Prozesskostenhilfe bezahlen, wer kennt sich hier aus?

Hallo,
ich weiß, dass es hier keine Rechtsberatung gibt…aber vielleicht kennt sich hier jemand aus, mit so einem Fall.

Ein Verwandter ist arbeitslos geworden, ist (bzw war) im ALG II / Hartz4 Bezug und hat einen Anwalt genommen, weil der Ex Arbeitgeber den letzten Lohn nicht zahlen wollte.
Weil er ALG II bezog, hat er einen Schein vom Amtsgeriht erhalten, für die Beratung bei einem Anwalt.
Anmerkung : eine Rechtsschutzversicherung hat der junge Mann (20 J) nicht.
beim Anwalt hat er einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, wegen seinem ALG II Bezug.
Der Anwalt wurde tätig u hat den Ex Arbeitgeber 2x angeschrieben, aber der AG hat nicht einmal reagiert; also hat der Anwalt ein Klage beim Arbeitsgericht eingereicht.
Erst daraufhin hat sich der Ex Arbeitgeber bei dem Anwalt gemeldet und wollte das aussergerichtlich klären und hat den ausstehenden Lohn (bis auf ca 50 €) gezahlt.
Für 50 € lohnt sich ja eine Klage nicht mehr.
Das Gerticht hatte inzwischen aber einen Gütetermin vereinbart.
Der Anwalt hat sofort darauf reagiert und mit dem zuständigen Richter telefoniert und ein Schreiben aufgesetzt, dass der Gerichtstermin (Gütetermin) aufgehoben werden sollte, weil sich eine Klage nicht mehr lohnt und er wollte sich noch einmal mit dem Ex Arbeitgeber aussergerichtlich in Verbindung setzten, um die sache mit den ausstehenden Lohn von diesen besagten restlichen 50 € zuklären…was auch geklappt hat.
Das Arbeitsgericht hat auch währenddessen den Gütetermin aufgehoben und somit hat sich die Sache (aussergerichtlich) geklärt.
Wozu auch das Gericht unnötig in Anspruch nehmen.
Dazu muss erwähnt werden, hätte der Anwalt keine Klage beim Gericht eingereicht, hätte der Ex Arbeitgeber vermutlich nie reagiert.

Das Problem jetzt :
Noch vor dem aufgehobenen Gütetermin hat der Kläger (der junge Mann, mein Verwandter), einen Job bekommen und verdient dann auch sehr gut.
Der Anwalt schreibt jetzt, dass der junge Mann nun die Prozesskostenhilfe bezahlen muss, weil er eine Arbeit aufgenommen hat.
Das gericht hat zwar die Klageschrift (Einreichung der Klage) akzeptiert und einen Gütetermin vereinbart, aber zum Schluss den Termin aufgehoben, weil sich die Sache aussergerichtlich erledigt hat.
Warum sollte der junge Mann (Kläger) also nun die Prozesskosten bezahlen ?

Und der Anwalt hat Kosten in Rechnung gestellt z.B. die Fahrten zum Arbeitsgericht, obwohl es nie einen Gerichtstermin gegeben hat.
Der Anwalt hat nur zum Gericht 2x geschrieben und mit dem Gericht telefoniert.
Und die Wahrnehmung des Gerichtstermines und Abwesenzheitsgebühr des Anwalts, der doch gar nicht stattgefunden hat.
Und der Kläger soll seine Prozesskostenhilfeantrag inkl Lohnnachweis und ALG II Bescheid selbst beim Arbeitsgericht, wegen des Klageverfahrens (das nicht mehr gebraucht wird) einreichen.
Ich frage mich…wozu ?

Außerdem schreibt der Anwalt, dass sein Mandant ja jetzt 2300 € Brutto verdient.
Aber das stimmt so nicht.
Diesen Lohn verdient der Kläger erst nachdem die Gerichtssache erledigt ist.
Im ersten Monatslohn hat der Kläger (der junge Mann, auch nur 1500 € Brutto verdient, weil er nur 2 Wochen gearbeitet hat, im ersten Arbeitsmonat (er ist erst am 15.des Monats angefangen zu arbeiten und somit nicht gleich so viel verdient hat, wie der Anwalt angegeben hat.

Außerdem wohnt der junge Mann noch bei seiner Mutter, die auch ALG II / Hartz4 bekommt und der Lohn des Sohnes zusammen gerechnet wird, vom Jobcenter.
So zahlt das Jobcenter nur noch die Miete und sonst nichts mehr und die beiden müssen vom Lohn des Sohnes leben.
Während der Anwalt es aber so sieht, dass der Kläger diese angeblichen 2300 € Brutto ganz alleine für sich hat.
Das stimmt ja so nicht.

Weiß also jemand hier, was der junge Mann (Kläger) nun zahlen müsste, für Anwaltskosten und Gerichtskosten (Prozesskosten), für einen abgesagten Gerichtstermin (Streitwert Restbetrag 50 €, die sich ja inzwischen aussergerichtlich erledigt haben) ?

Falls jemand keinen Rat hat, dann vielleicht einen Tipp, wo sich der junge Mann (Kläger) Hilfe zu den Kosten, die er jetzt bezahlen soll, holen kann !?

liebe Wochenendgrüße