Probleme mit dem Erbpachtgeber

Liebe Rechtskundige,

Ich habe ein kleines Haus geerbt, das auf einem Erbpachtgrundstück steht.

Dieses möchte ich jetzt verkaufen. Ich habe als erstes es dem Erbpachtgeber von vor Wochen angeboten, weil er auch ein Vorkaufsrecht hat. Er wollte aber wenn überhaupt nur einen Bruchteil des Preises bezahlen, meinte aber ich solle mir eine Käufer suchen und diesen im dann vorstellen.

Jetzt habe ich dem Erbpachtgeber den neuen Käufer mit seinem Kaufangebot vorgestellt, wobei dieser mir unter 4 Augen erklärte, er würde sich jetzt mit seiner Antwort Zeit lassen, bis der Käufer der es eilig hat, sein Interesse verliert.

Er hatte ja auch schon eigene Wochen Zeit sich das zu überlegen.

Wie würdet Ihr denn vorgehen?

Hat jemand mit Fachkenntnis eine gute Idee?

Vielen Dank an alle die darüber nachdenken, Gruß

Ich habe noch eine weitere Nachfrage…!

Wie lange ist eine angemessene Frist, die ich dem Erbpachtgeber einräumen muss?

Gibt es Gründer, warum der Erbpachtgeber den Käufer ablehnen kann?

Gruß Cryptofan

Servus,

der Vorkaufsberechtigte hat, wenn keine anderen Fristen vertraglich vereinbart sind, zwei Monate Zeit, sein Vorkaufsrecht geltend zu machen.

Allerdings läuft diese Frist erst, wenn ein rechtswirksamer Vertrag über den Kauf abgeschlossen worden ist.

Also hier nichts freihändig machen, sondern von vornherein den Notar mit ins Boot holen.

Schöne Grüße

MM

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Ist es nicht so, dass der Vorkaufsberechtigte „in den Vertrag eintritt“ - also den Kaufpreis zahlen müsste, den der Käufer angeboten hat?
Oder könnte man das im Erbpachtsvertrag anders regeln? Dann sollte man da rein schauen.