Probleme mit der Wehrpflicht

Wie ich heute erfahren habe, wird die Wehrpflicht ab dem 1. Juli (2011) abgeschafft. Da ich 17 Jahre alt bin, bereits den Fragebogen der Bundeswehr erhalten habe, jedoch am 4. Juli erst 18 werde frage ich mich, ob der Bund mich immer noch einziehen kann? Dazu muss ich Leider sagen das ich zur zeit keine Schule besuche noch eine Ausbildung habe. Den Fragebogen habe ich auch noch nicht abgeschickt. Muss ich das noch machen oder nicht?`

Im Vorraus ein dickes Danke an die, die mir die Frage beantworten können!

Mfg NN48:2

Wie ich heute erfahren habe, wird die Wehrpflicht ab dem 1.
Juli (2011) abgeschafft.

Das ist falsch. Das Bundeskabinett hat beschlossen die Wehrpflicht auszusetzen. Darüber hat aber der Bundestag noch zu entscheiden. Die Chancen stehen aber wohl bei 99,99%. :wink:

Da ich 17 Jahre alt bin, bereits den Fragebogen der Bundeswehr :erhalten habe, jedoch am 4. Juli erst 18 werde frage ich mich, ob :der Bund mich immer noch einziehen kann?

Klar, solange das Grundgesetz nicht geändert wird, was nicht zur Debatte steht, wird er das immer können.

Dazu muss ich Leider sagen das ich zur zeit keine Schule besuche :noch eine Ausbildung habe. Den Fragebogen habe ich auch noch nicht :abgeschickt. Muss ich das noch machen oder nicht?

Warum meinst du hast du ihn den bekommen? Die Logik legt doch nahe, dass er weder für den Papierkorb, noch für einen Bilderrahmen an der Wand gedacht ist.

Gruß Andreas

Hallo Afghanistan
Moin
Ich würde nicht drauf reagieren. Die 4 Tage (1.-4.Juli) wirst du dich schon vor den Feldjägern verstecken können.
In Afghanistan ist eh nur schöneres Wetter, wenn wir hier Winter haben. :wink:
Gruß,
Branden

Hallo Branden,

da Deine Ironie nicht jedem ersichtlich ist, nochmal zur Sache:

Eine Einberufung ist unwahrscheinlich, sogar mit der Musterung wird es knapp. Es besteht aber umgekehrt die Möglichkeit, sich auf Antrag schon mit 17 mustern und „ziehen“ zu lassen, um die derzeitige Lücke im Lebenslauf zu überbrücken.

Ein Einsatz von Wehrpflichtigen im Ausland findet nur auf Basis von Freiwilligkeit statt - und dafür muss der Wehrdienst verlängert werden, sonst haut das mit der Vorausbildung zeitlich nicht hin.

Gruß,
Andreas