Hallo Shinjo,
ja ja, das ewige Hin und Her zwischen Telekom und Anbieter.
Für die fehlende Synchronisierung des DSL Modems kann es viele Gründe geben. Da Du aber nur nach der Pflicht zur Überprüfung der Leitungen fragst, antworte ich auch nur darauf.
Also:
Laut Bundesnetzagentur ist die Telekom als Inhaber der Kupferleitung bis zur Abnahmestelle in der Wohnung des Endkunden verantwortlich. Wenn die Telekom die Leitung überprüft und für gut befunden hat (war jemand bei Dir draussen und hat geprüft? Oder wurde nur gesagt, alles in Ordnung?) dann hat Alice erst mal nicht viel Möglichkeiten. Problematisch ist es leider immer dann, wenn die Leitung der Telekom im Gebäude durch private Kabel verlängert wurden. Du schreibst, dass bei Dir eine Sicherung rausgeflogen ist. Gabe es evtl. einen Blitzeinschlag im Gebäude oder in der Strasse, der u.U. Leitungen im Gebäude beschädigt hat? Das wäre eine mögliche Erklärung. Ist nicht untypisch, habe ich schon bei einigen Kunden so vorgefunden. Ich hatte das Problem 2007 auch schon einmal in meinem Haus.
Alice könnte jetzt natürlich durch einen sog. Umzug der Leitung bei der Telekom eine andere Kupferleitung bestellen (das kostet Alice aber nicht gerade wenig Geld!). Das beträfe dann aber nur die Leitung von der Vermittlungsstelle bis zum Keller in Deinem Wohngebäude. Wenn diese dann aber wieder durch ein möglicherweise beschädigtes Kabel im Gebäude verlängert wird, wäre damit nichts gewonnen. Daher kann Alice verlangen, dass der Kunde (also Du) die Funktionsfähigkeit der Leitungen im Gebäude zu prüfen hat. Die Versorgungspflicht des Anbieters endet hinter dem Anschlusskasten der Telekom, und der ist meistens im Keller. Danach geht es über private Leitungen im Gebäude bis in die Wohnungen. Die landläufige Meinung im Markt ist immer, dass der Anbieter bis zur Dose in der Wohnung zuständig ist. Dem ist aber nicht so!
Nun gehören in einem Mietshaus die Leitungen in der Regel nicht dem Mieter, sondern dem Eigentümer.
Dieser widerum kassiert Miete für eine intakte Wohnung nebst zugehörigen intakter Infrastruktur wie Kabel, Heizung, Wasser, Abwasser etc.
Patt Situation!
Dein Vermieter ist dazu verpflichtet, Dir (als zahlendem) Mieter den Zugang zum Stromnetz, zur Antenne, zum Kabelanschluss und natürlich auch zum Telefon zu ermöglichen. Wenn hier ein Fehler vorliegt, so ist dies Vermietersache.
Gab es vielleicht wirklich eine Fremdeinwirkung durch Blitzschlag o.ä. so kann Dein Vermieter das Leitungsnetz einfach durch eine Elektrofirma prüfen und ggf. Instand setzen lassen und die Kosten hierfür mit der Wohngebäudeversicherung abrechnen. Eigentlich ganz einfach. Hierfür müssen Mieter und Vermieter aber miteinander reden…Verwehrt der Vermieter die Prüfung, so kann eine angemessene Kürzung der Nebenkosten (z.b. in Höhe der Telefonkosten) eine Gesprächsbereitschaft beim Vermieter herstellen. Kommt bei der Prüfung allerdings heraus, dass kein Fehler vorliegt, so könnte der Vermieter mögliche entstandene Kosten gegenüber seinem Mieter (also Dir) geltend machen.
Gruß, Marcus