Ich habe von meinen Eltern 2 Häuser vorzeitig überschrieben bekommen, die auf einem Grundbuchblatt stehen. Es wurde ein Nießbrauch vereinbart bis zum jeweiligen Ende der Darlehensfestschreibung. Beide Darlehen bei „Bank S“
Das erste Darlehen läuft Ende 10/2014 aus, und ich habe bei „Bank D“ bereits im Frühjahr ein Darlehen beantragt, alle üblichen Unterlagen eingereicht und alle Fragen beantwortet. Es kam der Darlehensvertrag, den ich unterschrieben habe.
Jetzt bekam ich ein Schreiben von Bank D, daß Bank S die Abtretung der erstrangigen Grundschuld abgelehnt habe, dies aber eine Grundvoraussetzung sei und man sonst vom Vertrag zurücktrete (gegen enorme Kosten natürlich). Bank S hat mir diese Ablehnung bestätigt, man trete gerne eine nachrangige Grundschuld ab, brauche die erstrangige aber noch für das zweite laufende Darlehen.
Während der ganzen Verhandlungen mit Bank D wurde ich nie darauf hingewiesen, daß sich aufgrund der zwei Immobilien ein Problem ergeben könnte. Im Gegenteil, in den Unterlagen heißt es sinngemäß „wir kümmern uns um die Ablösung des alten Darlehens“.
Das ist nun ein massives Problem - beide Banken beharren auf ihren Standpunkten.
Was kann ich tun, um die Sache zu retten? Kann ich beide Immobilien im Grundbuch trennen lassen? Würde Bank D so eine erstrangige Grundschuld bekommen können?
Danke für Eure Antworten.
Ich habe von meinen Eltern 2 Häuser vorzeitig überschrieben
bekommen, die auf einem Grundbuchblatt stehen. Es wurde ein
Nießbrauch vereinbart bis zum jeweiligen Ende der
Darlehensfestschreibung. Beide Darlehen bei „Bank S“
Das erste Darlehen läuft Ende 10/2014 aus, und ich habe bei
„Bank D“ bereits im Frühjahr ein Darlehen beantragt,
alle üblichen Unterlagen eingereicht und alle Fragen
beantwortet. Es kam der Darlehensvertrag, den ich
unterschrieben habe.
Jetzt bekam ich ein Schreiben von Bank D, daß Bank S die
Abtretung der erstrangigen Grundschuld abgelehnt habe, dies
aber eine Grundvoraussetzung sei und man sonst vom Vertrag
zurücktrete (gegen enorme Kosten natürlich). Bank S hat mir
diese Ablehnung bestätigt, man trete gerne eine nachrangige
Grundschuld ab, brauche die erstrangige aber noch für das
zweite laufende Darlehen.
Während der ganzen Verhandlungen mit Bank D wurde ich nie
darauf hingewiesen, daß sich aufgrund der zwei Immobilien ein
Problem ergeben könnte.
Dies dürfte allerdings aus den bestehenden Darlehensverträgen ersichtlich sein,
die sicherlich auch dem neuen Eigentümer von den Eltern übergeben wurden.
Im Gegenteil, in den Unterlagen heißt
es sinngemäß „wir kümmern uns um die Ablösung des alten
Darlehens“.
Welche Unterlagen sind hier gemeint ?
Das ist nun ein massives Problem - beide Banken beharren auf
ihren Standpunkten.
Was kann ich tun, um die Sache zu retten?
Warum führt man den bestehenden Kredit nicht beim gleichen Kreditinstitut weiter ?
Kann ich beide
Immobilien im Grundbuch trennen lassen?
Wenn Bank S dieser Trennung zustimmt - ja.
Würde Bank D so eine
erstrangige Grundschuld bekommen können?
Möglich - aber dazu sollte man erst Bank S fragen.
Danke für Eure Antworten.
Gruß Merger
Bank S hat also eine Grundschuld auf dem Grundstück eingetragen.
Wie kommst Du auch nur ansatzweise auf die Idee, dass Bank S die Grundschuld löscht, bevor beide Immobilien- Kredite (welche ja das Grundstück betreffen) bei Bank S abgezahlt wurden?
Hier sind mehrere Fragen problematisch.
a) Als Bankkunde muß man schon klar zum Ausdruck gebracht haben, ob eine Umschuldung gewollt ist, und was geschehen soll, wenn sie nicht geht. Die Bank wird dann sagen müssen, ob und zu welchen Bedingungen die Umschuldung möglich ist, und muß natürlich mitteilen, wie die Dinge bei und mit der S-Bank liegen bzw. ob Ihre Absicht Erfolg hat.
b) Es dürfte wohl jedem Laien klar sein, dass eine Bank ihre Sicherheit ohne Kreditrückzahlung oder Ersatz-Sicherheit nicht aufgibt. Für die D-Bank wird dieses Faktum sicherlich im Mittelpunkt gestanden haben.
c) Eine reale Grundstücksteilung (also mit Vermessung) ist genehmigungspflichtig (bei Gemeinde und Kreis fragen). Eine Teilung nach Wohungseigentumsgesetz ist zwar frei, aber mit einigen Formalitäten verbunden (unbedingt mit Notar besprechen). Die S-Bank muss zustimmen und könnte lt. Vertrag u.U. kündigen.
Sorry, aber die Gesetzeslage in Deutschland kann ich in dieser Sachlage nicht nachhaltig beurteilen. Da scheint Ihnen Rechtsbeistand eines Notars oder Rechtsanwalts empfehlenswert. Die Bank S bleibt im ersten Rang, und Bank D müsste akzeptieren nachrangig zu bleiben (Der zweite Kredit wird vorrangig und der neuerlich beantragte Kredit muss sich dahinter einreihen. Wäre ich Bank S, dann würde ich dieses Recht gegenüber meinem (alten) Kreditnehmer wohl verteidigen.
Wenn der Wert der Häuser die belehnten Summen entsprechend übersteigt, dann sollte das doch kein Problem für Bank D darstellen!? Darüber hinaus können Sie zwar die Trennung der Grundstücke mit Einschaltung eines Vermessers vermutlich durchführen. Aber ich frage mich, ob Bank S das akzeptieren wird, denn die Wertstellung eines der beiden Kredite kann nicht zwingend einem der beiden Grundstücke zugeordnet werden ohne Einverständnis des Kreditgebers. Derartiges also bitte unbedingt mit Ihrem Rechtsbeistand beraten!
Ich halte Ihnen die Daumen für eine für Sie akzeptable Lösung!
Mit freundlichen Grüßen,
Klaus Went
Hallo,
klar ist, dass Bank S - ohne Ersatzsicherheit - wohl nicht einfach so die Grundschuld aufgibt. Aufgrund der komplexen Situation würde ich einen Rechtsbeistand beauftragen oder den Ombudsmann für Banken einschalten, damit dieser ggf. vermitteln kann.