Das ist eine richtig schwierige Frage!
Hallo …
als ich das gelesen habe, dachte ich: „Eine ganz einfache Frage!“
Das ist aber weit gefehlt, denn das ist eine der schwierigsten Fragen, die hier in der letzten Zeit gestellt wurden. Es gibt hier einen Haufen an Rechtsunsicherheiten und unterschiedliche Handhabungen in den einzelnen Bundesländern.
Was zunächst einmal die Gewerbeanmeldung angeht, so gibt es Bundesländer, die eine Anmeldung annehmen und Bundesländer, die dies nicht tun, weil sie darin kein Gewerbe sehen. (Hier muss man in jedem Falle beim Ordnungsamt nachfragen!)
**Der Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ hat hierzu folgende Empfehlung rausgegeben:
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Die Prostitution ist auch nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes kein Gewerbe im Sinne der GewO. Selbständige Prostituierte müssen daher kein Gewerbe anzeigen, entsprechende Anzeigen sind abzuweisen.
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Bordellbetreiber/-innen sind als Gewerbetreibende anzuerkennen und haben ihr Gewerbe anzuzeigen.**
Die Gerichte sprechen in diesem Zusammenhang übrigens von einer „höchstpersönlichen Dienstleistung“ die kein Gewerbe darstellt.
D.h. wenn Sie Ihrem „Hobby“ weiter nachgehen, dann müssen Sie dies zwar versteuern, sind aber keine Gewerbetreibende.
Anders sähe dies aus, wenn Sie ein Bordell betreiben würden, dann wäre das wiederum ein Gewerbe und somit anmeldepflichtig. Allerdings stellt sich hier tatsächlich die Frage nach der Zuhälterei, da die Damen zwar selbständig sind, zeitlich und örtlich jedoch an Sie gebunden sind.
Ich denke, dass dies der Grund ist, warum es fast immer nur gewerbliche Zimmervermietungen gibt und die Damen täglich für die Zimmer zahlen müssen. Insoweit müßte man darüber nachdenken, keine Provision von den Damen zu verlangen, sondern nur einen Mietzins für das Zimmer.
D.h. man würde sich selbständig machen… beantragen Sie für die Gründung eigentlich Einstiegsgeld, Darlehen oder Zuschuss?.. eine geeignete Wohnung anmieten und dann die Räumlichkeiten an die Damen vermieten, die dann ihrerseits selbständig tätig sind.
Hierzu gibt es im übrigen ein Referat einer Dipl. Betriebswirtin die sich intensiv mit diesem Thema auseinandersetzte http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/85312.html
Kranken-, Pflege- und Rentversicherung sind dann Ihr persönliches Hobby und Sie müssen sich um einen entsprechenden Versicherungsschutz kümmern, was die Arbeitslosenversicherung angeht, so sollten Sie diese freiwillig weiterlaufen lassen.
Mir ist inzwischen völlig klar, warum nie einer über dieses Thema redet… es ist saukompliziert!
Viel Erfolg!
MfG
MGB-Consulting