Guten Tag,
ich verstehe die berechtigte Sorge, wegen der Haftung. Ein solches Konto ist nur als Geschäftskonto möglich, wenn bei der Bank eine entsprechende Vollmacht (Notar) hinterlegt ist.
Jetzt hängt es von der Größenordnung ab, da es nur Sinn macht, wenn da in diesem Projekt richtig Geld fließt.
Ohne Notar ist es auch möglich, wenn ein Dokukent aufgesetzt wird, wer - zu - welchen - Teilen haftet. Bei der Bank kann IMMER nur EINE Person benannt werden, da ein Konto, auch wenn es ein Geschäftskonto ist, EINE Person gegenüber der Bank haftet.
Sollte es sich um eine juristische Firma handeln, so haften die einzelnen Gesellschafter, gemäß Ihrer Prokura. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es eine durchgreifende Haftung gibt, falls die Einlagen des Unternehmens unzureichend sind.
Ich hoffe, dass ich mit der Auskunft weiter helfen konnte. Bitte immer daran denken: Die eingesetzten Mittel sollen den Aufwand wert sein, nicht umgekehrt. Wegen 2,50 EUR betreibt man keinen solchen Aufwand. Wegen ein paar Millionen schon - da lohnt sich auch der Gang zum Notar.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred