Hallo, wir haben folgendes Problem: Als Eigentümer eines Sondereigentums innerhalb eine 30 Parteien Wohnhauses gibt es einen Unterschied zur Instandhaltung des Sondereigentums zur WEG. Davon betroffen sind auch sie Wasser und Abwasserleitungen die zum Sondereigentum gehören bis zum Hauptstrang ,der zum WEG gehört.
Nun haben das Problem ,das es im Abwasserrohr vom Waschbecken zum Hauptstrang eine Verstopfung gab. Beim Versuch diese Verstopfung mit Hilfe einer Rohrreinigungsspirale aus dem Baumarkt zu beseitigen, hat sich der Kopf der Reinigungsspirale gelöst und sitzt nun in der Abwasserleitung fest. Das das Abwasserrohr noch aus Blei ist, kann man es nicht heraus fräsen ohne die Leitung zu zerstören. Das Bad ist gerade komplett neu gemacht worden,(in Eigenleistung). Laut Installateur muss nun die gerade neu geflieste Wand aufgestemmt werden und das gesamte Rohr ersetzt werden. werden .
Versichern kann man als Sondereigentümer seine Wohnung nicht separat.
Die Frage ist, wie ist die Haftung in so einem Fall . 1. Das Rohr gehört zum Sondereigentum, 2 der Schaden ist durch einen Produktmangel des Reinigung Gerätes entstanden, ( war gerade neu gekauft). 3. Durch die Selbsthilfe mit dieser Spirale ,hat man den Schaden selber verursacht. Wir wissen nun nicht wie das versicherungstechnisch ist. Gibt es Möglichkeiten den Schaden klein zu halten? Das Abwasserrohr hat DN 40 (blei).