Hallo,
ich habe folgendes Problem: Ich bin Eigentümerin einer vermieten Eigetumswohnung. Nun habe ich ein Schreiben der Hausverwaltung erhalten, die mir mitteilt, daß 3 andere Parteien des 6 Familien Hauses die Nebenkosten w/ abgegebener eV und ähnliches nicht mehr zahlen können und aufgrund dessen eine Rechnung der Stadtwerke nicht bezahlt werden kann. Ich soll mich jetzt dazu äußern. Was für Möglichkeiten habe ich in so einem Fall?
Die Hausverwaltung ist Eigentümer sondern lediglich verantwortlich für die Verwaltung/Organisation, daher würde ich der Hausverwaltung gar nicht auf das Schreiben antworten.
Ich gehe mal davon aus, daß in Deiner Eigentumswohnung sowohl Wasseruhren als auch sonstige Ablese-Einrichtungen
angebracht sind.
Von daher wärst Du abgesichert da Dein verbrauchter Anteil dezidiert erfaßt werden kann. Du hast mit einem Wasserverbrauch anderer Mieter oder Eigentümer NIX zu schaffen!
Ausmeiner Sicht : gar keine. Die verbleibenden Eigentümer müssen die nicht bezahlten rechnungen übernehmen. Der Verwalter muss dafür sorgen, das gegen die säumigen Eigentümer vorgegangen wird. Mahnbescheid usw. bis zur Zwangsversteigerung.
Gruß Blauonor
Hallo,
das Problem kennt man.
Am Besten, sie zahlen die Abschläge an die versorger, damit Ihre Mieter keine Nachteile erhalten, behalten aber die Zahlungen für den Wirtschaftsplan ein. Die Verrechnung muss die hausverwaltung vornehmen.
Weitere Überlegungen sind, ob man die anderen Objekte nicht in die Zwangsverwaltung anmeldet - beim Amtsgericht.
Liebe Frau Noekel,
ich bin mittlerweile zu lange aus dem Geschäft raus, mit Eigentumswohnungen hatte ich praktisch nichts zu tun, und ich muß mich um einen schwer kranken Familienangehörigen kümmern.
Freundlichen Gruß, buzz
ich habe folgendes Problem: Ich bin Eigentümerin einer
vermieten Eigetumswohnung. Nun habe ich ein Schreiben der
Hausverwaltung erhalten, die mir mitteilt, daß 3 andere
Parteien des 6 Familien Hauses die Nebenkosten w/ abgegebener
eV und ähnliches nicht mehr zahlen können und aufgrund dessen
eine Rechnung der Stadtwerke nicht bezahlt werden kann. Ich
soll mich jetzt dazu äußern. Was für Möglichkeiten habe ich in
so einem Fall?
Hallo,
Sichwort: Gesamtschuldnerische Haftung. Die Versorgungswerke beliefern das Haus / die Gemeinschaft und nicht Einzelne. Ergo - alle müssen bezahlen bzw. sind für die Bezahlung gegenüber dem Lieferanten haftbar im Aussenverhältnis.
Daher kann man erst einmal nicht viel machen, außer bezahlen! Sonst stellen die Versorgungswerke die Lieferung für das ganze Haus ein. Das könnte sich negativ auf das Verhältnis Deiner - zahlenden Mieter - zu Dir auswirken.
Dann wäre zu klären,
a) Wie lange die Hälfte der Miteigentümer schon nicht bezahlen?
b) Was die Verwaltung bisher getan hat um Gelder beizutreiben?
c) Wie lange wissen es die Eigentümer schon, dass hier latente Geldnot herrscht?
d) Werden Zwangsbeitreibungsmaßnahmen betrieben und wenn es sein muss, bis zur Zwangsversteigerung?
Leider habe auch ich immer erfahren müssen, dass Eigentümer sich weigerten, die Zwangsversteigerung in Auftrag zu geben, mit dem Hintergrund, das sollen doch die Banken machen, denn die kassieren auch dann die Erlöse. Nur haben die Banken mehr Luft - und wenn der Steuerzahler hierfür aufkommen muss - und können länger warten.
Wollte Deine Gemeinschaft auch warten?
Hattet ihr Kenntnis von der Situation?
Wie lange schon?
Was habt ihr getan? (Persönliche Gespräche / Ratenzahlungsvorschläge / etc. )
Wenn dies geklärt ist und zu keinem Ergebnis führt: Dringend kurzfristig Rechtshilfe bei einem Anwalt suchen und zur Not zwangsversteigern. Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. Es wird sich in der Regel nichts bessern.
