Hallo,
kurz zum Sachverhalt.
Im Nov. 2009 wurde ein Programm auf einem Rechner installiert, welches illegalerweise aus dem Internet heruntergeladen wurde inkl. Keygenerator. Das Programm lies sich Installieren und auch 2-3 Tage nutzen. Danach sperrte es sich mit der Begründung „Illegaler Schlüssel“.
5 Monate später kommt ein Anwaltsschreiben mit allen im Programm hinterlegten Daten die das Programm übermittelt hat. IP, Name (im Programm hinterlegt), Adresse etc.
Mit der Begründung laut Anwaltsschreiben:
„Hierbei handelt es sich insbesondere um eine Vollversion einschließlich sämtlicher Zusatzmodule, wobei es sich hierbei nicht um eine Demoversion gehandelt hat, sondern die entsprechende Vollversion ist mittels eines illegal generieren Keycodes zur Lauffähigkeit aktiviert worden.“
Das Programm wurde direkt nach der Sperrung wieder deinstalliert, hatte sowieso nur den Zweck einmal die Vollversion inkl. aller Module zu sehen und kurzfristig zu testen.
Nun die Frage(n)
-
ist es überhaupt erlaubt, dass ein Programm diese Daten an den Besitzer überträgt um ein Verfahren einzuleiten? (Datenschutz?)
-
Der Anwalt setzt in seinem Schreiben dermaßen unter Druck, dass kaum Zeit bleibt um die Fakten zu prüfen. Einschreiben eingegangen: 15.3.2010… Laut Anwaltsschreiben soll das Geld inkl. Unterlassungserklärung bis spätestens 17.3.2010 eingegangen sein.
Die Kosten für die ganzen Sache
Strafe: 1250€
Abmahnschreiben: 651,80€
Mit dem Anwalt wurde bereits telefoniert, dieser bot an, die Summe von insgesamt 1901,80€ auf 1700€ zu erlassen, wenn er das Geld bis Ende der Woche und die Unterlassungserklärung asap erhält.
Sollte in dieser Angelegenheit eine Rechtsberatung erfolgen? Oder das Geld gezahlt werden? Oder es womöglich auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen bezüglich dem Datenschutzrechtlichen Aspekt?
Schonmal vielen Dank für die Antworten!