Promifotos bei ebay verkauft / Anzeige bekommen

Hallo Sehr geehrte Damen und Herren - Ich habe heute eine Vorladung von der Polizei bekommen - Das ich wegen einer Straftat / Ich habe Fotos von Prominenten bei Ebay Verkauft / Welche Strafe habe ich zu erwarten ??? Muss ich ins Gefängnis ???
Kann ich mich nicht Irgendwie mit demjenigen der mich angezeigt hat im Voraus einigen das er die Anzeige zurückzieht zum Beispiel mit einer Spende so 200 € an einen Gemeinnützigen Verein des Promis ??? Ich möchte nicht ins Gefängnis und Habe auch mit dem Verkauf von den Fotos nur ca. 100 € Gewinn gehabt , da die Fotos ja auch etwas gekostet haben und meist kostenloser / preiswerter Versand war bei den Auktionen.Was kann ich tun - wie soll ich mich verhalten im bezug auf meine aussage bei der polizei - Habe echt Angst und alle Fotoauktionen bei ebay eingestellt und werde auch keine mehr verkaufen - ich habe aus diesem fehler gelernt und möchte echt nicht ins gefängnis und eine hohe geldstrafe kann ich mir auch nicht leisten , möchte auch keine schulden machen. Bitte Helft mir was erwartet mich bzw. was kann ich tun das ich mit nem blauen auge und ner erfahrung reicher wegkomme. Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.
Ronny

Hallo !

Wo lebst Du denn ? In dieser Welt kann es ja nach der Anfrage nicht sein,oder doch ?

Du willst nicht ins Gefängnis(wer will da schon hin?),hast kein Geld für hohe Geldstrafen,hast bei ebay ja „nichts verdient“,weil die Fotos ja auch Unkosten verursachten,willst in Zukunft auch „brav“ sein und es nie,nie wieder tun …

Also alles beste Voraussetzungen um nicht bestraft zu werden !

Wenn der Prominente vertreten durch seinen Anwalt an einer Unterlassungserklärung und einer damit verbundenen Zahlung interessiert gewesen wären,hätte man es Dir auch ohne Anzeige angeboten. Man ist nicht daran interessiert,es soll durch die Anzeige und den evtl. folgenden Prozess eine abschreckende Wirkung auf Nachahmer erzielt werden.
Da wird man sich bestimmt nicht mehr einigen können und so die Anzeige zurückziehen.
Lass Dich bei einem Fachanwalt für Medienrecht beraten und gebe über ihn eine Erklärung bei der Polizei ab,also keine persönliche Aussage dort.
MfG
duck313

wer Geldstrafen nicht zahlt, landet im Knast.

Hallo,

wie wäre es mal zu seinen Fehler zu stehen anstatt hinterher rumzuheulen? Dass man sowas nicht darf weiss doch jeder - also hast Du es bewusst gemacht. Dabei ist die Höhe des Gewinns unerheblich.

Grüße
Jessica

wer Geldstrafen nicht zahlt, landet im Knast.

Abgesehen davon, dass das so pauschal natürlich nicht zutrifft:

Was soll der Fragesteller mit einer derartigen Antwort anfangen?

wer Geldstrafen nicht zahlt, landet im Knast.

nee ich denke nicht, da kann mann auch so wie heisst das, soziale Stunden machen oder gemeinnützige Arbeit gemacht werden …

viele Grüsse

chatboy

wer Geldstrafen nicht zahlt, landet im Knast.

nee ich denke nicht, da kann mann auch so wie heisst das,
soziale Stunden machen oder gemeinnützige Arbeit gemacht
werden …

So etwas gibt es üblicherweise nur im Jugendstrafrecht.

wer Geldstrafen nicht zahlt, landet im Knast.

Abgesehen davon, dass das so pauschal nicht zutrifft

Beispiele?!

Hi,

nee ich denke nicht, da kann mann auch so wie heisst das,
soziale Stunden machen oder gemeinnützige Arbeit gemacht
werden …

So etwas gibt es üblicherweise nur im Jugendstrafrecht.

Das ist falsch.

Gruß,
Anja

Hallo,

So etwas gibt es üblicherweise nur im Jugendstrafrecht.

Das ist falsch.

das Abarbeiten einer Geldstrafe gibt es auch im regulären Strafrecht. Das ist richtig. Arbeitsleistungen als Strafe gibt es üblicherweise nur im Jugendstrafrecht.

Meine Antwort passte somit nicht zum Beitrag. Ich hatte es so verstanden, dass die Sanktion als solche aus Arbeitsleistungen bestehen könnte.

Gruß

S.J.

wer Geldstrafen nicht zahlt, landet im Knast.

Abgesehen davon, dass das so pauschal nicht zutrifft

Beispiele?!

http://de.wikipedia.org/wiki/Ersatzfreiheitsstrafe

Zum wiederholten Mal stellt Du hier pauschal Behauptungen ohne Quellen in den Raum, die nicht zutreffen und erwartest dann noch, dass man diese mit Quellen widerlegt…

Hallo Ronny,

wenn du bisher nicht vorbestraft bist, wirst du deswegen sicherlich nicht gleich im Knast landen. Du solltest dir aber in jedem Fall eine anwaltliche Beratung geben lassen. Selbst wenn diese etwas kostet, wird ein Anwalt für dich vermutlich eine geringere Strafe „rausholen“, so dass sich das rechnet. Mit deinen Beteuerungen hier („ich will’s nie wieder tun“) bist du in jedem Fall schon mal auf der richtigen Spur…

Gruß,
Tommy