Hallo Frau Noekel,
das ist ärgerlich. Als Kapitalanleger ist es ihr Ziel eine Rendite zu erwirtschaften. Dazu muss die Wohnung auch vermietet sein. Zieht ihr Mieter aus weil die Stadtwerke die Versorgung einstellt bekommen Sie keine Miete mehr, haben aber weiterhin Kosten.
Bekommen die Stadtwerke kein Geld werden diese Zwangsmaßnahmen androhen. Die Stadtwerke werden nicht selektiv Wohnung A (zahlt kein Hausgeld) abschalten und Wohnung B (zahlt Hausgeld an die Hausverwaltung) nicht. Für die Stadtwerke stellt sich die Frage ob die Eigentümergemeinschaft die Rechnungen zahlen kann, und das kann sie eben nicht, wie ihr Verwalter mitteilt. Wenn 50 % der Eigentümer nicht zahlen können sie in 4 Wochen beim nächsten Schreiben der Hausverwaltung Stadtwerke mit Handwerker A oder Abfallwirtschaft, Versicherung B und weitere beliebig ersetzen.
Was ist zu tun:
Die Hausverwaltung sollte eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen. Darin sollten die Hausgelder unter Berücksichtigung der tatsächlich zu erwartenden Zahlungen (also nur der 3 zahlenden Eigentümer) festgesetzt werden. Auch sollten Mittel eingeplant werden um nötige rechtliche Schritte bezahlen zu können. Weiter sollte die Verwaltung über bereits eingeleitete rechtliche Maßnahmen informieren bzw. wenn noch nichts passiert sollten diese Maßnahmen beschlossen werden. Diese beiden Punkte (Sonderumlage bzw. Anpassung der Vorauszahlungen Wirtschaftsplan) sowie Hausgeldklage sollten auf der Tagesordnung der kurzfristig durchzuführenden Eigentümerversammlung stehen.
Nun auch nichts zu zahlen bzw. den alten Betrag wäre falsch. Wenn heute das Geld für die Stadtwerke fehlt, fehlt es morgen für die Gebäudeversicherung. Wenn das Gebäude brennt und die Prämie nicht bezahlt ist wäre das der schlimmste Fall.
Sie müssen damit rechnen auf längere Zeit deutlich mehr Hausgeld zu zahlen. Gehen Sie davon aus daß die einzuleitenden rechtlichen Maßnahmen bis zum Geldeingang bzw. der Zwangsversteigerung der 3 Wohnungen sehr lange dauern wird. Die Verwaltung sollte darin Erfahrung haben und einen guten Anwalt.
Bei ähnlichen Sachverhalten habe ich den Anwalt gebeten bei der ersten Eigentümerversammlung bzw. auch später selbst den Sachstand vorzustellen und zu erläutern was jetzt genau getan wird und welche Folgen das hat.
Viel Glück!
Hallo Frau Noekel
Ich gehe davon aus dass die Hausverwaltung bei den säumigen Miteigentümern eine Wohngeldklage bei Gericht einleiten wird. Sie sollten sich in keiner Weise dazu überreden lassen Ihr Wohngeld nicht zu zahlen. Die Hausverwaltung will garantiert von Ihnen wissen, ob o. bzw. ab wann eine Klage vor Gericht eingereicht werden soll. Sie sollten der Klage schnellst möglich zustimmen ,da ich aus eigener Erfahrung kennengelernt habe, dass eine Verzögerung nur die Anwaltskosten erhöht , aber säumige Zahler Ausreden und Anschuldigungen erfinden die Ihnen angeblich recht geben würden die Wohngeldzahlungen einzubehalten.
Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen.
Gruß
Sueden78
Bei diesem Problem kann ich leider keine Auskunft geben
Hallo,
ich habe folgendes Problem: Ich bin Eigentümerin einer
vermieten Eigetumswohnung. Nun habe ich ein Schreiben der
Hausverwaltung erhalten, die mir mitteilt, daß 3 andere
Parteien des 6 Familien Hauses die Nebenkosten w/ abgegebener
eV und ähnliches nicht mehr zahlen können und aufgrund dessen
eine Rechnung der Stadtwerke nicht bezahlt werden kann. Ich
soll mich jetzt dazu äußern. Was für Möglichkeiten habe ich in
so einem Fall?
Hallo Brigitte
zum Ersten sollte der Verwalter in dieser Frage rechtssicher antworten können, dafür wird er ja bezahlt.
Die Haftungsfrage hat sich in den letzten Jahren geändert.
http://www.ratgeber-recht24.de/Recht_des_Wohnungseig…
Es sollte eine Eigentümerversammlung einberufen werden um Zukunft zu besprechen.
Ich halte es für eine Katastrophe, wenn ihr keine Rücklagen habt. In unserer Gemeinschaft betragen die pro Wohnung ca.8.000€.
Wenn ihr keine Rücklagen habt, sehe ich das als schweren Verwaltermangel an.
