Hallo,
hat jemand Informationen über o.g. Prozedere, wenn von einem Kfz nur die Fahrgestellnummer und Modell/Typ bekannt ist?
Aus dem Ausland möchte jemand einen VW Kübel von 1971 kaufen, nur leider ist nicht mal das letzte Kennzeichen bekannt…
Eine Anfrage bei der Zulassungsstelle brachte nix - vielleicht kann jemand Tipps geben?
Gruss, Helge
Hallo Helge,
beim KBA in Flensburg unter Angabe der FG-Nummer anfragen.
Der Käufer braucht dann auch, wenn er das FZ ins nicht EU-Ausland ausführt und keinen Brief hat, oder das FZ wieder zulassen möchte, die Bestätigung des KBA, dass das FZ nicht als gestohlen gemeldet wurde.
Grüsse
Joachim
Hallo Joachim,
bin mir nicht sicher - aber sind diese Anfragen ans KBA immer noch für Privat möglich oder läuft das automatisch über die Zulassungsstelle (und nur noch über diese!) bei der Anmeldung?
Die Anmeldung ist nämlich nicht möglich, weil Kfz nicht fahrfähig und somit auch nicht TÜV-fähig…ein Teufelskreis.
Wie könnte so eine Anfrage heissen?
Gruss, Helge
Hallo Helge,
wenn du gar nichts mehr weiter zu dem Kübel hast (Ex-BW??), bleibt eigentlich nur die Verlustanzeige des Briefes unter Angabe der FG-Nummer.
Dann müsste eigentlich die Zulassungsstelle einen neuen Brief resp. das erforderiche Papier mit den technischen Daten des Farzeugs erstellen.
Beim KBA habe ich folgendes gefunden:
Aktueller Hinweis
Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) (Unbedenklichkeitsbescheinigung) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr in Höhe von 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.
Dazu braucht das FZ auch nicht zugelassen zu werden, muss nicht fahrbereit sein und braucht auch keinen TÜV.
Grüsse
Joachim
mal was aus der Praxis:
moin moin,
vor 2 Jahren habe ich meine alte ES175/1 zum TÜV gebracht, ohne alten Brief oder irgendwelche Papiere. Die stand von 1990-2007 unbeachtet rum und mein Schwiegervater hatte alle Papiere dazu verschusselt. Der TÜV-Prüfer hat mir dann eine Prüfbescheinigung zum Wiederinbetriebnahme ausgestellt (genau weiss ich jetzt auch nicht mehr wie das Teil hiess). War so was ähnliches wie eine Vollabnahme. Mit diesem Papierwust bin ich dann zur Zulassungsstelle und habe einen neuen Brief bekommen. Das ganze ging völlig easy und war auch nicht arg teuer.
cu Tom
NEUES: Zweitausfertigung Brief für '70er Kübel
Hi Leute,
heute auf der Zulassungsstelle gewesen - hab ja die Fahrgestellnummer…
Online-Abfrage beim KBA Flensburg ergab, dass kein Eintrag (mehr) vorhanden ist (Abmeldung ist wohl mehr als 7 Jahre her).
ENDSTATION ! !
Da der Kübel nicht fahr- und damit auch nicht TÜV-fähig ist, bekomme ich lt. Auskunft Zulassungsstelle keine Zweitausfertigung! Punkt.
Weiss jemand Rat??
Hintergrund: der Wagen ist ein guter Teileträger und ein Interessent möchte ihn nach Frankreich ausführen - nur halt nicht ohne Papiere (was einigermassen verständlich ist.
Ich hatte gehofft, wenigstens den Brief als Dokument zu erhalten.
Aber wie?
Danke, Helge
Hallo!
Wenn weder das KBA in Flensburg noch die örtliche Zulassungsstelle Unterlagen zu dem Fahrzeug hat, dann lass dir doch einfach das bescheinigen. Somit kannst du deinem Käufer nachweisen, dass das Fahrzeug zur Zeit weder Zugelassen noch als gestohlen gemeldet ist.
Wenn das nicht ausreicht kannst du immer noch eine Verlustanzeige über den Fahrzegbrief bei der Zulassungsstelle machen (Achtung: das ist eine Eidesstattliche Versicherung mit all ihren evtl. Konsequenzen). Dann wird der Brief öffentlich „aufgeboten“ und ein evtl. Besitzer des Briefes hat dann eine bestimmte Zeit Gelegenheit, sich zu melden, wenn es einen geben sollte.
Ein neuer Brief wird nur bei einer Zulassung ausgestellt.Vorausgesetzt das KFZ ist Tüv abgenommen,ohne Papiere stellt der TÜV zuvor ein Datenblatt für das KFZ aus.Hab es schon hinter mir,hab das KFZ zugelassen und am Tag darauf wieder abgemeldet ,die Steuern werden trotzdem für einen Monat fällig.Ich könte mir vorstellen wenn das KFZ zerlegt ist, in Teilen die Grenze als Ersatzteile überwinden kann.Evtl. in zwei oder drei Aktionen.