Profil des Steuerdaten-CD-Verkäufers

Hallo Experten,

wie muss ich mir die Verkäufer dieser Steuer-CDs vorstellen? Sind das kleine Mitarbeiter Schweizer Banken (oder eher Manager)? Die Kopieren Massen an Daten deutscher Kontoinhaber und verdienen dann ein paar Millionen - Wie viel Arbeit macht ihnen das wohl? Und wie gefährlich ist das, was sie machen, für sie selbst?

Man spricht ja in den Medien offenbar nicht gerne darüber…

Karl

Die Rache der Nerds
Hallo,

wie muss ich mir die Verkäufer dieser Steuer-CDs vorstellen?

Ich denke die meisten werden IT-Fachkräfte sein, die eben einen ziemlich weitreichenden Zugriff auf Datenbanken haben. Und während die „Manager“ mit ihren „Erfolgsprämien“ ordentlich absahnen, ist das Gehalt eines SysAds dagegen meist (relativ!) gering. Da passiert es dann eben ab und zu mal, das einer davon sich alternative Verdienstmöglichkeiten sucht.

Gruß

Anwar

Hallo Experten,

wie muss ich mir die Verkäufer dieser Steuer-CDs vorstellen?

du meinst, es war nur einer?

Hallo,

wie muss ich mir die Verkäufer dieser Steuer-CDs vorstellen?

die Frage ist schon einmal, woher der Mitarbeiter einer ausländischen Bank wissen will, welcher der vielen deutschen Kunden des Institutes seine Zinserträge nicht versteuert. Kann er nicht.

Von daher handelt es sich mutmaßlich lediglich um Kundenlisten, z.B. Listen von Kunden mit Wohnsitz in Deutschland. Eine solche Liste kann jeder Mitarbeiter eines jeden Kreditinstitutes erstellen, der Zugang zu einem PC hat.

Die andere Alternative ist, daß jemand eine Liste von den Kunden erstellt, von denen er bspw. aus Kundengesprächen weiß, daß ihre Einnahmen nicht versteuern. Das kann wiederum eigentlich nur ein leitender Mitarbeiter wissen, der einen großen Kundenkreis überblickt.

Die dritte Alternative ist, daß jemand eine Liste der deutschen Kunden mit ihrem Kapitalerträgen erstellt hat. Auch das könnte nur jemand aus dem entsprechenden Bereich machen, allerdings hat zu den Daten im Zweifel jeder Mitarbeiter aus dem Bereich Zugang.

Was es ganz sicherlich nicht gibt, ist ein Datenfeld in der EDV, das Steuerhinterzieher kennzeichnet.

Man spricht ja in den Medien offenbar nicht gerne darüber…

Wieso sollte man auch? Schließlich macht man sich mindestens arbeitsrechtlich, wenn nicht sogar strafrechtlich angreifbar.

Gruß
C.

Hallo Experten ,

wie muss ich mir die Verkäufer dieser Steuer-CDs vorstellen?

du meinst, es war nur einer?

??

Gruß S

Hallo Experten ,

wie muss ich mir die Verkäufer dieser Steuer-CDs vorstellen?

du meinst, es war nur einer?

??

ich glaube nicht, dass 1 Person sowas macht…diese Person müsste nicht nur wissen, was genau sie sucht, sie müsste nicht nur wissen, wie sie an die Daten kommt, sie müsste nicht nur wissen, wie sie die aus dem Banken-PC auf eine CD bekommt - sie müsste auch wissen, wem sie sie verkaufen kann, sie müsste auch wissen, wie man verhindert, dass man entdeckt wird, sie müsste auch wissen, wie man verhandelt, um diese hohe Millionensumme zu bekommen.

Wir haben es entweder mit einem richtigen Verbrecher zu tun oder aber es steckt eine ganze Gruppe Leute dahinter(u.a. ein Geheimdienst).

