Projektmanager - freier Beruf?

Hallo,

das Problem mit den Katalog(ähnlichen) Berufen ist ja, dass die neumodischen Berufe da gar nicht drin sind.

Mal angenommen, jemand ist selbständiger Projektmanager/Berater, in dem Sinne, als dass er seine Kunden bezüglich ihrer Web-/IT-/PR-Projekte berät und ihnen die richtigen Leute verschafft, die dies ausführen können. D.h. er kauft sich die Dienstleistungen ein und stellt diese dann zusammen mit seiner Beratung dem Kunden als Ganzes in Rechnung.

Wie ist eure Einschätzung dazu, inwiefern er das als Freiberufler machen könnte? Ich weiss, das ist Einzelfallabhängig und das Finanzamt muss die Entscheidung treffen, aber wie schätzt ihr das ein?

Könnte das so ein Katalogähnlicher Beruf sein?

Vielen Dank!

Wie ist eure Einschätzung dazu, inwiefern er das als
Freiberufler machen könnte? Ich weiss, das ist
Einzelfallabhängig und das Finanzamt muss die Entscheidung
treffen, aber wie schätzt ihr das ein?

Könnte das so ein Katalogähnlicher Beruf sein?

wie ist denn die vorbildung dieses beraters ?

studium oder so ?

gruß inder

Hallo,

ich kenne so jemanden, der macht das seit über 10 Jahren „freiberuflich“. Er ist Projektmanager und Planer in der Baubranche und Architektur … so in dieser Richtung (Raumplanung, Organisation von Projekten, Planungen, sogar Raumgestaltung und Möbilierungen für Büros usw.).

Projektmanager/Berater, in dem Sinne, als dass er seine Kunden
bezüglich ihrer Web-/IT-/PR-Projekte berät und ihnen die
richtigen Leute verschafft, die dies ausführen können.

Soweit passt es.

D.h. er kauft sich die Dienstleistungen ein und stellt diese
dann zusammen mit seiner Beratung dem Kunden als Ganzes in
Rechnung.

Ich denke nicht das dies so geht.

Auf jeden Fall macht „mein Bekannter“ es so, dass er zwar die Planung der Durchführung erledigt, auch z.B. Ausschreibungen erstellt, auch Dienstleister und Subs zusammen mit dem Kunden aussucht, allerdings nicht selber beauftragt und dann dem Kunden in Rechnung stellt.

Sondern er macht sozusagen die Vorarbeit, das Selektieren der Dienstleister und stellt dann diese (z.B 3 zur Auswahl) dem Kunden vor. So hat der Kunde nicht das ganze Trara und muss sich nur noch letztendlich entscheiden.

Auch steht er dann bei der Durchführung selber zur Verfügung für Planungsänderungen zum Beispiel, für Unvorhergesehenes und für Fragen. Das heisst, er ist erster Ansprechpartner für die Dienstleister. Aber diese arbeiten nicht in seinem Auftrag, sondern im Auftrag des Kunden. Somit ist die freiberufliche Tätigkeit gegeben.

Grüße
Jasmin

D.h. er
kauft sich die Dienstleistungen ein und stellt diese dann
zusammen mit seiner Beratung dem Kunden als Ganzes in
Rechnung.

sorry, ich glaube mein erstes post erübrigt sich, denn die vorbildung ist egal,das ist gewerblich.

gruß inder

Die Vorbildung ist ein abgeschlossenes geisteswissenschaftliches Studium.

D.h., dadurch dass er Dienstleitungen quasi weiterverkauft, ist er definitiv gewerblich?
Auch wenn er eben hauptsächlich berät und organisiert, dem Kunden aber eben als Service bietet, nur eine Rechnung für die Ausführung und Beratung zu bekommen? Das wäre also der entscheidende Punkt?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

D.h., dadurch dass er Dienstleitungen quasi weiterverkauft,
ist er definitiv gewerblich?

Richtig, Weiterverkauf ist gewerblich anzumelden.
Ob das nun Weiterverkauf von Dienstleistungen oder von Produkten ist, ist egal.
Bei Vermittlungen sieht das ganze u.U. wieder ganz anders aus (Vermittlungsprovision z.B.).

Auch wenn er eben hauptsächlich berät und organisiert, dem
Kunden aber eben als Service bietet, nur eine Rechnung für die
Ausführung und Beratung zu bekommen? Das wäre also der
entscheidende Punkt?

Richtig.
siehe auch :
http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.php

Servus,

Richtig, Weiterverkauf ist gewerblich anzumelden.

dann wäre ein Arzt, der z.B. wie üblich Teile der Diagnostik an Labormediziner und Radiologen überlässt, ein Gewerbetreibender? Und ein Rechtsanwalt, der einzelne Fragen von spezialisierten Kollegen bearbeiten lässt, auch? Und ein Ingenieur im Anlagenbau, der den Stahlbau von Kollegen rechnen lässt und Instrumentierung und Steuerung selbst entwirft, ebenfalls Gewerbetreibender?

Dazu hätte mich dann doch eine Quelle interessiert, Kommentar oder Rechtsprechung.

Und ebenfalls täte mich interessieren, was für eine Rolle bei der Beurteilung genau spielen soll, was jemand auf eine Rechnung schreibt. Beispiel: Ich verkaufe einen Waggon Weißkohl und schreibe dem Abnehmer dazu eine Rechnung über ein baustatisches Gutachten - Wird der Kohlhandel dadurch zum freien Beruf? Das täte mich überraschen.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Servus,

ein freiberuflich Tätiger muss nicht alles alleine machen. Er darf sich von Kollegen helfen lassen, ohne daß er dadurch Gewerbetreibender wird. Schließlich ist es freiberuflich Tätigen auch ohne weiteres möglich, mit angestellten Arbeitskräften zu arbeiten. So sehr viel buchen Steuerberater nicht selber, dafür ham sie ihre Leute.

In dem Moment, wo die Qualifikation des Unternehmers dazu ausreicht, die von anderen Ingenieuren bezogenen Leistungen fachlich zu beurteilen und deren Tätigkeit in einer Weise zu überwachen, daß er selbst dafür fachliche Verantwortung übernehmen kann, ist das unproblematisch.

In dem Moment, wo er im wesentlichen Funktionen von Vertrieb und Koordination ausführt, ohne die von Dritten bezogenen Leistungen fachlich beurteilen und kontrollieren zu können, ist er gewerblicher Vermittler von Ingenieursleistungen.

Nun ist aber grade in der IT der Projektleiter eine Spezialisierung, die u.U. ganz andere Inhalte und Schwerpunkte hat als die eigentliche Ingenieurstätigkeit von Entwicklern, Systemarchitekten usw. - es hängt vom Einzelfall ab, ob der Projektleiter in der beschriebenen Struktur gewerblich tätig ist oder nicht. Um das beurteilen zu können, müsste man paar Verträge, Unterverträge, Projektpläne, Leistungsnachweise, Abnahmeprotokolle etc. in der Hand haben.

Schöne Grüße

MM