Probleme mit Fenster der Eigentumswohnung

Hallo,
ja es gibt jemanden der das Protokoll unterzeichnet aber das ist ein Eigentümer dem nichts interessiert und versucht seine Kosten so gering wie möglich zu halten!! Er ist ein komischer Kerl und da er auch die meisten Anteile hat fressen alle aus seiner Hand. Es gibt zwei weitere Eigentümer die das in der versammlung auch so verstanden haben wie ich!!
(Fenster sollen vertig gemacht werden)

Aber leider hat die Verwaltung mein unwissen ausgenutzt und mir den Protokoll nicht zugeschickt!! Somit ist die 1 Monatige Anfechtungsfrist verstrichen!!

die beiden anderen werden mich bezeugen!!

Guten Morgen! Ich habe eine Hausverwaltung einer Stockwerkeigentümergemeinschaft in der Schweiz. In unserem Reglement - Sie haben sicher auch ein solches - sind die Fenster Eigentum jedes einzelnen Eigentümers. Demzufolge kann jeder seine Fenster ersetzen, ungesehen von den Ideen anderer Eigentümer oder der Verwaltung. Die Einheitlichkeit der Fenster nach aussen muss gewahrt sein! Wir haben in unserem Gebäude natürlich eine gemeinsame Erneuerung vor ein paar Jahren angeboten und auch mit 90% der Eigentümer durchgeführt. Wer nicht mitgemacht hat, den können wir nicht zwingen. Vereinzelte Eigentümer hatten schon früher - aus ähnlichen Überlegungen wie Sie - einzelne Fenster auf eigene Initiative ausgetauscht.
Wegen einem nicht richtig protokollieren Beschluss der Versammlung: Meines Erachtens - so steht es auch im Reglement - kann jeder Eigentümer zuhanden der nächsten Versammlung (Sie könnten auch eine ausserordentliche Versammlung - sofern Sie ein paar Mitstreiter finden [siehe Reglement] verlangen)eine Korrektur des Textes verlangen! Dafür haben Sie einen Monat nach Erhalt des gedruckten Protokolls Zeit zur Beschwerde. In unserem Fall - immer gemäss Reglement - muss der einsprechende Eigentümer seinen Antrag zuhanden der zuständigen Justizbehörde per eingeschriebenem Brief einreichen. Dann kommt es zuerst vor den Friedensrichter. Korrespondenz-Umfragen resp. Beschlüsse bedürfen immer Einstimmigkeit, das hätten Sie resp. Ihre Verwaltung gleich vergessen können… Eine andere Sache ist die, wenn Sie in Ihrer Wohnung so nicht leben können, dann sind ausserordentliche Umstände, welche Handlungsbedarf verlangen. Wenn Sie die Fenster austauschen auf eigene Initiative, können Sie doch nachher nicht mehr zur Bezahlung Ihrer Anteile aus der Eigentümergemeinschaft belangt werden. Oder nur noch für den Teil der Fenster in Ihrer Wohnung, die dannzumal noch nicht gemacht wurden und für die Fenster in den allgemeinen Gebäudeteilen (z.B. Treppenhaus, Keller).
So, dies waren einfach ein paar Ideen. Sie müssen halt handeln. Bezahlen müssen Sie einen Austausch so oder so. Machen Sie doch jetzt schon etwas. Lassen Sie sich doch beraten von einer Rechtsschutzversicherung oder von spezialisierten Stockwerkeigentums-Verwaltungen. Einfach informell. Mir scheint, dass Sie in Ihrem Haus alleine dastehen, da stimmt doch schon etwas nicht. Die anderen Eigentümer haben sicher auch solche Fenster-Probleme. Dann haben Sie auch die falsche Verwaltung gewählt? Viel Erfolg mit der Lösung Ihrer Fenster. Herzlichen Gruss aus der Schweiz. Hanspeter.

es müssen mind. 2 ET unterzeichnen. Warum haben sich die Anderen ET nicht gegen die falsche Protokollführung gewehrt?

Lange Rede kurzer Sinn. Wir können hier noch lange hin und her schreiben.

In diesem Falle gibt es nur die Möglichkeit, den Rechtsweg zu bestreiten, da davon auszugehen ist, dass ähnliches oder gleiches bei der nächsten WEV wieder passiert.

