom Kauf zurücktreten. Den Verkäufer auffodern sein Mangelbehaftes Gerät (Schlechtleistung) zurück zu nehem. Sie erhalten im Gegenzug Ihr Geld zurück. Machen Sie selber Fotos von dem Gerät und sichern Sie sich Zeugenaussagen. Nicht selten wird ein Rechtsstreit anhängig. Dabei ist dann nur noch entscheidend, wer kann was beweisen. Verhält sich der Lieferant kulant, als guten Lieferanten merken. Bei Ärger empfehle ich einen Lieferantenwechsel. Zudem können andere Drittanbieter, bzw. von diesen geschickte Vertreter geeignete Fachkundige Zeugenaussagen liefern. Lesen Zu Ihren Fall bitte auch einmal diesen Artikel bei Wikipedia nach:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag_%28Deutschl…
Mit freundlichen Grüßen
Andreas
Verkäufer, Einzelhandelskaufmann (Lebensmittelbereich), Handelsfachwirt, Immobilienmaklerschein, Fleischermeister, Gaststättenschein, Fleischkontrolleuer (amtl. Tierarzt Assistent), Koch, Dienstleistungsfachwirt, Betriebswirt HWK und angehender Betriebswirt IHK
Hallo Onuaa,
die Rückgabe ist prinzipiell doch kein Problem, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten/gekauften entspricht. Problematisch dürfte Eure „Bastelei“ eventuell werden, die „Aufrüstung“ hättet Ihr dem Verkäufer überlassen sollen.
Grüße
Hallo Onuaa,
Du hast anscheinend ein Produkt gekauft, welches nicht die dir versprochenen Leistungsmerkmale aufweist, es besitzt also nicht die „vereinbarte Beschaffenheit“. Laut deinen Ausführungen liegt hier höchstwahrscheinlich ein Sachmangel vor. Unter folgendem Link kannst nachlesen, wie du dich in diesem Fall am besten verhälst:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/ratgeber/beanstandu…
Wir hoffen, wir konnten dir mit unserer Antwort weiterhelfen.
Viele Grüße,
dein Team von anwalt.de
Hallo,
zunächst ist zwischen „Falschlieferung“ und „möglicher Nachbesserung“ zu unterscheiden.
Wenn Dir ein Fachmann schriftlich ein Gutachten gibt, dass der Herd niemals die Leistung erreichen kann (was ich glaube), dann musst Du den Verkäufer unter Setzen einer Frist auffordern, den jetzigen Herd ab zu holen und gegen den richtigen aus zu tauschen. Am besten drohst Du ihm gleich an, dass Du nach Ablauf der Frist wo anders den richtigen Herd erwirbst und ihm ggf. die Mehrkosten in Rechnung stellst.
Sollte der Herd „zu tunen sein“, dann musst Du zwei bis drei sog. „Nachbesserungen“ dulden. Sind diese erfolglos (wie in der Schilderung), dann kannst Du WANDELUNG (Veränderung des Kaufgegenstandes) oder MINDERUNG (Kaufpreisreduzierung) verlangen.
Ich würde dem Händler auch damit drohen, ggf. die zuständige Gewerbebehörde oder auch die Öffentlichkeit zu informieren…wirkt oft Wunder *g*
Lass´ mich doch bitte wissen, wie es ausging…und wenn es hilfreich war, würde ich mich über einen Bewertungspunkt freuen !
lg lumini
Ist der Verkäufer aus einem Fachbetrieb, dann hat man Rückgaberecht und somit würde ich den Verkäufer auffordern, den Herd wieder abholen zu lassen und einen neuen Herd mit 29,2 kw zu liefern. Ansonsten Verbraucherberatung einschalten.