Hallo,
ich wurde vor ca. 5 Jahren für einen Kaufvertrag verklagt.
Ich hatte keine Rechtsschutzversicherung und musste meinen Anwalt komplett selbst bezahlen.
Da die Schadenssumme bei 60.000 Euro lag musste ich fast 14.000 Euro Prozesskosten aus eigener Tasche zahlen.
Ich habe den Prozess vor dem OLG und nach Revision sogar vor dem BGH gewonnen.
Nun meine Frage, es wurde festgelegt, dass die Gegenseite nur 6.500 Euro an mich zahlen muss?!
Was passiert mit dem Rest meiner Auslagen?
Ist es normal, dass ich bei einem gewonnenen Prozess auf ca. 7.000 Euro sitzen bleibe???
Danke, VG Thomas
Warum fragst du denn nicht deinen teuer bezahlten Anwalt, den Du vor den Obergerichten zwingend brauchtest ?
MfG
duck313
Der sagt das ist so und der Kostenfestsetzungsbeschluss kommt vom Landgericht, wo alles mal angefangen hat?! Woran wird sowas bemessen?
Ein Anwalt sollte in der Lage sein diese Fragen erschöpfend zu beantworten. Ein „das ist so“ würde und muss man nicht akzeptieren, zumal im Kostenfestsetzungsbescheid sicher auch eine Begründung dafür angegeben worden ist, was ggf. von beantragten festzusetzenden Kosten nicht festgesetzt wurde.
Es macht zudem überhaupt keinen Sinn, sich als Laie in die Tiefen der Rechtsvorschriften einzuarbeiten, die hier heran zu ziehen sind. Und als Dritter kann man hier auch nicht mehr zu der Geschichte schreiben, wenn man nicht die ganze Geschichte kennt und insbesondere keine Infos zu den konkret angefallenen Positionen, dem Kostenfestsetzungsantrag sowie dem darauf erfolgten Beschluss hat.