In diesem Zusammenhang würde ich auch eine Abwahl des Verwalters beantragen. Wie bereits geschrieben auch Schadenersatz wegen zu hohem Verbrauch etc…

Wegen dem Miteigentümer, welcher die meisten Anteile hat empfehle ich in der TE nachzulesen, nach welchem Verhältnis eine Abstimmung druchgeführt werden kann. Gelegentlich steht auch drinnen, dass je Wohneigentum eine Stimme gilt, oder jeder Miteigentümer (ungeachtet der Anzahl der Wohnungen) hat eine Stimme.

Ich wünsche Dir viel Erfolgt

el Lobo

Hallo Herr Steger,

ja leider stehe ich alleine da!! denn die Anderen eigentümer wohnen nicht selber in den Wohnungen und denen ist es egal!! Aus diesem Grund will auch keiner zustimmen!! DAs Problem ist, der jenige der die meiste Anteile hat will mag mich nicht so besonders und hat auch somit was gegen die reperatur meiner Fenster!! ICh werde wohl zum Anwalt gehen müssen!!

Sorry aber da kann ich dir nicht weiter helfen weil es hier um rechtliche Sachen geht.
Aber wenn es sich um eigentum handelt müsstest du das glaub ich doch sowieso selber zahlen wenn die Fenster getauscht werden.

Guten Abend! Habe Ihre neuen Zeilen gelesen. Wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann gehören sämtliche Fenster der Gemeinschaft. Dann sollte doch im Reglement oder einer staatlichen Regelung für Stockwerkeigentum der Schutz des geschädigten Eigentümerns in Form von einer Sofortmassnahme, in Ermangelung von Unterstützung der anderen Miteigentümer und der Verwaltung, die Rede sein. So könnten Sie doch als geschädigte Partei (kalte Zugluft durch undichte alte Fenster und nicht nutzen können aller Räume) die Fenster sofort erneuern, bezahlen und die Gemeinschaft via Verwaltung über den Sachverhalt informieren. Wenn die Fenster Gemeinschaftsgut wären, dann ist das Verhalten wie in einer Mietwohung. Sie müssen eine „eingeschriebene“ Mängelrüge an die Verwaltung mit Termin der Behebung machen. Wenn nichts geht oder zu wenig, dann müssen Sie selber handeln. Das ist im Mietrecht auch so geregelt… Dann muss an einer folgenden Versammlung doch zugestimmt werden. Sie müssen dann einfach den richtigen Verrechnungsschlüssel prüfen. Dass Sie nicht doppelt zahlen. Es ist jedoch einfach, man weiss was neue Fenster je Wohnung kosten und Sie haben dann halt schon erneuert und bezahlt. Innerhalb der gemeinschaftlichen Abrechnung zahlt sicherlich jeder Eigentümer nur genau so viel für die Fenster, wie er Fensterflächen hat. Wird kaum für kleinere wie grössere Wohnungen genau gleich viel kosten! Ich denke, dass Sie solche Erneuerungen durch Umlagen/Einlagen in einen Erneuerungsfonds leisten. Jeder genau so viel, wie er für seine Wohnung benötigt. Solche Beschlüsse benötigen in der Schweiz nicht einfach die absolute Mehrheit (nach Wertquoten) sondern das qualifizierte Mehr (nach Köpfen). Dann haben Eigentümer mit hoher Wertquote gleich viel Stimmrecht. Dann gehts je Kopf/Wohnung.
Ich denke, Sie müssen sich beraten lassen. Wenn Miteigentümer nicht im Haus leben, ist es immer schwierig! Was ich schon mal schrieb: oder die Fenster gehören zu jeder Wohnung, dann müsste gar nie ein Beschluss zur Erneuerung gefällt werden. Sie lassen es einfach machen und bezahlen ja auch dafür. Einfach die Einheitlichkeit nach aussen muss gewahrt werden und allenfalls die Umbauzeit sollte anstandshalber der Verwaltung und den Miteigentümern/Mietern gemeldet werden…
Ich kenne Ihre Situation gar nicht. Aber da sollte doch eine Sofortmassnahme - nicht nur etwas abdichten und schauen durch Handwerker - möglich sein. Die Korrektur des Protokolls ist eine andere Sache… das dauert natürlich. Lassen Sie sich beraten.
Viel Erfreuliches! Hanspeter Steger.