Protokoll üblich/Pflicht bei wichtigen Vereinbarungen VOR/außerhalb Arbeitsvertrag (Umzugskosten, vorübergehende Unterbringung durch Arbeitgeber)?!

Guten Tag!
Bei Neueinstellungen geht es vorab oft um Vereinbarungen wie: Wer zahlt den Umzug? Der Arbeitgeber bringt manchmal den neuen Mitarbeiter vorübergehend unter, bis er eine eigene neue Wohnung gefunden hat.
M. W. sind solche Vereinbarungen, bei denen es um 4-5-stellige Summen gehen kann, regelmäßig kein Bestandteil des Arbeitsvertrags.
Wie steht es damit in Wirtschaft und öffentl. Dienst:
Ist es üblich, ein Soll oder gar Vorschrift, dass solche Vereinbarungen, die z. B. im Einstellungsgespräch ausgehandelt werden, schriftlich fixiert/protokolliert werden (müssen)?
Vielen Dank, mfg karl

Weder ist es üblich, Du meinst doch wohl, ob es überhaupt üblich ist, seinem neuen AN den Umzug (was eigentlich noch ?) zu bezahlen.

Aber wenn, dann sollte es auch eine schriftliche Fixierung geben, damit beide wissen was vereinbart und übernommen wird (auch in welcher Höhe).

Ist so etwas nicht selbstredend ?
Oder will man nachher wieder auf " Aber sie haben doch gesagt… " herumreiten ?

MfG
duck313

Hallo,

es ist selbstverständlich, dass solche Kostenübernahmen schriftlich fixiert werden sollten.

Ob man dies durch eine separate Vereinbarung macht oder in den AV integriert, dürfte meiner laienhaften Meinung nach egal sein.

Es ist üblich und insbesondere auch für beide Seiten von Vorteil, wenn man diese Punkte entweder im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag schriftlich so fixiert, dass sie einerseits abschließend, andererseits auch vollständig und hinreichend detailliert sind. Dann gibt es hinterher keine Möglichkeit (für beide Seiten), sich hieran „nicht mehr erinnern zu können“, die „anders gemeint zu haben“, …

Da die Verträge üblicherweise sehr standardisiert sind, und solche Regelungen auch keine dauerhaften Auswirkungen haben (es wird ja nur die Übernahmen für einen einmaligen Umzug zu Beginn des Arbeitsverhältnisses geregelt), ist der Variante mit der Zusatzvereinbarung mE der Vorzug zu geben.

Ich habe auch gerade einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, bei dem ich auch diverse „Sonderlocken“ und Vergünstigungen raus handeln konnte, und das hat zu einem recht umfassenden Stoß Papier geführt, der aber eben sauber so strukturiert ist, dass man einzelne Regelungen sauber von einander getrennt hat, die sich eben teilweise schon nach wenigen Wochen in neuen Job erledigt haben werden.

Wir habe in gar nicht wenigen Bereichen inzwischen einen Arbeitnehmermarkt, und Arbeitgeber sind daher bereit diverse Extras mit in den Topf zu werfen, um an qualifizierte MA zu kommen. Die Übernahme der Umzugskosten war aber immer schon, zumindest bei Führungskräften, ein häufiges Thema. Inzwischen gibt es durchaus gar nicht so selten Dinge, die man sich vor einigen Jahren nicht hätte vorstellen können. Angefangen von einem Antrittsbonus über diverse Sachwerte zur privaten Nutzung, bis hin zu teilweise kuriosen Dingen im Einzelfall.

Solche Vereinbarungen sind durchaus üblich.

Ich würde hier aber auch auf eine schriftliche Zusage pochen, denn später kann durchaus eine Trübung des Verhältnisses eintreten, nach der sich dann die Gegenseite plötzlich nicht mehr erinnern will.