Entschuldigt bitte, der Vertrag ist natürlich kein Geheimnis. Mittlerweile ist mir klar das ihr natürlich mehr Infos braucht.
Es ist ein sog. Verkaufs-/Marketingvertrag mit folgenden Inhalten: Hiermit beauftrage ich den Makler einen Käufer nachzuweisen, bzw. zu vermitteln für das Immobilienangebot (mein Haus). Mindestlaufzeit 6 Monate.
§ 3 Pflichten des Maklers
Der Makler verpflichtet sich den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes intensiv und unter Ausnutzung aller
Geschäftsmöglichkeiten zu bearbeiten. Er unterrichtet den Auftraggeber auf Anforderung mündlich oder schriftlich über den Stand
seiner Bemühungen und der Marktchancen.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich während der Laufzeit dieses Vertrages keine weiteren Makler mit Maklerleistungen hinsichtlich
des Vertragsobjektes zu beauftragen und die Ausschließlichkeitsrechte des Maklers zu wahren. Der Auftraggeber verzichtet auf
eigene Werbung in Medien jeglicher Art, bzw. stellt laufende Werbung ein.
§ 8 Aufwendungsersatz
Ein Aufwendungsersatz wird nicht vereinbart.
§ 9 Schadenersatz
Falls der Auftraggeber für Dritte (z.B. Miteigentümer, Miterben) ohne entsprechende Vollmacht handelt, oder seine Vertragspflichten
verletzt, oder privat an einen Interessenten verkauft, der ihm vom Makler während der Vertragsdauer nachgewiesen, bzw. vermittelt
wurde, ist der Makler zum Ersatz des sich daraus ergebenden Schadens mindestens bis zur Höhe des Vertriebs-Honorars verpflichtet.
Verkauft der Auftraggeber an einen privaten Interessenten, obwohl eine Reservierung vergeben wurde in Verbindung mit einer
Kaufabsichtserklärung, so ist er auch in diesem Falle dem Maker zum Ersatz des sich daraus ergebenden Schadens verpflichtet gemäß
§ 280 BGB (Schadenersatz wegen Pflichtverletzung) in Verbindung mit § 242 BGB (Leistung nach Treu und Glauben) und § 252
(Entgangener Gewinn).
Es geht mir um das Verhalten des Maklers mir gegenüber… Antworten teilweise erst 2 Tage später, das Haus nur bei ebay Kleinanzeigen inserieren, erst nach mehrmaliger Aufforderung bei Immobilienscout inseriert, von sich aus gelöscht ohne Rücksprache mit mir. Ich möchte die finalen Verhandlungen mit den Interessenten führen, er weigert sich mir die Kontaktdaten zu geben, seine Antwort: Verstehen Sie mich nicht falsch. Die Kunden werden im Erfolg eine Rechnung von mir erhalten. Wenn ich augenscheinlich für die Kunden „nichts“ mache, würden Nachfragen entstehen, wofür ich überhaupt meine Rechnung stelle etc. Ich kenne die Sprüche von Kunden, die bei anderen Maklern waren und dort keinen bzw zu wenig Service erhalten haben.
Von daher muss ich meine Kunden selbst betreuen. So wie ich Sie auch betreue.