Provisionszahlung während Krankengeldbezug

Hallo. Ein Arbeitnehmer erhält eine Provision erhält. Momentan ist er aber krank mit Krankengeldbezug. Muss man aus der Provisionszahlung Sozialversicherungsbeiträge entrichten? Die letzte Abrechnung (bis Ende Lohnfortzahlung am 2.4.13) war im April 2013.
Toll wäre auch die Mitteilung, wie man das melderechtlich machen muss (die Meldung mit Grund 51 wurde ja abgegeben).

Hallo,

Hallo. Ein Arbeitnehmer erhält eine Provision erhält. Momentan
ist er aber krank mit Krankengeldbezug. Muss man aus der
Provisionszahlung Sozialversicherungsbeiträge entrichten? Die
letzte Abrechnung (bis Ende Lohnfortzahlung am 2.4.13) war im
April 2013.

In jedem Fall. Kommt auf die Modalitäten der Provisionszahlung an, ob es laufendes oder einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist.

Bei laufendem Arbeitsentgelt gehört es grundsätzlich in die Erarbeitungsmonate, d.h. in die Zeit bis 02.04.2013; hier müsste ggfs. eine Rückrechnung der Lohnabrechnung vorgenommen werden, damit das Lohnprogramm die Beiträge korrekt berechnet. Bei einer Abrechnung im Mai als laufendes Entgelt würden 0 SV-Tage angesetzt werden.

Bei einer Abrechnung als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sind keine Besonderheiten zu beachten; verbeitragt wird in dem Monat, in welchem die Auszahlung erfolgt.

Toll wäre auch die Mitteilung, wie man das melderechtlich
machen muss (die Meldung mit Grund 51 wurde ja abgegeben).

Laufendes Entgelt: Meldung mit GD 51 stornieren und korrigieren
Einmalig gezahltes Entgelt: Meldung mit GD 54 im Auszahlungsmonat.

Greetz
S_E