Produktidee / Geschäftsidee mit Online Shop

Hallo, ich bin 16 Jahre alt und habe eine Produktidee. An sich ist es nichts neues.
Es ist halt ein Radio (und andere Sachen) sie aus Wertvollen und Edlen Materialien bestehen die es so aber noch nirgends zu Kaufen gibt, bzw. ich habe es noch nirgendwo gesehen. Muss ich für diese Idee ein Patent anmelden? Weil das gibt es doch schon, nur das meine Idee ist, mit anderen Materialien (…). Die Produkte sind alle Handgemacht, natürlich weis ich auch wie ich das alles Bauen muss, habe schon zahlreiche Skizzen gemacht und bin dafür bestens vorbereitet. Auf die Idee bin ich gekommen als ich Praktika und Ferienjobs als Elektriker gemacht habe und weil ich wirklich sehr Handwerklich begabt bin. Die kompletten Preise meiner Produkte habe auch alles auch schon ausgerechnet. Diese Produkte möchte ich gerne auf meiner eigenen Webseite mit einem Online Shop verkaufen. Ist das mit meinen 16 Jahren überhaupt möglich? Außerdem ist meine Mutter allein erziehend und hat nur einen 450€ Job im Altenheim, dazu bekommt sie halt noch vom Amt Geld. Würde das z.B. so Funktionieren, das ich für meinen Online Shop ein Gewerbe Anmelde, das dann alles Regel mit der Mehrwertsteuer und so weiter, und dann einfach ohne ein Patent meine Produkte auf meiner Webseite verkaufen kann? Ich möchte nicht Unbedingt reich damit werden, das ist mir völlig egal, ich möchte in meinem späterem Leben mit dieser Idee mich einfach Versorgen können, das dieses dann meine Arbeit ist. Und ein wirklich großes Unternehmen damit aufbauen will ich ehrlich gesagt auch nicht weil mir das zu Kompliziert ist. Kann mir das jemand mal bitte komplett Ausführlich erklären?

Danke im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo KobeBryant,

OK, leider ist das alles viel komplexer als Du es Dir vielleicht vorstellen kannst. Zunächst einmal bist Du mit 16 nur eingeschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass Du im Normalfall keine Geschäfte durchführen kannst wie z.B. vertraglich einen eigenen Online-Shop anzumelden und zu führen etc., das ist leder so. Bedeutet, entweder musst Du das mit oder über Deine Mutter machen, zwei Jahre warten oder Dich ggfs. genau informieren(z.B. bei der IHK), was Du in welchem Umfang mit 16 Jharen machen darfst oder auch nicht, bevor es Ärger gibt.

So, nun zu den Schutzrechten. Es gibt für verschiedene Dinge(Technik, Vorrichtung, Wörter, Bilder, Texte und Designs), verschiedene Schutzrechte. Wenn Du z.B. eine schöne Zeichung machst, dann ist diese durch das Urheberrecht automatisch mit der Entstehung des Werkes geschützt. Parallel würde ich dieses dann jedoch für wenige(?) Euro noch notariell hinterlegen(Priormart), damit kannst Du nachweisen, dass Du zum Tag x als Erster diese Idee hattest. Da es bei Deiner Sache wohl eher um das Design geht, wäre das so genannte Geschmacksmuster(Designrecht) für Dich, dass passende Schutzrecht. Infos dazu solltest Du Dir einmal in Ruhe durchlesen beim DPMA.de - Beim DPMA kann man ein solches Recht für kleines Geld anmelden, um es für Deutschland zu schützen. Wenn’s EU-weit sein soll, dann meldet man das beim HABM in Alicante an. Die reinen Eintragungsgebühren liegen so bei 70€ für Deutschland und bei ca. 350€ für Europa, wenn Du keinen Anwalt benötigst. Bei der Anmeldung musst Du jedoch überprüfen, ob das Design neu ist, dazu muss man dort eine Recherche durchführen, das geht auch online beim DPMA und dem HABM. Die genannten Ämter überprüfen nämlich die Neuheit nicht, das kann dazu führen, dass ein anderer Deine Designidee schon eingetragen hat… und das gibt oftmals dann Ärger und wird teuer, sehr teuer.

Wenn Du all diese Kleinigkeiten geklärt hast, dann würde ich Dir empfehlen, zuerst einmal Dein Produkt zu bauen. Vorher vielleicht eine Hinterlegung bei Priormart. Sauber alles aufschreiben, was Dich der Spaß für das gesamte Material und Deinen Arbeitsaufwand gekostet hat. Wenn Dein Produkt später z.B. 99€ inkl 19% MwSt. kosten soll, dann darf Dich der Artikel vorher nicht mehr wie sagen wir einmal 56€ ohne MwSt. kosten, sonst rechnet sich Dein Geschäft nicht. Im Anschluss würde ich dann versuchen zuerst einmal einen Artikel auf eBay, Amazon oder Dawanda zu verkaufen, um zu sehen, ob das überhaupt einen interessiert. Generell bietet auch die IHK regelmäßig einen Erfinderberatung durch Patentanwälte an, das kostet in der Regel nichts und Du kannst Dir das ja mal anhören.