Wenn ihr nicht zahlt, werden die Stadtwerke irgend wann den Strom abstellen. Dann wird dein Mieter dir Problem bereiten.
Um dies zu vermeiden, können die drei solventen Eigentümer ja einen Vorschuss auf das Hausgeld in die Kasse einzahlen.
Eure Problem werden aber zunehmen. Wer zahlt in Zukunft Wasser, Heizung, Grundbesitzabgaben, Müll usw.
Ich würde darauf drängen, dass die Nichtzahler ihre Wohnung verkaufen. Dazu können sie gezwungen werden, wenn sie mit den Hausgeldzahlungen im Rückstand sind >>> Versteigerung.
MfG
uwe
Hallo,
leider gibt es hier eine gesamtschuldnerische Haftung aller Eigentümer. Zur Not müssen die Zahlungsfähigen in Vorlage gehen. Bitte mal die Möglchkeit einer Zwangsverwaltung oder Versorgungssperre prüfen. Ist meist eine sehr gute Möglichkeit, schnell an die Schuldner bzw. Geld ranzukommen. Was schlägt denn die Hausverwaltung vor? Sollten doch eigentlich schnell Möglichkeiten aufzeigen und eine Versammlung einberufen.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
Gruß maxisteffi
Hallo ,
bei diesem Problem kann ich leider nicht helfen rate aber zu Hilfe von einem Anwalt
Hallo Brigitte,
vielen Dank für die Anfrage. Die Frage, die sich hier auftut, ist jedoch eine rechtliche Frage, die von einem Juristen zu beantworten ist.
Jedoch weiß ich, dass der Bundesgerichtshof im Juni 2006 (Az. V ZB 32/05) entschieden hat, dass ein einzelner Eigentümer nicht (bzw. nur in Ausnahmefällen) für Verbindlichkeiten der Gemeinschaft herangezogen werden kann. Insofern sollte es Aufgabe der Hausverwaltung sein, die rückständigen Gelder, wenn nötig auch gerichtlich einzufordern. Wenn dies nicht möglich ist, sollten die anderen Eigentümer sich juristisch beraten lassen, wie weiter vorzugehen ist.
Viele Grüße
P. Koltes
Hallo,
Sie sind für Ihren Eigentumsanteil verantwortlich, zahlt Ihr Mieter nicht haben sie ein Poblem, die Mieter der anderen Wohnungen sind das Problem der jeweiligen Eigentümer. Sind natürlich die übrigen Eigentumer insolvent, wird die Sache auch zu Ihrem Problem. aber erst dann. Da benötigt man mehr Informationen.
Das klingt stark nach einem Rechtsfall, am besten mal mit Haus und Grund oder einem Rechtsanwalt checken. Dies kann ich nicht beurteilen. Gruss BM
Hallo, das kann ich auch nicht beantworten. Ich würde einen Anwald zu rate ziehen.
Ecky
Ich habe in 2002/3 eine im Rohbau befindliche Eigentumswohnung, die sich in einem alten, ehemaligen Bauernhaus befindet gekauft!
Für die Jahre 2003-5 bezahlte ich die Hausgeldabrechnungen obwohl sie mit falschen Angaben und Datum erstellt waren!
Ende 2005 stellte ich der Einmannhausverwaltung ein Ultimatum, dass ich nicht mehr bereit bin aufgrund falscher Abrechnungen Hausgeld zu zahlen!
Diese Hausverwaltung ist eine externe, d.h. sie verlangt dafür Geld!
In den Abrechnungen erscheint jedes mal ein TV-Kabelanschluss den es in der seit 30 Jahren unbewohnten Rohbauwohnung nicht gibt !
Die Jahreshausgeldabrechnung sehen z. B so aus Abrechnungszeitraum 01.01.2006-31.12.2006 lt. Rechnungsdatum am z. B. 31.05.2006 erstellt!
Ich habe drei Jahre gegen die Schludrigkeit protestiert und zahle wegen der falschen Hausgeldabrechnungen seit 2006 kein Geld!
Die Sache liegt jetzt beim Amtsgericht MM , die Gegenseite zauberte plötzlich Abrechnungen der letzten Jahre mit richtigen Datumsangaben für das Amtsgericht aus dem Hut,
So doof kann keine Hausverwaltung sein, dass sie jedes Jahr zunächst eine Datums mäßig falsche und gleich darauf mit dem selben Datum eine Richtige verschickt.
Ich vermute stark, dass der Rechtsanwalt der Hausverwaltung die Hausgeldabrechnungen für den anstehenden Prozess alle neu schreiben ließ, denn mit so verpfuschten Abrechnungen lässt sich kein Blumeneimer gewinnen!!
Hans Erhard von der Maustadt