Genau. Die Klärung der Frage, ob der Prozeß geeignet ist, das gewünschte Produkt hervorzubringen, ist die Prüfung der Prozeßfähigkeit.
Der zweite Schritt sollte die Prüfung der Prozeßbehrrschbarkeit sein. Hierbei wird geprüft, ob der Prozeß geeignet ist, das gewünschte Produkt jedesmal hervorzubringen. Bei Sondereinzelfertigung, Kleinstserien und individuellen Dienstleistungen macht das möglicherweise nur mäßig Sinn. Grundsätzlich gibt es eben auch Prozesse, deren Ergebnis nicht durch einfache Q-Kontrollen verifizierbar sind. In diesen Fällen muß man sich überlegen, wie man die Qualität der Produkte durch geeignete Prozeßlenkung oder Funktionskontrollen sicherstellt.
Ach, jetzt bin ich wieder ins Schwärmen geraten
Ich hoffe, es war trotzdem hilfreich.
T:o)m
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