Hast Dir viel vorgenommen, egal wie es läuft, danach wirst Du nicht dümmer sein :wink:

Viel Glück wünscht,

TMP

Infos für Erfinder gibt’s auch auf www.einfach-genial.de

Hallo,
man MUSS nicht immer gleich ein Patent für ein neues Produkt anmelden.

Zunächst bleibt die Frage zu stellen, ob die Neuerung überhaupt eine Erfindung (technische Lösung für ein Problem) ist, die zudem NEU und nicht naheliegend ist. Eine Verwendung eines anderen (edlen) Materials für einen bekannten Gegenstand kann sowohl naheliegend sein (weil dadurch stabiler, haltbarer oder besser aussehend) als auch eine Erfindung sein (wenn z.B. die Herstellung besondere Schwierigkeiten durch das andere Material mit sich bringt).

Im Übrigen gilt: Ein Gegenstand ist nicht deshalb neu, weil er nirgends verkauft wird oder „gefunden“ wurde. Zum Stand der Technik gehört ALLES, was vor dem Anmeldetag (auch durch den Erfinder!!!) veröffentlicht wurde. Hierzu kann auch schon eine mündliche Offenbarung in der Kneipe oder dem Golfplatz gehören :wink:

Gruß
patmade

Hi

Du brauchst kein Patent
Was solche Produkte brauchen ist Marketing
Damit ich ein goldenes Radio kaufe muss ich es cool finden und das ist in Deinem Fall die Herausforderung
Jemand muss das ganze so anschieben dass Deine Produkte so bekannt werden damit die Leute sie cool finden und kaufen
Alles andere kommt mit der zeit, Du musst Dir heute keine Gedanken machen wie Du einen Konzern führst ist abe4 gut dass Du Dir mit 16 Gedanken machst
Klopf doch mal bei Apple oder ähnlichen Firmen an die so etwas vermarkten könnten dann siehst Du die Reaktion
Sicherlich wirst Du früher oder später die Kombination zwischen guter Idee und umsetzbarkeit finden
Viel Erfolg

Hallo,

Du hast eine Idee, die Du eventuell durch den Staat schützen lassen möchtest. Siehe Wikipedia: Geistiges Eigentum, und dort den Punkt Arten.

Die entsprechenden Gesetze und Verordnungen findest Du im Internet z. B. unter www.rechtliches.de, www.gesetze-im-internet.de oder auf den Internetseiten des Deutschen Patent- und Markenamtes www.dpma.de.

Du hast eine Produktidee. Patentierbar (durch ein Patent oder ein Gebrauchsmuster) sind nur neuartige, gewerblich nutzbare Erfindungen.

Aber Du hast ein Design. Das kannst Du über ein Geschmacksmuster schützen lassen. Siehe Geschmacksmustergesetz, Geschmacksmusterverordnung und die entsprechende Preisverordnung.

Du mußt aber ausschließen, daß Du ein Gebrauchsmuster, Patent, Geschmacksmuster oder eine Marke eines anderen verletzt. Dazu solltest Du Recherchen zu Deiner Konkurrenz durchführen - Google-, Gebrauchsmuster-, Patent-, Geschmacksmuster- und Markenrecherchen, z. B. über die Internetseiten des Deutschen Patent- und Markenamtes www.dpma.de und die dortigen Datenbanken (z. B. DEPATISnet).

Bedenke, eine Offenlegungsschrift (früher gekennzeichnet durch OS, heute durch A1 hinter der Patentnummer) ist noch kein Patent. Hast Du ein im Wege stehendes Schutzrecht gefunden, solltest Du auch im entsprechenden Register (z. B. DPMAregister) nachschauen, ob das Schutzrecht überhaupt noch besteht.

Ein Schutzrecht besteht nur in dem Land, in dem es erteilt wurde. Wenn Du also z. B. auch in der EU außerhalb Deutschlands aktiv werden willst, mußt Du zusätzlich noch die EU-Schutzrechte durchsuchen, wenn weltweit, dann zusätzlich noch die WO-Schutzrechte usw.

Siehe Wikipedia: Gewerbe.

Wie das mit der Gewerbeausübung durch Minderjährige ist, weiß ich gar nicht. Und ob Euer Haushalt, wenn er staatliche Hilfe erhält, das zusätzliche Einkommen an den Staat abführen muß, weiß ich auch nicht. Aber zu beiden Punkten wirst Du im Internet einiges finden.