Profil auf Facebook: Können frähere, nicht mehr aktuelle Versionen durch Dritte sichtbar gemacht wen

Liebe Foristen,
hier eine eher theoretische Frage an die Ebbexperten, gestellt von einem Computer"säugling": Man hört und liest so viel darüber, dass das Web Nichts vergisst. wie aber ist das zu verstehen?
Hier ein Beispiel: Jemand macht in seinem Facebook-Profil o/u in seinen Facebook-Mitteilungen bestimmte Angaben zur eigenen Person. Einige Zeit später entschließt sich diese Person, diese Angaben wieder zu löschen.
Meine Frage: Ist es möglich, frühere, inzwischen wieder gelöschte Facebook-Angaben wieder „sichtbar“ zu machen" und damit ggf. zum Nachteil dieser Person zu verwenden?

Dankeschon bereits vorab für die Erläuterungen sagt
Schmittchen

Also, dass das Internet nichts vergisst bedeutet soviel wie, dass alles was je online gestellt wird theoretisch unendlich oft verbreitet wurde mit nur einem Upload, da die Vervielfältigung digitaler Entitäten eben digital abläuft. Im Klartext soll das Ganze eigentlich so viel heißen wie: Stellst du was ins Internet, erwarte nicht dass es gelöscht ist, wenn du es wieder löschst. Das liegt unter anderem an läppischen Urheberechtseinstellungen der Gesellschaft und unsachgemäßgem Umgang mit fremdem Eigentum (denn das ist es im Endeffekt). 
Andererseits vergisst das Internet - nachweislich - sehr wohl und digitale Medien sind rein physikalisch nicht  für immer im Internet, aber eben für die Zeit in der es uns interessiert schon…

Zu deiner Frage: Nein! Derartiges sollte nicht möglich sein. Was Facebook aber in der Realität für Möglichkeiten hat, ist ziemlich intransparent und somit nicht eindeutig beantwortbar. Allerdings wird es nicht passieren, da es gegen Datenschutzklauseln verstößt personenbezogene Daten länger als 7 Tage nach deutschem Recht zu speichern (dazu gehören u.a auch die persönliche IP).

Allerdings wird es nicht passieren, da es gegen
Datenschutzklauseln verstößt personenbezogene Daten länger als
7 Tage nach deutschem Recht zu speichern (dazu gehören u.a
auch die persönliche IP).

Und du glaubst allen Ernstes, dass FB sich an deutsches Recht hält?
Träum weiter.