Projektkonto eröffnen, aber wo?

Hallo,
ich habe eine frage bezüglich eines Kontos für ein Projekt, an welchem ich seit kurzem mitarbeite.
Verständlicherweise möchte niemand aus der Gruppe, bzw. dem Projekt, allein mit seinem Namen ein Konto eröffnen, und damit für die Finanzen bürgen.
Deshalb meine Frage: Gibt es Banken, welche Projkt- oder Gruppenkonten anbieten? Wenn ja welche?

vielen Dank im Vorraus.

Hallo,
üblich ist die Kontoeröffnung in Form einer Arbeitsgemeinschaft. Dies ist eine gängige Kontoführung, welche nahezu jede Bank durchführt. Wichtig ist ein Schriftstück-Vertrag etc… welches Details regelt, darstellt… Wichtig sind die handelnden Personen…Zeichnungsberechtigung etc.
Viel Erfolg beim Projekt
Gruß
Eisi

Hallo,

aufgrund des Geldwäschegsetzes ist das nicht mehr so einfach möglich.

Normalerweise läuft das Konto auf die Projektleiter und das Konto auf Guthabenbasis. Wenn dan noch ein
‚und‘-Konto vereinbart, d.h. es müßen immer zwei Unterschiften auf dem Beleg sein, dann ist das schon ziemlich Wasserdicht.

VG

Martin

hallo,

es gibt banken (z.b. raiba/voba und sparkassen), die sog. vereinskonten eröffnen. da lautet das konto dann auf den vereinsnamen, und definierte personen bekommen definierte zugriffs- bzw. zeichnungsberechtigungen.
theoretisch kann man sowas auch für ein projekt machen, allerdings bedürfen vereinskonten einer vereinssatzung, in der klar geregelt ist, wer was darf.

in eurem fall sollte das eher ein geschäftskonto sein, das man unproblematisch eröffnen kann und zeichnungsberechtigungen vergeben kann. aber auch hier muß klar geregelt sein, wer für das konto haftet (gesamt- oder teilschuldnerisch). eine haftung endet in eurem fall immer an einer privaten person, da ein projekt keine juristische peron (also ein unternehmen o.ä.) sein kann. im grunde landet ihr - außer der bezeichnung - wieder beim urpsrungsproblem.

so ein konto richtet grds. jede bank oder jedes kreditinstitut ein.

saludos, borito

ich denke das ist nicht möglich.

wenn das ein schulisches projekt ist würde ich mal den lehrer fragen, ansosnten sieht mir das nur wie eine lockere gruppe aus , kein eingetragener verein oder so was.

Guten Tag,
ich verstehe die berechtigte Sorge, wegen der Haftung. Ein solches Konto ist nur als Geschäftskonto möglich, wenn bei der Bank eine entsprechende Vollmacht (Notar) hinterlegt ist.
Jetzt hängt es von der Größenordnung ab, da es nur Sinn macht, wenn da in diesem Projekt richtig Geld fließt.
Ohne Notar ist es auch möglich, wenn ein Dokukent aufgesetzt wird, wer - zu - welchen - Teilen haftet. Bei der Bank kann IMMER nur EINE Person benannt werden, da ein Konto, auch wenn es ein Geschäftskonto ist, EINE Person gegenüber der Bank haftet.
Sollte es sich um eine juristische Firma handeln, so haften die einzelnen Gesellschafter, gemäß Ihrer Prokura. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es eine durchgreifende Haftung gibt, falls die Einlagen des Unternehmens unzureichend sind.

Ich hoffe, dass ich mit der Auskunft weiter helfen konnte. Bitte immer daran denken: Die eingesetzten Mittel sollen den Aufwand wert sein, nicht umgekehrt. Wegen 2,50 EUR betreibt man keinen solchen Aufwand. Wegen ein paar Millionen schon - da lohnt sich auch der Gang zum Notar.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred

Nein sowas gibt es nicht.
Ihr müßte dann eine Gesellschaft nach BGB oder eine Firma gründen. ==> Haftung Gesamtschuldnerisch.
Sowas ist auch wegen dem Geldwäschegesetz nicht erlaubt.

Hallo marianmitm,
ich bin leider kein Experte in der Kontoführung, aber im Zweifel ist die Kontoführung kein Problem solange diese nur kreditorisch geführt wird. Ich würde direkt am Bankschalter mal vorsprechen, a. bei einer Sparkasse und b. einer Großbank.
Viel Erfolg
HJR

Nein das gibt es meines Wissens nach nicht…

Hallo!

Diese Seite ist ganz hilfreich zu Fragen rund um´s Konto und der Eröffnung.

http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid…

Grundsätzlich gilt, frag bei deiner Bank nach. oder bei mehreren. Jede Bank handhabt das anders.
Warum möchte denn keiner ein Kto. auf seinen eig. Namen eröffnen? Das ist ja ungefähr zu vergleichen mit einem Klassenkassen Konto. Es wir z.B. auf den Namen des Lehrers geführt mit dem Zusatz -> Klassenkonto 3a.
Treuhandkonten sind auszuschließen, da diese nur für bestimmte Berufsgruppen „zugelassen“ sind wie Notare, Rechtsanwälte etc.

Hallo,

also, wenn ich Sie richtig verstanden haben, dann gründen Sie eine BGB-Gesellschaft. Dort haften immer alle mit Ihrem gesamten Vermögen. Eine Kontoeröffung für eine BGB-Gesellschaft dürfte bei einer Bank kein Problem sein.

Hallo!
Wenn kein Kontokorrentkredit von der Bank benötigt wird, wäre ein nicht eingetragener Verein vielleicht eine Option.
Welche Bank dafür in Frage kommt, kann man nur vor Ort klären.
Viele Grüße
Stephan Tenhaken