Wenn nichts als Bewirungskosten, dann vielleicht als
irgendetwas anderes?
mir fällt da keine Möglichkeit zu ein…
Wenn ich Parallele zu Betriebsfeier ziehe…
Betriebsfeier/Weihnachtsfeier kann man beispielsweise
absetzen, obwohl dadurch auch keine direkte Nutzen entsteht
(also keine Kunden, Geschäftspartner etc.).
Ich nehme an, Sie meinen eine Betriebsfeier, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer schmeißt…
Die Kosten für eine solche Feier fallen beim Arbeitgeber als „freiwilliger sozialer Aufwand“ in die Kategorie „Lohnkosten“. Wird hier zB pro Arbeitnehmer im Monat ein gewisser Wert überschritten, ist es für den Arbeitnehmer in den meisten Fällen sogar eine zu lohnsteuer-pflichtige Sachzuwendung.
Es gibt auch Fälle der Bewirtung während Fortbildungen, Aufsichtsrats-Sitzungen und Teambesprechungen. In den meisten Fällen stellen hier die Speisen und Getränke nur eine Nebensache dar und sind ebenfalls abzugsfähig. Die Rechnungen lauten allerdings stets auf den Arbeitgeber, bzw auf die Firma.
Von Fällen, in denen ein Arbeitnehmer seinen Chef und seine Kollegen bewirtet und das in irgendeiner Art und Weise absetzen kann, habe ich noch nichts gehört.
Viele Grüße
Diana