Hallo,

Von daher handelt es sich mutmaßlich lediglich um
Kundenlisten, z.B. Listen von Kunden mit Wohnsitz in
Deutschland. Eine solche Liste kann jeder Mitarbeiter eines
jeden Kreditinstitutes erstellen, der Zugang zu einem PC hat.

Die Bank hat sicherlich durch verschiedene Zugriffsrechte der Mitarbeiter auf die Datenbasis eine Möglichkeit geschaffen, dass eben nicht jeder eine solche Liste erstellen kann. Weiterhin besteht noch die Möglichkeit auf der Seite der Hardware entsprechendes zu unterbinden. Wo kein Brenner, da keine CD/DVD. Selbes gilt natürlich für USB, Bluetooth, Zugang zum Internet etc.

Wäre es anders, dann würde D mit entsprechenden Angeboten zugesch… werden.

Wieso sollte man auch? Schließlich macht man sich mindestens
arbeitsrechtlich, wenn nicht sogar strafrechtlich angreifbar.

Ja, aber die Strafe steht in keinem Verhältnis zum etwaigen Gewinn

Vgl. http://www.iww.de/pstr/archiv/bankgeheimnis-bankgehe…

Zitat: „Durch die strafrechtliche Sanktionierung der Verletzung ist das Bankgeheimnis in der Schweiz sehr stark abgesichert (Gefängnis bis zu sechs Monaten bzw. Buße bis zu 50.000 CHF; bei Fahrlässigkeit 30.000 CHF).“

Den Job ist ein Mitarbeter der Bank auf alle Fälle los. Und er bekommt dann wohl auch keinen mehr bei einer anderen.

Gruß
vdmaster

Hallo,

auf alle Fälle handelt es sich meistens um kriminelle aus Profitgier.

Nur wenige geben die Daten unentgeltlich weiter, damit sie auf WikiLeaks o.ä. veröffentlich werden können.

Es kann aber auch mal der Direktor selbst sein.

Infos hierzu http://de.wikipedia.org/wiki/Steuers%C3%BCnder-CD

Gruß
vdmaster

Hallo,

Von daher handelt es sich mutmaßlich lediglich um
Kundenlisten, z.B. Listen von Kunden mit Wohnsitz in
Deutschland. Eine solche Liste kann jeder Mitarbeiter eines
jeden Kreditinstitutes erstellen, der Zugang zu einem PC hat.

Die Bank hat sicherlich durch verschiedene Zugriffsrechte der
Mitarbeiter auf die Datenbasis eine Möglichkeit geschaffen,
dass eben nicht jeder eine solche Liste erstellen kann.

„sicherlich“? Jeder Mitarbeiter muß in den Stammdaten suchen können. Wie leicht oder schwer man aus einem Suchergebnis eine Liste machen kann, ist eine Frage des Systems. Im Notfall macht man halt 1.500 Screenshots.

Weiterhin besteht noch die Möglichkeit auf der Seite der
Hardware entsprechendes zu unterbinden. Wo kein Brenner, da
keine CD/DVD. Selbes gilt natürlich für USB, Bluetooth, Zugang
zum Internet etc.

Wenn man die Liste hat, kann man sie auch ausdrucken und woanders wieder einscannen.

Wieso sollte man auch? Schließlich macht man sich mindestens
arbeitsrechtlich, wenn nicht sogar strafrechtlich angreifbar.

Ja, aber die Strafe steht in keinem Verhältnis zum etwaigen
Gewinn

Deswegen sollte man in den Medien darüber reden? Schau doch bitte mal, auf was sich der Abschnitt in meinem vorherigen Artikel bezog.

Gruß
C.

Hallo,

„sicherlich“? Jeder Mitarbeiter muß in den Stammdaten suchen
können. Wie leicht oder schwer man aus einem Suchergebnis eine
Liste machen kann, ist eine Frage des Systems. Im Notfall
macht man halt 1.500 Screenshots.

