Probleme mit Zahnkrone - Gutachter?

Hallo,

angenommen Patient A hat bei Zahnärztin B Anfang 2013 eine Krone bekommen. A hatte daraufhin nur Probleme damit, ist auch immer wieder damit bei B vorstellig gewesen. B hat mehrfach nachgebessert. Ohne Erfolg, denn A hat immernoch Schmerzen.

B sagte bei der letzten Nachbesserung, dass der Zahn entfernt werden muss, wenn die Beschwerden nicht nachlassen. B würde A auch bei einer Brücke oder einem Implantat preislich entgegenkommen, weil die Erfolgsaussichten der Überkronung von Anfang an fraglich war, aber Zahnärztin B hat dem Patienten A dazu geraten, es zu probieren. Dem medizinischen Rat ist A gefolgt, denn Zahnerhalt steht ja an erster Stelle.

A war nun, da die Schmerzen noch da sind und A ein schlechtes Bauchgefühl hatte zu Zahnarzt C gegangen um eine zweite Meinung einzuholen. C sah sowohl optisch als auch auf dem Röntgenbild, dass die Krone mangelhaft ist und der Zahn nicht mehr zu retten ist. Es ist auch fraglich ob die Überkronung überhaupt hätte stattfinden dürfen. Die Nachbesserungen von B hätten auch nicht zu einer Verbesserung sondern eher Verschlimmbesserung geführt. A muss nun zusätzlich den Kieferknochen aufbauen lassen, bevor ein Implantat die Lücke füllen kann. Auch davon war bei Zahnärztin B nie die Rede. Kurzum: A hat kein Vertrauen mehr in B und möchte B auch nicht mehr aufsuchen, sondern sich weiter von C behandeln lassen.

C rät A nun, ein Gutachten bei der Krankenkasse einzuholen, damit alles rückabgewickelt werden kann. Denn A benötigt einen Kostenzuschuss von der Krankenkasse für das Implantat, nur dann leistet auch A’s Privatversicherung für Zahnersatz.

Welche Möglichkeiten hat A nun tatsächlich?

  • Sollte A sich offiziell bei der Krankenkasse melden und ein Gutachten in Kauf nehmen? Damit kommen ja einige auch unangenehme Fragen auf A zu, ggf. auch ein wütender Anruf von Zahnärztin B.
  • Oder sollte A sich zunächst schriftlich an B wenden und um eine Rückabwicklung bitten, damit der Weg möglichst schnell für die Behandlung bei C und einen Kostenzuschuss der Krankenkasse frei ist? Oder ist dann damit zu rechnen, dass B sich gleichzeitig von allen künftigen, ggf. durch die Krone entstandenen Schäden entbindet, wofür sie möglicherweise haften müsste, wenn der Gutachter feststellen würde, dass der Knochen aufgrund der Überkronung so geschädigt wurde, dass dieser nun aufgebaut werden muss?
  • Muss A einen der Wege beschreiten, oder könnte A auch zu Zahnarzt C gehen, sich schriftlich bestätigen lassen, dass der Zahn hinüber ist, den Zahn entfernen lassen und kann A dann aufgrund der Lücke einen Zuschuss der Krankenkasse erwarten, ebenso die Leistung durch die Privatversicherung von A?

Ich würde mich sehr über Ratschläge freuen!

Mit besten Grüßen
Andrea S.

Hallo,

laut Posting hatte B selbst von Anfang an eingeräumt, dass die Erfolgsaussichten fraglich waren. Von daher wird man ihr wenig vorwerfen können, vor allem keine Rückabwicklung verlangen.

Dass der Kieferknochen für ein Implantat nicht ausreicht, liegt sicher nicht an der Krone. Und da gibt es ja auch noch die Möglichkeit einer Brücke.

Richtig ist auf jeden Fall, sich an die Kasse zu wenden. Wenn C ein Implantat oder eine Brücke plant, wird die Kasse sicherlich einen Gutachter einschalten.

Viel Glück

Barmer

Guten Abend!

laut Posting hatte B selbst von Anfang an eingeräumt, dass die
Erfolgsaussichten fraglich waren. Von daher wird man ihr wenig
vorwerfen können, vor allem keine Rückabwicklung verlangen.

Hätte A dafür aber nicht aktiv einwilligen oder eine Entscheidung für oder gegen die Behandlung treffen müssen, damit man nun A den „schwarzen Peter“ zuschieben kann im Sinne von „selber schuld, nichts zu holen“? Die Erfolgsaussichten wurden zwar nicht garantiert (das geht ja ohnehin nicht), aber auch von vornherein klargestellt, dass A hier kein (insbesondere kein finanzielles) Risiko eingeht, sondern dies eine letzte Maßnahme darstellt um den Zahn eben noch zu erhalten. Da kann man A ja keinen Vorwurf machen und eine Rückabwicklung aus diesem Grund ausschließen, oder?

Dass der Kieferknochen für ein Implantat nicht ausreicht,
liegt sicher nicht an der Krone. Und da gibt es ja auch noch
die Möglichkeit einer Brücke.

Doch das wäre in diesem Fall möglich, weil der Kieferknochen eine Entzündung aufweist, die erst Zahnarzt C festgestellt hat. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurde diese von B übersehen, laut C lag die Entzündung evtl. sogar schon vor, als die Krone eingesetzt wurde und diese hätte dementsprechend gar nicht eingesetzt werden dürfen. Dadurch wurde die Entzündung ggf. nur noch schlimmer, sodass vor einem Implantat ein Knochenaufbau erforderlich ist.

Richtig ist auf jeden Fall, sich an die Kasse zu wenden. Wenn
C ein Implantat oder eine Brücke plant, wird die Kasse
sicherlich einen Gutachter einschalten.

Also würden Sie, auch nach den ergänzenden Infos zu der möglicherweise übersehenen Entzündung, in so einem Fall empfehlen den Weg über die Krankenkasse zu gehen und auf keinen Fall den Zahnarzt um Rückabwicklung bitten? Denn dass es der nächste Schritt sei den Zahn zu entfernen und die Kosten für die Krone mit dem Implantat bei B zu verrechnen, wurde A ja beim letzten Besuch mitgeteilt bzw. angeboten, was ja grundsätzlich einmal fair ist. A hat aber kein Vertrauen mehr in B und möchte das Angebot nicht annehmen (zumal A Zahnärztin B ja mehrmals die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben hat).
Wie lange könnte dieses Verfahren dauern? Denn A kann ja nicht noch monatelang mit der schmerzenden Krone leben, bis Krankenkasse und Arzt sich geeinigt haben.

Vielen Dank!