Hallo,
angenommen Patient A hat bei Zahnärztin B Anfang 2013 eine Krone bekommen. A hatte daraufhin nur Probleme damit, ist auch immer wieder damit bei B vorstellig gewesen. B hat mehrfach nachgebessert. Ohne Erfolg, denn A hat immernoch Schmerzen.
B sagte bei der letzten Nachbesserung, dass der Zahn entfernt werden muss, wenn die Beschwerden nicht nachlassen. B würde A auch bei einer Brücke oder einem Implantat preislich entgegenkommen, weil die Erfolgsaussichten der Überkronung von Anfang an fraglich war, aber Zahnärztin B hat dem Patienten A dazu geraten, es zu probieren. Dem medizinischen Rat ist A gefolgt, denn Zahnerhalt steht ja an erster Stelle.
A war nun, da die Schmerzen noch da sind und A ein schlechtes Bauchgefühl hatte zu Zahnarzt C gegangen um eine zweite Meinung einzuholen. C sah sowohl optisch als auch auf dem Röntgenbild, dass die Krone mangelhaft ist und der Zahn nicht mehr zu retten ist. Es ist auch fraglich ob die Überkronung überhaupt hätte stattfinden dürfen. Die Nachbesserungen von B hätten auch nicht zu einer Verbesserung sondern eher Verschlimmbesserung geführt. A muss nun zusätzlich den Kieferknochen aufbauen lassen, bevor ein Implantat die Lücke füllen kann. Auch davon war bei Zahnärztin B nie die Rede. Kurzum: A hat kein Vertrauen mehr in B und möchte B auch nicht mehr aufsuchen, sondern sich weiter von C behandeln lassen.
C rät A nun, ein Gutachten bei der Krankenkasse einzuholen, damit alles rückabgewickelt werden kann. Denn A benötigt einen Kostenzuschuss von der Krankenkasse für das Implantat, nur dann leistet auch A’s Privatversicherung für Zahnersatz.
Welche Möglichkeiten hat A nun tatsächlich?
- Sollte A sich offiziell bei der Krankenkasse melden und ein Gutachten in Kauf nehmen? Damit kommen ja einige auch unangenehme Fragen auf A zu, ggf. auch ein wütender Anruf von Zahnärztin B.
- Oder sollte A sich zunächst schriftlich an B wenden und um eine Rückabwicklung bitten, damit der Weg möglichst schnell für die Behandlung bei C und einen Kostenzuschuss der Krankenkasse frei ist? Oder ist dann damit zu rechnen, dass B sich gleichzeitig von allen künftigen, ggf. durch die Krone entstandenen Schäden entbindet, wofür sie möglicherweise haften müsste, wenn der Gutachter feststellen würde, dass der Knochen aufgrund der Überkronung so geschädigt wurde, dass dieser nun aufgebaut werden muss?
- Muss A einen der Wege beschreiten, oder könnte A auch zu Zahnarzt C gehen, sich schriftlich bestätigen lassen, dass der Zahn hinüber ist, den Zahn entfernen lassen und kann A dann aufgrund der Lücke einen Zuschuss der Krankenkasse erwarten, ebenso die Leistung durch die Privatversicherung von A?
Ich würde mich sehr über Ratschläge freuen!
Mit besten Grüßen
Andrea S.