Hallo, vielelicht kann mir jemand helfen: Ich habe 2016 einen neuen PKW gekauft, der betrieblich genutzt wird. AfA normal 6 Jahre mit 16,7 % jährlich. Für 2016 habe ich auch noch eine Sonderabschreibung in Höhe von 20 % in Anspruch genommen. D.h., AfA 2016 = 36,7 %, 2017 = 16,7 %, 2018 = 16,7 %, 2019 = 9,9 %. Damit wäre der Wagen nach 4 Jahren abgeschrieben, was nicht sein kann. Mit dem PC verhält es sich ähnlich. Wie ist das korrekt?
So ist es richtig, du schreibst auf 0 € (bzw. 1 € als Erinnerungswert) ab, dann hörst du auf.
Kannst du die Teilwertabschreibung gut begründen? Meistens kassiert das die Betriebsprüfung wieder, dann kostet es einfach nur elend viel Zinsen
Oder war das § 7g EStG? Dann ist es natürlich unproblematisch.