Es muß nicht „jeder“ Mitarbeiter in den Stammdaten suchen können. Die Stammdaten können auch vorab auf Datenbankebene gefiltert werden, bevor jemand an seinem Arbeitsplatzrechner darauf Zugriff bekommt.
Damit kann zwischen bspw. Kunden aus der Schweiz und dem Ausland unterschieden werden. Zudem kann die Bank es so einrichten, dass erst Personal einer gewissen Gehaltsstufe Zugriff auf die Daten bekommt. Also der Mitarbeiter für die evtl. „spezielle“ Klientel.

Weiterhin besteht noch die Möglichkeit auf der Seite der
Hardware entsprechendes zu unterbinden. Wo kein Brenner, da
keine CD/DVD. Selbes gilt natürlich für USB, Bluetooth, Zugang
zum Internet etc.

Wenn man die Liste hat, kann man sie auch ausdrucken und
woanders wieder einscannen.

Sofern man an die Daten rankommt, siehe oben. Das Ausdrucken von bspw. 10.000 Seiten fällt ja nicht weiter auf :wink: .

Ja, aber die Strafe steht in keinem Verhältnis zum etwaigen
Gewinn

Deswegen sollte man in den Medien darüber reden? Schau doch
bitte mal, auf was sich der Abschnitt in meinem vorherigen
Artikel bezog.

Ich wollte mit dem Satz nur eine informative Anmerkung machen. Ich habe gar nicht versucht, Dich hierbei zu widerlegen.

Gruß
vdmaster

Hallo,

Es muß nicht „jeder“ Mitarbeiter in den Stammdaten suchen
können.

ach? Und diese Weisheit beziehst aus welchen intimen Kenntnissen der Branche, die mir in den gut 16 Jahren meiner beruflichen Tätigkeit für mehrere Institute verborgen geblieben sind…?

Natürlich muß jeder Mitarbeiter Zugriff auf die Stammdaten haben. In den Stammdaten bzw. über die Stammdatensuche findet man den zuständigen Mitarbeiter, Kontonummern, Versandvorgaben, Branchenschlüssel, Daten für das Meldewesen, Legitimationsdaten etc.

Letztlich nimmt man in einem Kreditinstitut am operativen Geschäft nicht teil, wenn man keinen Zugriff auf die Stammdaten hat. Es ist gelegentlich durchaus gewollt, daß nicht jeder Mitarbeiter Zugriff auf alle Daten inkl. Kontostände hat, aber der Zugriff auf die Adresse ist mindestens erforderlich, um z.B. den Klaus Müller in Radevormwald, Deutschland, vom Klaus Müller in Rome (WI), USA unterscheiden zu können.

C.

Hallo,

dazu sind keine intimen Kenntnisse der Kreditinstitute nötig. Lediglich solche über relationale Datenbanken.

Warum sollte in der Schweiz Herr oder Frau X Zugriffe auf bspw. deutsche Anleger ab einer bestimmten Summe haben, wenn sie im normalen Kundenverkehr tätig ist, oder aber Kleinkredite bearbeitet ? Da macht es doch mehr Sinn, wenn der Zugriff auf den hierfür Zuständige(n) Herr oder Frau Y beschränkt ist.

Es geht ja nicht um Otto Normalverbraucher, der sich an der Kasse anstellt, sondern „Mr. Wichtig“, der vorab sein Gesprchsbedarf avisiert. Alles weitere geht u.U. (je nach Vereinbarung) über Zahlencodes/Kennwörter der auch biometrische Merkmale.

So ein Bearbeitungsmodus ist „diskreter“. Die Masse der Kontoinhaber in den fraglichen Oasen wird so einen Service sicher nicht haben. Aber diejenige in der monetären Oberliga schon.

Wird Dich aber auch nicht jucken, weil Du ja Deine Meinung hast und die ist ja auf n-Erfahrung basierend und vielleicht auch zementiert.
Revierverhalten eben.

vdmaster

Warum sollte in der Schweiz Herr oder Frau X Zugriffe auf
bspw. deutsche Anleger ab einer bestimmten Summe haben,

Das habe ich nie geschrieben.