Professionelle Teppichreinigung mit katastrophalem Ergebnis - was tun?

Hallo zusammen,

gesetzt sei mal der folgende Fall: Fam. Mustermann hatte sich ein neues Bett gekauft und wollte vor dessen Lieferung nun den 5 Jahre alten Teppichboden auffrischen lassen. Dabei handelt es sich um einen höherwertigen Shaggy Teppichboden - einen Hochfloorboden.
Der Teppich war nicht wirklich schmutzig, da er stets ausschließlich mit Hausschuhen oder barfuß betreten wurde, aber es gab eben Laufspuren und bestimmt saß - trotz regelmäßigen Staub saugens - auch Staub im Floor. Aber eben nicht sichtbar, zumal der Boden ohnehin hellgrau war.

Dennoch entschloss sich die Familie zur Beauftragung einer professionellen Reinigungsfirma, um ein bestmögliches Reinigungsergebnis zu erzielen. Sie bat den Mitarbeiter zur Vorabbesichtigung, fragte auch gezielt nach, ob die Reinigung derartiger Böden zu seinem Portfolio gehöre, er über Erfahrung und nötige Technik verfüge - er bejahte. Die Reinigung von knapp 13 m² sollte 230 Euro kosten - um den im Raum befindlichen Schlafzimmerschrank sollte herumgereinigt werden. Kein Problem lt. Reinigungsfirma auf die Mustermann’sche Frage, ob dies möglich sei.

Wenige Wochen später folgte die Reinigung. Sie dauerte ca. 1 Stunde. Ca. 50-60 Liter wurden auf den Boden aufgebracht und mit dem Reinigungsgerät eingearbeitet/aufgesaugt. Die Wassermenge ist recht gut zu beziffern, da Herr Mustermann die extragroßen 20 Liter-Wassereimer nach Order der Reinigungsfirma befüllte und den Mitarbeitern brachte. Schon kurz nach der Reinigung stank die gesamte Wohnung extrem nach Chemie - lt. Reinigungsfirma sei dies völlig normal. Es folgten 4 Tage des Trocknens (Außentemperatur geschätzt 10 Grad am Tag) - außer in der Nacht waren die Fenster sperrangelweit geöffnet, die Zimmertür geschlossen. Der bestialische Gestank hielt an, veränderte sich aber hin zu modrig/muffelig. Was sich zeitgleich veränderte war die Optik des Teppichbodens: Er wurde zunehmend braun in den Florspitzen und fleckig. :astonished: Nachdem er völlig getrocknet war offenbarte sich das gesamte Desaster: Der Teppich war nicht mehr grau, sondern ekelig braun, fühlte sich dazu matt, stumpf und klebrig an (vorher war er kühl und seidenglatt). Es war kein Vergleich zum Zustand vor der Reinigung - das Reinigungsergebnis war eine völlige Katastrophe. :scream:

Der Inhaber der Reinigungsfirma kam und akzeptierte umgehend die Reklamation der Mustermanns. Es wurde ein Termin zur Nachbesserung vereinbart. Wieder wurde das Schlafzimmer ausgeräumt, erneut blieb der Schrank im Raum. Leider wiederholte sich auch alles was schon beim 1. Versuch geschah inkl. Gestank. Da es diesmal draußen noch kälter war dauerte es diesmal 6 Tage bis der Raum wieder bezogen werden konnte. Viel schlimmer war aber, dass der Boden nun noch brauner war als nach der 1. Reinigung. (Interessant war, dass Mustermanns - um die Trocknung zu beschleunigen - einen Tischventilator auf den Teppich gestellt hatten. Als sie diesen am 6. Tag hochhoben war der Teppich darunter grau - allerdings noch feucht. Die Stelle trocknete nach und war dann genauso braun wie der Rest.) Dazu kam, dass diesmal auch der Schrank beschädigt worden war. Es war offensichtlich soviel Wasser auf den Boden aufgebracht worden, dass sich der Boden des Schrankes an einigen Stellen mit Wasser vollgesogen hatte, dass die Schrankbretter aufgequollen und die Beschichtung aufgebrochen war. :tired_face:

Mustermanns recherchierten nun selber bei einer Reinigungsfirma, die mit der Herstellerfirma des Teppichbodens zusammenarbeitet. Beide - sowohl Hersteller als auch Reinigungsunternehmen - entgegneten spontan, dass deutlich zuviel Wasser verwendet worden sei. Es hätten höchstens 5 Liter eingesetzt werden dürfen. Weiteres Indiz die - trotz kühler Außentemperatur - viel zu lange Trocknungszeit. Dazu sei wohl auch ein falsches, viel zu scharfes Reinigungsmittel verwendet worden. Der Geruch eines Reinigungsmittels sei zwar kurzfristig normal, aber nicht so intensiv wie beschrieben und erst recht nicht modrig. Es sei anzunehmen, dass sich Bakterien gebildet hätten, eventuell sogar Schimmel mit Sporen. Möglich sei auch, dass der Teppichkleber durch die Chemikalie angegriffen worden sei. Weder das Reinigungsergebnis noch die Begleiterscheinungen seien normal - man vermutete unsachgemäße Reinigung.

Mustermanns konfrontieren die Reinigungsfirma mit den Rechercheergebnissen. Angeboten wurde dann recht schnell die Erstattung der Reinigungskosten, was Mustermanns zunächst ablehnten, da die Schäden weitaus größer sind. Stattdessen baten Mustermanns darum, der Inhaber möge seine Betriebshaftpflichtversicherung einschalten (wobei nicht sicher ist, ob ein derartiger Versicherungsvertrag überhaupt besteht). Die Einschaltung wurde zugesagt - wie auch schon diverse Bitten um Rückrufe, die per Whats App bestätigt wurden, dann aber doch niemals erfolgten.

Den Teppich würden Mustermanns am liebsten schnellstens aus dem Raum entfernen lassen schon um ihre Gesundheit nicht zu schädigen. Aber dürfen sie das und ihn aufbewahren für den Fall, dass ein Gutachter ihn anschauen will? Und was ist mit den Schäden am Schrank der Mustermanns? Er hatte zwar schon einige Jahre auf dem Buckel, war aber immer noch in nahezu neuwertigem Zustand. Und wie sollten Mustermanns vorgehen, wenn der Reinigungsmann einfach abtaucht?

Jetzt hab ich viel geschrieben und sage schon mal herzlichen Dank an den, der sich bis hierhin durchgekämpft hat. Einmal mehr danke auch für eine Antwort - gerne ohne Häme und zur Sache. :tulip:

Viele Grüße
Kirsten

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Hallo,

wenn eine Betriebsshaftpflichtversicherung besteht, dann muss diese Information gemäß DL-InfoV euch jederzeit - also schon vor Vertragsabschluss - zur Verfügung gestellt werden. Hat der Betrieb eine Homepage? Im Impressum sollte man finden, ob und wo die Versicherung abgeschlossen wurde.
Die Nichtzurverfügungstellung dieser Information ist übrigens eine Ordnungswidrigkeit…

Kennt man die Versicherung, dann kann man ruhig selber Kontakt zu dieser aufnehmen!

Um die Schadensbearbeitung zu beschleunigen, würde ich den Unternehmer letztmalig auffordern, sich eindeutig, schriftlich und verbindlich zu äußern. Ich würde einen Brief schreiben, den ich noch heute oder morgen zusammen mit einem Zeugen, der den Inhalt kennt, in den Geschäftsbriefkasten einwerfen würde.
Inhalt:

  • Vermutung, dass die Reinigung und die Nachbesserung fehlerhaft durchgeführt wurde
  • Feststellung, dass die Benutzung des Zimmers unzumutbar ist
  • Befürchtung, dass gesundheitliche Schäden möglich sind
  • Letzmalige Aufforderung, sich zum weiteren Vorgehen zu äußern, insbesondere:
  1. Soll der Teppich weiter im Zimmer bleiben?
  2. Wenn nicht: Wird der Unternehmer ihn entfernen? Wann wird das geschehen?
  3. Wie heißt die Versicherung?
  4. Wurde der Schaden gemeldet?

Da dies leicht zu beantwortende Fragen sind, halte ich eine Frist bis kommenden Freitag für mehr als ausreichend. Für den Fall, dass es keine befriedigende Antworten gibt, würde ich die Einschaltung eines Rechtsanwalts ankündigen (und dies auch nach Fristverstreichung umgehend machen).

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Ach ja, da hab ich glatt 2 x Floor im 1. Absatz geschrieben statt Flor und kann sie nun nicht mehr löschen. Hab also 2 Os an Oberlehrer zu verschenken. :relaxed: Wer will? :upside_down_face:

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Da dank ich dir ganz herzlich für deine Antwort, die mir sehr weiterhilft. :tulip: :tulip: :tulip:

Habe gerade mal im Impressum geschaut - das lässt nichts Gutes erahnen:

Streitigkeiten
Hier erhalten Sie als Verbraucher die Möglichkeit, sich bei Streitigkeiten mit uns an eine Schlichtungsstelle zu wenden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Das ist nur ein Standardtext, zu dem jeder Unternehmer verpflichtet ist, der mehr als 10 Personen beschäftigt hat. Das hat nichts zu sagen. Ich nehme an, dass dieser Unternehmer weder bereit noch verpflichtet zur Teilnahme an einem solchen Streitschlichtungsverfahren ist. Egal.
Wenn er eine Berufshaftpflicht hat und diese nicht angibt, ist das auch egal (für dich). Es wäre halt schön, wenn er sie hätte und angeben würde, dann könnte man sich direkt an die Versicherung wenden.

Diejenigen, die nicht dazu bereit sind, schreiben’s auf die Homepage, das sieht in diesem Fall für mich anders aus. Die meisten schreiben, dass sie weder verpflichtet noch bereit sind, sich daran zu beteiligen, insofern könnte das ein gutes Zeichen sein.

Und wenn er keine hat? Der Elektriker, der vor vielen Jahren bei uns den Azubi hat pfuschen lassen, hatte zum Glück eine …

Dann zahlt er selber. Der Schaden dürfte ja überschaubar sein. Ich hoffe jedenfalls, dass genug Privatvermögen für die Schadensbehebung vorhanden ist. Es ist ja schließlich kein Haus abgebrannt, da hätte ich eher Bedenken.

Hallo zusammen,
gestern war ein verpasster Anruf des Reinigungsunternehmens auf dem Handy. Auf Nachfrage durch Rückruf entpuppte sich dieser als „versehentlicher Verdrücker“. Die Reinigungsfirma sicherte dann noch einmal zu, die Versicherungsdaten der Betriebshaftpflicht zur Verfügung stellen zu wollen. Entweder diente das der Beschwichtigung oder aber es gibt wirklich eine solche Versicherung.

Mustermanns wollen daher noch einmal den heutigen Tag abwarten, denn auch wenn sie sich ärgern und den Teppich baldmöglichst los werden wollen würden Sie den Vorfall gerne in Frieden lösen und den Ton erst später verschärfen.

Ich halte euch auf dem Laufenden und wünsche einen guten Start in die Woche. :slightly_smiling_face: