Probleme mit Gebrauchtwagen und Händler

Hallo
Ich brauche jetzt wirklich mal Euren Rat und Eure Hilfe. Ich habe mir vor 3 Wochen einen Opel Meriva Diesel gekauft ( 163t km), bei einem Händler mit Werkstatt.
Bei der Probefahrt habe ich gemerkt das die Gänge recht schwer gingen. Der Verkäufer sagte zu mir das es wohl daran liegt das er jetzt schon so lange steht… Ich musste als Frau alleine hingehen, habe nur meinen 18 jährigen Sohn dabei gehabt.
Seitdem habe ich gemerkt das es nicht besser wurde. Jetzt war ich wieder dort und er checkte das Auto und meinte die Kupplung sei kaputt. Zeit hatte er natürlich nicht und meinte nur was von kosten halbe halbe… Und habe jetzt einen Termin in 10 Tagen. Die Kupplung macht komische Geräusche aber er meinte es kann nichts passieren und ich könnte auf jeden Fall fahren. Ich brauche das Auto täglich da ich meine Kinder fahren muss. Ich habe keinen cent etwas für die Reparatur zu zahlen… Was kann ich nun machen? Denke er freut sich da er eine Frau übers Ohr hauen kann.
Ich habe den Vertag mit folgendem Zusatz unterschrieben: Fahrzeug hat Mängel deshalb Sonderpreis. Motor läuft auf drei Zylinder.
Er erklärte mir es damit das er sonst nicht an eine private Person verkaufen darf… Glaube ich habe alles falsch gemacht. Aber ich brauchte halt schnell ein bezahlbares Auto.
Hat jemand ein Tipp was ich jetzt machen kann???

Ganz ehrlich, das ist nicht dein Ernst? Du brauchst das Auto täglich und unterschreibst einen Vertrag, welcher das Auto mehr oder weniger als Schrott deklariert. Was jetzt tun? Da wird wohl nicht viel zu machen sein, denn du hast die Defekte gekannt und das auch unterschrieben. Einzige Möglichkeit wäre ggf. zu belegen, dass das Fahrzeug beim Verkauf nicht tauglich für den öffentlichen Verkehr war. Das hätte, meiner Meinung nach, im Vertrag erwähnt werden müssen.

Läuft er denn nur auf 3 Zylindern ?
Wenn ja, wie um alles in der Welt kauft man das dann ?

Falls er normal läuft, dann wird das ein (untauglicher) Versuch des Händlers gewesen sein, mögliche Mangelhaftung zu beschränken.

Aber Kupplungsschaden ist ja nicht erwähnt, der war beim Kauf schon vorhanden, das zahlt alles der Händler (wenn er den Fehler überhaupt reparieren kann und will.
Du könntest jedenfalls vom Kauf zurücktreten, wenn das nicht möglich sein sollte.
Kosten wird es Dich keinen Cent ! Der Händler muss (!) kostenlos nachbessern, er muss die gesetzliche Gewährleistung bieten. So kurz nach Kauf liegen alle Vorteile noch bei Dir als Käuferin.

Nur allein wirst Du dem Händler nicht gegenübertreten können und Deine Rechte durchsetzen.
Ich weiß nicht, wie Du es machen kannst. wenn Du selbst sagst, Du hättest nicht einen Cent übrig. Rechtschutz versichert bist Du sicher nicht.
Beim Anwalt wirst Du wohl etwas vorab zahlen müssen, selbst wenn man das später vom Händler zurückfordern kann.

Vielleicht gibts bei Dir vor Ort oder in der nächstgrößeren Stadt eine Verbraucherberatungsstelle. Auch da gibt’s Rechtsrat und Hilfe gegen sehr geringes Geld.

MfG
duck313

Der aufgeführte Mangel (Zylinder) schränkt nicht die restliche Gewährleistung ein (auch wenn Du davon ausgehen kannst, das dieser Zylinder wohl eine Zeitbombe ist)

Wenn die schweren Gänge an der Kupplung liegen, war dieser Mangel vor Verkauf vorhanden und muss kostenfrei nachgebessert werden. Setze dazu morgen schriftlich eine Frist bis 20.8. Hoffe ggf. darauf, dass er diese nicht einhält, damit Du vom Vertrag zurücktreten kannst.

Hole Dir Untestützung im Real Life (Anwalt, Freunde oder Familie) die den Vertrag lesen und Dich ggf. begleiten.

Nie mehr ohne „„auto sachverstandiger““ ein auto kaufen.

Viel bloder geht nicht

Du hast praktisch unterschrieben, daß Du einen Haufen Schrott auf vier Räder gekauft hast.
Da helfen Bekannte, Freunde oder die Verbraucherzentrale nur noch wenig.
Mein Rat: Automobilclub (falls Mitglied), ansonsten Anwalt.

Tipp1: Anwalt, so schnell wie möglich.

Tipp 2: Ziehe zum nächsten Autokauf jemanden hinzu, der wenigstens ein Minimum an Ahnung hat. Um täglich seine Kinder herumzufahren (also vermutlich hauptsächlich Kurzstrecke) einen alten Diesel zu kaufen, der nicht richtig funktioniert, zeugt von maximaler Ahnungslosigkeit. Was Du brauchst ist ein Kleinwagen mit Benzinmotor.

Also: Laß Dir helfen! Noch besser: Versuche ohne Auto klarzukommen, wenn das Geld dafür fehlt.

Gruß T

Mein Rat: Versuche mit Hilfe eines Anwaltes den Kauf rückgängig zu machen. Mit diesem Wagen werden dir die Reparaturkosten die Wurst vom Brot fressen.

Die Kupplung und der Zylinder waren schon bei der Übergabe kaputt, er ist Händler, Du Privatperson, richtig?

Du hast mindestens ein Jahr, normalerweise zwei Jahre Gewährleistung; egal was der Händler für „Tricksereien“ versucht. Konfrontiere ihn einfach mal damit!

Glückauf!

Und warum glaubst Du, dass das so elementar wichtig wäre?

Glückauf!

Nun möchte ich einmal wissen ! Wie so eine Mottenkugel TÜV bekommt ? Mit 3 pötten bekommt der keinen Tüv ! Erst recht nicht wenn er noch Tüv hatte und er dennoch damit Verkauft wurde ! Normalerweise dürfte der nicht verkauft werden ! Selbst dann nicht wenn er noch Tüv hat .