Hallo. Mal angenommen ein Mandant hat eine Vorladung zum Gericht wegen persönlicher Anhörung. Vertreten wird er durch eine Anwältin die zeitgleich auch Betreuerin des Mandanten ist. Nun kann der Mandant nicht vor Gericht erscheinen wegen Panikattacken usw und Burnout. Er landet in der Psychiatrie und die Verhandlungen wird deshalb abgesagt .
Nun steht aber wieder ein Gerichtstermin an wegen einer weiteren Sache. Der Mandant ist mittlerweile aus der Klinik entlassen und leidet jedoch immer noch unter den Folgen des Burnout. Die Anwältin bzw Betreuerin erklärt darauf hin daß sie die Sache im Sinne des Mandanten bzw Betreuten alleine weiter durchzieht und alleine zum Gericht fahren will. Was aber ist wenn der Mandant erneut eine Vorladung zum Gericht erhält? Kann die Anwältin dann trotzdem entscheiden alleine dahin zu fahren ?
Danke im voraus
Nein. Das ist nichts, was eine Anwältin entscheidet.
Wenn sich das nicht „auf dem kleinen Dienstweg“ ausreichend vor dem Termin klären lässt (Anwalt fragt bei Gericht nach, ob unter Grund xy Erscheinen wirklich notwendig ist). Ist ein ärztliches Attest nötig. Da reicht aber keine AU, sondern der Arzt muss explizit unter Angabe der Erkrankung attestieren, warum ein Erscheinen vor Gericht nicht möglich ist.
Das weiß aber die Anwältin. Das ist täglich Brot.