Hallo Sabrina,
sorry, wenn ich Dir das so sage, aber wenn ich mir die Schreibfehler in Deinem kurzen Text anschaue (Fäscher ???) dann frage ich mich, ob es Sinn macht, Deutsch zu studieren.
Aber schau Dir mal das an! Das bezieht sich auf NRW:
Voraussetzungen
Voraussetzung für ein Lehramtsstudium ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung.
Die Ausbildung der Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen ist durch das Lehrerausbildungsgesetz und die Lehramtsprüfungsordnung geregelt. Danach besteht die Ausbildung zum Lehramt aus einem mit der Ersten Staatsprüfung abschließenden Studium und einem mit der Zweiten Staatsprüfung abschließenden 24-monatigen Vorbereitungsdienst. Beide Examina sind für die Ausübung des Lehrerberufs an öffentlichen Schulen erforderlich. Unter bestimmten Bedingungen können andere Studienabschlüsse als Erste Staatsprüfungen anerkannt werden (siehe Informationen zum Seiteneinstieg).
Der Lehrerberuf setzt die Freude an der Zusammenarbeit mit jungen Menschen voraus. Lehrerinnen und Lehrer müssen begeistern können - und sie müssen das Ziel verfolgen, mit großem Engagement zur Persönlichkeitsentwicklung ihrer Schülerinnen und Schüler beizutragen. Wer andere fördern möchte, muss Interesse an der Entwicklung des eigenen Fähigkeitsprofils haben. Das schließt die Bereitschaft ein, fachliche, kommunikative und soziale Kompetenzen ständig weiterzuentwickeln. Organisatorische Kompetenzen sind ebenso gefragt wie die Fähigkeit zum selbstständigen, gruppenorientierten und reflektierten Lernen und Arbeiten.
[Seitenanfang] Zulassungsbedingungen
In Nordrhein-Westfalen gibt es folgende Zulassungsbedingungen:
* In den Fächern Sport, Musik und Kunst wird eine Eignungsprüfung verlangt.
* Im Studium für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen setzen die Fächer Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Spanisch und Geschichte Kenntnisse in Latein voraus; für das Fach Philosophie/Praktische Philosophie Kenntnisse in Latein oder Griechisch; für das Fach evangelische Religionslehre Kenntnisse in Griechisch und Latein oder Hebräisch. Das Fach katholische Religionslehre setzt Kenntnisse in Latein voraus, Griechisch- und Hebräischkenntnisse sind erwünscht.
Diese Kenntnisse sind keine Voraussetzung für die Immatrikulation, sie müssen aber mit Abschluss des Grundstudiums nachgewiesen werden. Bei den übrigen Lehramtsstudiengängen können die Studienordnungen an den Hochschulen den Besuch bestimmter Veranstaltungen von speziellen Fremdsprachenkenntnissen abhängig machen.
* Für einige Fächer wie Mathematik oder Physik sind über die formalen Zulassungsvoraussetzungen hinaus fachspezifische Zusatzkenntnisse notwendig. Sie können in>Vorkursen an den Hochschulen erworben werden.
* Im Bereich Sonderpädagogik wird vor Studienbeginn ein Informationspraktikum an Sonderschulen empfohlen.
* Beim Studium für das Lehramt an Berufskollegs ist eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit abzuleisten. Deren überwiegender Teil muss bis zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung absolviert sein, in der Regel also am Anfang des Hauptstudiums. Die fachpraktische Tätigkeit muss spätestens bis zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst abgeschlossen sein. Eine entsprechende Berufsausbildung ersetzt die fachpraktische Tätigkeit.
Zu jedem Lehramtsstudium gehören Praxisphasen im Umfang von mindestens 14 Wochen. Sie sind an Lehrveranstaltungen der Hochschulen angebunden und finden an Schulen und schulnahen Einrichtungen statt. Auskunft erteilt in der Regel das Praktikumsbüro an den Universitäten.
[Seitenanfang] Numerus clausus
In stark nachgefragten Fächern legen die Universitäten einen Numerus clausus (NC) fest, der die Zulassung zum Studium begrenzt.
Der örtliche Numerus clausus (NC) ergibt sich aus der Konkurrenz der Bewerberinnen und Bewerber um die knappen Studienplätze. Über die Zulassung entscheidet dann die Abiturnote, ggf. unter Berücksichtigung von Wartezeit und sozialen Gesichtpunkten.
Wenn die starke Nachfrage nach Studienplätzen erfahrungsgemäß die Aufnahmekapazität aller Hochschulen im Lande übersteigt, kommt die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) ins Spiel. Als zentraler Marktplatz sorgt sie dafür, dass möglichst viele Studienwünsche - in den meisten Fällen sogar am Wunschort - realisiert werden.
Wenn die Nachfrage nach Studienplätzen sogar das bundesweite Angebot überschreitet, kann ein Auswahlverfahren durch die ZVS eingerichtet werden (so genannter „harter NC“, derzeit nur für das Fach „Biologie“ im Lehramtsstudiengang für Gymnasien und Gesamtschulen).
Informationen über zulassungsbeschränkte Lehramtsstudiengänge und die Vergabe von Studienplätzen finden sich im Internet unter http://www.zvs.de/.
Nochmal: einzelne Fächer spielen normalerweise keine Rolle, sondern nur Dein Gesamtschnitt!
Gruß Kerstin