Liebe/-r Experte/-in,
ich bin seit 2003 selbständig als Einzelunternehmerin in einem Kunstberuf, der aber als Handwerksberuf in die Handwerksrolle eingetragen ist. In Folge einer mehrmonatigen Erkrankung, gibt es zur Zeit noch offene Pfändungen gegen mich und ich verfüge zur Zeit nur über ein Pfändungsschutzkonto. Für das kommende Jahr plane ich ein Kunstprojekt, in dessen Zusammenhang Skulpturen (illuminierte Glasskulpturen) von mir während einer Dauer von ca. 4 Wochen (Vor- und Nachbereitungszeit ca. 2 Wochen) einen Raum beleben, in dem vorwiegend jungen und noch unbekannten Künstlern (z. Bsp. Autoren, Poetryslam, Musikstudenten, Schauspieler, Fotografen) ein Raum geboten werden soll. Das Projekt ist als Förderprojekt für junge Künstler und zugleich als nicht kommerzielle Ausstellung während eines Studentenprojektes geplant. Die Unkosten sollen teilweise durch Crowdfunding, teilweise durch die entsprechenden Veranstaltungen gedeckt werden. Dazu wird ein Konto benötigt. Meine Frage ist nun, ob es möglich ist, dieses temporäre Projektkonto über eine dritte Person zu führen und wenn ja, was muss beachtet werden?
Mit freundlichen Grüßen