Professionelle Zahnreinigung als Handwerkerleistung(?)

Hallo,
könnte die professionelle Zahnreinigung steuerrechtlich als Handwerkerleistung geltend gemacht werden? Die macht wohl nicht der Zahnarzt/Zahnärztin…
MfG

Im Mittelalter gab es das. Wenn du solch einen Barbier findest, frag, ob er auch schröpft und Egel setzt.

(Wer außer ZA soll das denn sonst machen, solltest du dein fest eingebautes Gebiss und nicht deine Kettensäge meinen?

Eine dafür speziell ausgebildete ZA-Helferin?

Eine professionelle Zahnreinigung, auch PZR genannt, ist eine intensive Reinigung der Zähne, die in zahnärztlichen Praxen von speziell ausgebildeten Fachkräften durchgeführt wird.

Quelle: https://www.aok.de/pk/leistungen/zahngesundheit/professionelle-zahnreinigung/

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Hallo,

da gibt es eigentlich zwei Hindernisse, die nicht unüberwindbar sind, aber sicherlich einiges Geschick erfordern. Zum einen muss die Handwerkerleistung im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Das kann man wohl in Absprache mit der Praxis arrangieren können. Zum anderen sind mit Handwerkerleistungen lt. EStG Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen gemeint. Möglicherweise kann man auch diese Klippe mit etwas Formulierungs- und Argumentationsgeschick umschiffen.

Gruß
C.

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Die das wohl in einer ZA-Praxis macht und nicht zuhause auf dem Küchentisch? Und von da aus auch Rechnungslegung erfolgt?

Das hat keiner behauptet. Du hingegen warst der Meinung, nur der Zahnarzt würde das machen, und das ist offensichtlich falsch.
Ich habe nichts zur Zahnreinigung als Handwerkerleistung gesagt (auf die Idee muss man erstmal kommen!), sondern lediglich deine falsche Aussage richtiggestellt.

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Dazu möchte ich noch ergänzen, dass du Zahnprotesen, falls du Lehrer bist, als Werbemittel absetzen kannst: Nämlich als wichtige Anschauungsmittel für deinen Unterricht („Seht her, so gut lassen sich heutzutage heftige Prügeleien kaschieren!“)

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Das ist wirklich interessant. Ich sags ja immer wieder: man muss seine guten Ideen nur richtig verkaufen.

Ja, das musste mal gesagt werden, auch wenn jede*r Vernunftbegabte davon ausgehen kann, dass mit „ZA“ die Praxis als solches gemeint war. Oder glaubst Du es macht steuerliche Unterschiede ob der Azubi oder der Meister Deine Steckdose repariert?
(>>> Analogie, you understand?)

Du bist, glaube ich, als Lehrerin unterwegs? Merkt man.

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Ach was?!

Ach was?!

Das ist die Antwort. Ich hätte besser recherchieren müssen. Damit ist die Diskussion meinerseits beendet.

MfG

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Die Aussage von @C_Punkt ist zwar richtig, allerdings wäre erst zu klären, ob eine zahnmedizinische Fachangestellte, wie es mittlerweile heißt, überhaupt als Handwerker gilt. Da die Abschlussprüfung nicht von der Handwerkskammer, sondern von der Zahnärztekammer abgenommen wird, wäre das zu verneinen, insofern stellt sich gar nicht erst die Frage, wo die Leistung erbracht wurde.

Selbst diese Frage ist ohne Belang, weil es sich schon bei der durchgeführten Arbeit nicht um etwas handelt, was der Gesetzgeber unter Handwerkerleistung versteht.

Mit

sind natürlich Maßnahmen gemeint, die an Gegenständen und nicht an Personen durchgeführt werden.

Um eine Handwerkerleistung durchzuführen, muss man keine Abschlussprüfung absolviert haben oder in einem entsprechenden Ausbildungsverhältnis stehen. Es geht um die Tätigkeit, nicht um die Person. Wenn sich die

nebenbei ein paar Euro mit Gartenarbeiten und der Sanierung von Altbauten hinzuverdient, könnten die in Rechnung gestellten Lohn- und Fahrtkosten fraglos vom Auftraggeber steuerlich geltend gemacht werden. Gleiches gilt für Studenten der Rechtswissenschaften, Blumenhändler und gänzlich unausgebildete Personen.

Es gibt hier gar nichts zu klären,denn es it, wie bereits gesagt, lt. Gesetz keine Handwerkerleistung sondern es sind Gesundheitskosten, die lediglich als außerordentliche Aufwendungen anzusetzen sind, allerdings lohnt das nur, wenn der Gesamtaufwand hoch genug ist (zumutbarer Betrag).

Die ZA-Helferin ist Erfüllungsgehilfin des Zahnarztes und fürht ebenso wie der ZA zahnmedizinische Tätigkeiten aus.

Das ist Satire, gell?

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kann man machen - aber da die Anrechnung bei der Steuer nur bei „haushaltsnahen“ Leistungen gilt… ist das einfacher zu prüfen.
Ich geh ja auch nicht hin und reiche die Rechnungen für mein Auto bei der Steuer ein - und der Kf-Mechatroniker ist sicher Handwerker

Ein Blick ins EStG hätte genügt.

Moral: Warum zum Schmittchen gehen, wenn man zum Schmitt gehen kann?

Schöne Grüße

MM

Jeder kann seinen Senf dazugeben, auch wenn er nichts zu sagen hat…

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Ja, genau das hat wewewa vor die Hunde gebracht.

Du hättest sonst in diesem Thread lernen können, wie man systematisch die richtige Antwort auf eine derartig banale Frage selbst finden kann.

Sic transit gloria mundi…

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