Promotion

Guten Morgen allerseits,

ich habe mir Promotionsordnungen von diversen Universitäten in NRW durchgelesen. Dabei bin ich auf folgende Formulierung gestoßen:
„einschlägiger Fachhochschulabschluss“. Was bedeutet das Wort „einschlägig“ in diesem Sinne?

Vielen Dank

Hallo Wolke,

Dabei bin ich auf folgende Formulierung
gestoßen:

in welchem genauen Zusammenhang?

„einschlägiger Fachhochschulabschluss“. Was bedeutet das Wort
„einschlägig“ in diesem Sinne?

ich vermute! mal, daß ein fachähnlicher Abschluß an einer FH erwartet wird, als Chemie(ingenieur) von der FH wenn man in Chemie promovieren will E-Technik FH wenn man in E-Technik promovieren will etc.

Gandalf

Frage geklärt!

Der gute alte Duden hat mir geholfen.

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